Sogenanntes „Modernisierungsgesetz“ greift Bestandteile des Volksbegehrens an

Erstmals werden Vorgaben aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ gestrichen – Trägerkreis spricht von Tabubruch

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags haben das sogenannte „4. Modernisierungsgesetz“ verabschiedet. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden damit erstmals Vorgaben aus dem Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ gestrichen. Betroffen sind essenzielle Informationsquellen wie die Berichte zum Biotopverbund, zur Biolandwirtschaft und zum Zustand der Natur in Bayern. Der Trägerkreis des Volksbegehrens, bestehend aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS), sieht hier einen Präzedenzfall, der weitere Änderungen und Schwächungen des Naturschutzrechts nach sich ziehen könnte.

Rote Mauerbiene | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Insekten wie die Rote Mauerbiene profitieren von den Errungenschaften des Volksbegehrens Artenvielfalt.

Zudem stellen die Streichungen einen Angriff auf den Willen der mehr als 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger dar, die 2019 für mehr Schutz der Artenvielfalt in Bayern unterschrieben haben. „Das ersatzlose Streichen von Passagen aus dem Volksbegehren ist ein Tabubruch, den wir nicht einfach akzeptieren werden“, so Agnes Becker, ÖDP-Vorsitzende und Sprecherin des Trägerkreises. „Wir werden der Staatsregierung weiterhin genau auf die Finger schauen und uns für einen konsequenten Schutz von Natur und Artenvielfalt in Bayern einsetzen!“


Die Berichte zur Lage der Natur, zum Biotopverbund und zur Biolandwirtschaft sind keine überflüssige Bürokratie, sondern zentrale Indikatoren für den Zustand der Natur in Bayern. Sie zeigen, ob die Staatsregierung die gesetzlich verankerten Naturschutzziele umsetzt, oder nicht. „In Zukunft müssen die Informationen zur Umsetzung der Ziele beim Biotopverbund und in der Biolandwirtschaft mühsam erfragt werden – und das ausgerechnet in den Bereichen, in denen die Umsetzung der gesteckten Ziele kaum vorankommt“, kritisiert Agnes Becker. „Es muss durch diese Berichte aber nachvollziehbar bleiben, ob Gesetze und Versprechen eingehalten und der Wille der Bevölkerung geachtet wird.“

Bayerns Natur braucht Engagement und Transparenz

Der Entscheidung im Landtag ging lediglich eine Scheinbeteiligung voraus, in der keine Einwendungen berücksichtig wurden und keine Diskussion über die Änderungen stattfand. Die von der Grünen-Landtagsfraktion eingebrachten Änderungsanträge zum Erhalt der Berichtspflichten wurden ausnahmslos von den Regierungsfraktionen von CSU und FW abgelehnt. Dabei hatte der Trägerkreis bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass er die genannten Berichte für unverzichtbar hält.

Aus Sicht des Trägerkreises ist das vom Landtag verabschiedete Gesetz kein sogenanntes Modernisierungs-, sondern vielmehr ein Naturschutz-Verhinderungsgesetz. Der Naturschutz steht aktuell in vielen Bereichen unter politischem Druck, auf bayerischer wie auf europäischer Ebene. Unter dem Stichwort „Bürokratieabbau“ werden mit Modernisierungs-, Beschleunigungs- oder Omnibusgesetzen Umweltstandards gesenkt und Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgehöhlt. Zugleich will die Staatsregierung des Umwelt-Verbandsklagerecht abschaffen und die EU-Wiederherstellungsverordnung außer Kraft setzen lassen. „Die Biodiversitätskrise ist dringender denn je, und auch das Artensterben in Bayern ist längst nicht gestoppt. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich weiterhin mit Engagement und Transparenz für den Erhalt der bayerischen Natur einzusetzen!“, so Agnes Becker. Sinnvollen Anpassungen und Änderungen im Gesetz mit echter Beteiligung wäre der Trägerkreis nicht abgeneigt.

Rebhuhn | © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv
© Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv

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