Für die Demokratie

Als Naturschutzverband setzen wir entschieden ein klares Zeichen für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechtsextreme Gruppierungen.

Gemäß unserer Satzung bekennt sich der LBV zu Überparteilichkeit in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung. Der LBV verpflichtet sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet keinerlei Mitglieder oder Aktivitäten im Verband, die diese missachten oder die Unterdrückung der Menschenrechte zum Ziel haben.

Unsere Vision ist geprägt von dem Wunsch nach biologischer Vielfalt sowie einer pluralistischen Gesellschaft, in der jede einzelne Person unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, Bildungshintergrund, körperlichen und geistigen Fähigkeiten geachtet und respektiert wird.

Der LBV unterstützt daher die aktuellen Demonstrationen und weitere Aktivitäten zum Schutz der Demokratie und fordert dazu auf, sich aktiv - auch unter Verwendung der LBV-Zeichen - daran zu beteiligen. Wir beteiligen uns nur an Demonstrationen und Aktivitäten, solange diese gewaltfrei und in gegenseitigem Respekt verlaufen.

Der LBV ist Mitglied im Bayerischen Bündnis für Toleranz. Es tritt für Toleranz sowie den Schutz von Demokratie und Menschenwürde ein. Gerade im Naturschutz versuchen Rechtsextreme und Rechtspopulisten Fuß zu fassen, ihre Narrative sind nicht immer leicht zu erkennen. Dagegen wollen wir ein deutliches Zeichen setzen. Das Bayerische Bündnis für Toleranz setzt der Bedrohung unserer Gesellschaft durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus etwas Positives entgegen.

Als Mitgliedsorganisationen bekämpfen wir rechtsextreme, antisemitische und rassistische Einstellungen, Haltungen und Handlungen, niemals aber die Menschen, die hinter diesem Gedankengut und diesen Aktivitäten stehen. Zum Bündnis

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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz