Synergien nutzen und Versäumnisse im Naturschutz aufholen

Anlässlich der Pressemitteilung des Bayerischen Umweltministeriums zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Blühfläche | © Franziska Wenger © Franziska Wenger
Statt die WVO zu pausieren und zu überarbeiten, sollte der Fokus auf der ambitionierten Umsetzung bayerischer Ziele aus dem Volksbegehren ‚Rettet die Bienen!‘ liegen.

Franziska Wenger, LBV-Referentin für Naturschutzpolitik:

„Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) ist ein weltweit einmaliges Gesetz, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen wiederherzustellen und ein riesiger Erfolg für den Naturschutz. Statt die WVO zu pausieren und zu überarbeiten, sollte der Fokus auf der ambitionierten Umsetzung bayerischer Ziele aus dem Volksbegehren ‚Rettet die Bienen!‘ liegen, die ohnehin auf die Umsetzung der WVO einzahlen. Außerdem sollten die seit Jahrzehnten bestehende Lücken in der Umsetzung von Naturschutzverpflichtungen geschlossen werden.“

 

Hintergrund:

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) konkretisiert vor allem bestehende Verpflichtungen, setzt einheitliche europäische Standards und schafft eine neue Verbindlichkeit mit konkreten Zeithorizonten. Viele Ziele wie der Biotopverbund und die Wiedervernässung von Mooren, die Bayern durch das Volksbegehren Artenvielfalt - "Rettet die Bienen!" und den aktuellen Koalitionsvertrag hat, zahlen auf die Umsetzung der WVO ein.

Andere Ziele, wie die Verbesserung des Zustands EU-rechtlich geschützter Lebensräume, stehen seit Jahrzehnten fest. Die Wiederherstellungsverordnung bringt hier lediglich mehr Schwung in die Umsetzung versäumter Aufgaben. Der Wunsch der Mitgliedsstaaten nach vielen Freiheiten in der Umsetzung wurde im Gesetzgebungsprozess verhandelt und sollte jetzt entsprechend genutzt werden. Eine ausreichende Finanzierung für die Umsetzung ist notwendig, daher fordern die Naturschutzverbände auf EU-Ebene einen Renaturierungs-Fonds.

Zurück

© Verena Rupprecht

Wir schützen Gelege, beraten die Landwirtschaft und stellen Zäune zum Schutz vor Fressfeinden auf. Unterstützen Sie unsere Feldvögel!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz