Verhinderung statt Modernisierung
Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ist ein Angriff auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“
Am 12. August endet die Frist für Stellungnahmen der Verbände zum sogenannten 4. Modernisierungsgesetz. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus sollen darin erstmals Vorgaben aus dem Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ gestrichen werden. Essentielle Informationsquellen wie die Berichte zum Biotopverbund, zur Biolandwirtschaft und zum Zustand der Natur in Bayern wären davon betroffen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLSU) sieht darin einen klaren Angriff auf den Willen der mehr als 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die 2019 für mehr Schutz der Artenvielfalt in Bayern unterschrieben haben.
Aus Sicht des Trägerkreises ist der Vorschlag der Regierung kein sogenanntes Modernisierungs-, sondern vielmehr ein Naturschutz-Verhinderungs-Gesetz. Der Naturschutz steht aktuell in vielen Bereichen unter politischem Druck, dabei ist die Biodiversitätskrise dringender denn je und auch das Artensterben in Bayern längst nicht gestoppt.
von Anne Busch | lbv.de,