Aktionsplan Wolf aktiv und konsequenter umsetzen

Rechtzeitige Herdenschutzmaßnahmen hätten Wildtiere im Gatter geschützt – LBV fordert Ende der Abschussforderungen

Wir bedauern die beiden Übergriffe durch einen Wolf auf zwei nebeneinander gelegene Wildtiergatter bei Betzenstein (Lkr. Bayreuth) und den entstandenen Schaden. Wir betonen in diesem Zusammenhang aber auch, dass die beiden Zwischenfälle vermeidbar gewesen wären, hätten sich die zuständigen Landwirtschaftsbehörden und die Halter an den Aktionsplan Wolf gehalten und rechtzeitig die notwendigen Herdenschutzmaßnahmen für die Tiere ergriffen.

Ein Wolf liegt auf Waldboden, den Kopf hat er in die Höhe gestreckt | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Beide Zwischenfälle wären vermeidbar gewesen, hätten sich die zuständigen Landwirtschaftsbehörden und die Halter an den Aktionsplan Wolf gehalten

„Wir wissen seit drei Jahren, dass im angrenzenden Veldensteiner Forst ein Wolfsrudel lebt, und so hätten allerspätestens nach dem Übergriff auf das erste Gatter alle Alarmglocken zum Schutz des benachbarten Geheges und aller weiteren in der Nähe laut läuten müssen“, sagt Schäffer weiter.

„Es muss umgehend wieder Sachlichkeit in die aktuell von Landwirtschaftsseite emotional geführte Debatte einkehren, denn das Problem hätte ohne weiteres vermieden werden können, wenn die zuständigen Behörden ihre Aufgabe zur Information so ernst genommen hätten, wie sie es zum Beispiel in Fällen der Geflügelpest tun“, verweist Schäffer weiter.

Zuständige Landwirtschaftsbehörden hätten informieren müssen

Ein Wolf streit durch Herbstlaub | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Die zuständigen Behörden haben beim Herdenschutz viel zu passiv agiert, und das müssen die Wildtiergatterhalter jetzt ausbaden

Aus unserer Sicht  hätten die zuständigen Landwirtschaftsbehörden aufgrund der lange bekannten Wolfsanwesenheit alle betroffenen Gatterhalter in der Region proaktiv und umfangreich darüber informieren müssen. Dabei hätten diese aufgeklärt werden müssen, wie ihr Gehegewild geschützt werden muss und wie dies vom Staat finanziert und gefördert wird.

„Der LBV ruft alle Wildgatterbesitzer in der Region um den Veldensteiner Forst und in anderen Regionen Bayerns mit standorttreuen Wölfen deshalb dazu auf, dringend und umgehend die vom Aktionsplan Wolf empfohlenen Schutzmaßnahmen umzusetzen und die seit 30. April des Vorjahres geltende staatliche Förderrichtlinie zu Herdenschutzmaßnahmen zu nutzen“, so Norbert Schäffer.

Die Vorfälle bei Betzenstein sollten allen zuständigen Ämtern im Freistaat als lange überfälliges Warnsignal dienen, den vereinbarten Herdenschutz in Bayern endlich ernst zu nehmen und umzusetzen, damit sich derartiges nicht wiederholt.

„Die zuständigen Behörden haben beim Herdenschutz viel zu passiv agiert, und das müssen die Wildtiergatterhalter jetzt ausbaden“, erklärt der LBV-Vorsitzende.

Wildtiergatter wolfsabweisend nachrüsten

Wolf umgeben von Grün im Wald | © Henning Werth © Henning Werth
In betroffenen Regionen Bayerns muss sich jetzt um den Schutz von Weidetieren und von Wildtiergattern gekümmert werden

Wer sich in betroffenen Regionen Bayerns jetzt nicht um den Schutz von Weidetieren und von Wildtiergattern kümmert und diese wolfsabweisend nachrüstet, der ist auch mitverantwortlich dafür, dass es in Zukunft zu weiteren Konflikten kommen kann.

„Weitere Probleme mit dem Wolf in Oberfranken können dann entstehen, wenn die Herdenschutzmaßnahmen nicht umgehend umgesetzt werden, denn wolfsabweisende Zäune können den Wolf auch wieder zurückerziehen“, so Willi Reinbold, Wolfsbeauftragter des LBV.

Dies zeigt auch der aktive Herdenschutz an einem nahegelegenen Wildtiergehege der Bayerischen Staatsforsten im Veldensteiner Forst östlich von Betzenstein. Hier wurde nach dem Eindringen eines Wolfes 2019 ein Elektrozaun installiert, der seither das Untergraben des Gehegezaunes durch den Wolf erfolgreich verhindert.

Wo kein wolfsabweisender Zaun steht, darf auch kein Abschuss gefordert werden

Ein von Politiker*innen und Bauernverband geforderter Abschuss, der nur dann rechtlich überhaupt möglich wäre, wenn das Tier sachgerecht geschützte Nutztiere verletzt oder tötet und Wiederholungsgefahr besteht, darf hier überhaupt nicht zur Diskussion stehen.

„Wo kein wolfsabweisender Zaun steht, darf auch kein Abschuss gefordert werden, denn der stellt das letzte Mittel dar, wenn Prävention ohne Erfolg geblieben ist“, sagt der LBV-Wolfsbeauftragte.

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© Ralph Sturm

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