Aiwanger treibt Wolfsjagd auf die Spitze - Bereits 14 Abschussgenehmigungen für Wölfe
Landtagsanfrage macht Auslegung des neuen Jagdgesetzes sichtbar – LBV kritisiert Abkehr der Bayerischen Staatsregierung vom gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan Wolf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg kürzlich die Abschussfreigabe für einen Wolf im Oberallgäu kassiert hat, zieht nun auch das Landratsamt Berchtesgadener Land seine Genehmigung zurück. „Die öffentliche Kritik an der Rechtmäßigkeit der aktuellen Vorgehensweise der Jagdbehörden ist somit gerichtlich bestätigt, was offensichtlich auch die anderen Landratsämter an ihrem Vorgehen zweifeln lässt“, so Ronja Schlosser, die Wildtierexpertin des LBV. Das derzeitige Ausmaß der Abschussfreigaben offenbart eine parlamentarische Anfrage.
Eine aktuelle Landtagsanfrage von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die bayerische Staatsregierung offenbart die Dimension von Jagdminister Hubert Aiwangers überzogener Anti-Wolfspolitik. Demnach waren zum 6. Oktober in folgenden Landkreisen Wölfe zum Abschuss freigegeben: Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu (2 Genehmigungen), Kempten, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen (2 Genehmigungen), Berchtesgadener Land (mittlerweile zurückgezogen), Miesbach, Rhön-Grabfeld und Erlangen-Höchstadt. Zusammen mit einer bereits vorher außer Kraft gesetzten Genehmigung im Oberallgäu waren in Bayern seit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bereits 14 Abschuss-Erlaubnisse erteilt. Das geschah weitgehend ohne öffentliche Bekanntmachung.
Wolfspopulation durch Genehmigungen unter Druck
In der parlamentarischen Anfrage benennt die Staatsregierung die zeitliche und räumliche Beschränkung der Jagd auf lediglich ein Wolfs-Individuum als Schutzmaßnahme. „Wenn in einem Gebiet nur ein einziger Wolf lebt, kann sein Abschuss kaum als Schutzmaßnahme für den dortigen Wolfsbestand verkauft werden. Das Jagdrecht bietet ausdrücklich auch Möglichkeiten, die Jagd zum Schutz einer Art einzuschränken oder zu untersagen. Warum nutzt Bayern diese Möglichkeiten nicht?“
Im Oberallgäu und im Berchtesgadener Land hätte die Jägerschaft vor Ort mindestens fünf Wochen die Möglichkeit gehabt, auf der Grundlage rechtswidriger Bescheide einen Wolf zu töten. Im Fall des Oberallgäus auch den dort seit acht Jahren völlig unauffällig lebenden standorttreuen Wolf GW999m. Hinzu kommt, dass alleine seit Anfang Oktober vier Wölfe in Bayern im Straßenverkehr zu Tode gekommen sind. „Bereits 14 Abschussgenehmigungen setzen die bayerische Wolfspopulation zusätzlich unter Druck. Dabei verpflichtet das Bundesjagdgesetz ausdrücklich dazu, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes sicherzustellen“, so Schlosser.
LBV kritisiert Abkehr vom gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan Wolf
In ihrer Begründung verweisen die Jagdbehörden darauf, dass sie nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet sind, Managementpläne zu erstellen. Aus Sicht des LBV legen sie dabei die gesetzlichen Vorgaben falsch aus. Die Verpflichtung, einen Managementplan zu erstellen, bedeute keineswegs, dass dieser auch Abschussgenehmigungen vorsehen müsse.
Ein ausgearbeiteter, bayernweit anwendbarer Managementplan ist bereits vorhanden, nämlich der Aktionsplan Wolf.
Doch dieser ist laut Auskunft der Staatsregierung in der parlamentarischen Anfrage ‚mittlerweile als überholt zu betrachten‘. Dabei wurde dieser in einem langen Abstimmungsprozess mit Behörden- und Verbandsvertretern aus Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd in einer speziellen Arbeitsgruppe erarbeitet. Der Aktionsplan regelt neben Monitoring und Herdenschutzmaßnahmen auch den Umgang mit auffälligen Wölfen.
Fachliche Lösungen statt politischer Alleingänge
Das Jagdministerium von Hubert Aiwanger hat in jüngster Vergangenheit die Zuständigkeiten und die Entscheidungs-Verantwortung für den Wolf an sich gerissen. Das bisher zuständige Umweltministerium hätte aus Sicht des LBV alle involvierten Akteure erneut an einen Tisch holen und in bewährter konstruktiver Zusammenarbeit den Aktionsplan an die Entwicklung der letzten Jahre anpassen müssen. Als aktiv beteiligtes Mitglied der Steuerungsgruppe Wildtiermanagement/Große Beutegreifer und der zugehörigen Arbeitsgruppe wurde der LBV über die entsprechenden Änderungen weder informiert noch einbezogen. „Wer einen gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan Wolf einfach für überholt erklärt, ohne mit den Beteiligten zu sprechen, kündigt einen langjährigen Dialog auf. Wir erwarten, dass die Staatsregierung diesen Dialog wieder aufnimmt, den Aktionsplan gemeinsam weiterentwickelt und die umstrittenen Abschussgenehmigungen überprüfen lässt. Wolfsmanagement braucht fachliche Lösungen statt politischer Alleingänge“, kritisiert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
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