Singvogelfänger auf frischer Tat ertappt: Illegale Fanganlagen in Niederbayern

Vogelschützer haben in der Gemeinde Ascha (Landkreis Straubing-Bogen) eine illegale Netzfanganlage für Singvögel entdeckt und zusammen mit der Polizei stillgelegt. Dabei handelte es sich um zwei jeweils 15 Meter lange Stellnetze, die auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes aufgestellt wurden, eines davon mitten auf einer Pferdeweide.

Fangnetz Singvögel  | © Bettina Schröfl © Bettina Schröfl
Schockierender Fund: Eines der beiden Fangnetzte mit dem wahrscheinlich Singvögeln nachgestellt wurde.

"Das ist eine absolute Schande", sagt Bettina Schröfl, Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe Straubing-Bogen. "So was kennt man normalerweise nur aus Bildern von Wilderercamps in Südeuropa". Wahrscheinlich wurde mit der Anlage durchziehenden Stieglitzen und anderen Finkenvögeln nachgestellt.

Illegale Klappfalle | © Bettina Schröfl © Bettina Schröfl
Diese illegale Klappfalle soll am Tag vor dem Fund noch mit einer Locktaube beködert gewesen sein.

Direkt neben den gespannten Netzen fanden die Beamten drei leere Käfige mit Singvogelfutter und weitere Netze, die jedoch nicht gespannt waren. Einige Meter weiter stand eine riesige illegale Klappfalle, die – das belegen Fotos eines weiteren Zeugen – noch am Vortag aktiviert und mit Nüssen sowie einer lebenden Locktaube beködert war. Ob damit streng geschützte Greifvögel oder andere Beutegreifer angelockt werden sollten, ist Gegenstand der Ermittlungen. In der näheren Umgebung wurden außerdem zahlreiche weitere Vogelfallen festgestellt, darunter zwei Fangkäfige für Singvögel und drei Lebendfallen für Rabenvögel. Diese waren jedoch zum Zeitpunkt des Fundes nicht aktiviert.

Entdeckt und bei der Polizei angezeigt wurde der Fall von Aktiven der LBV Kreisgruppe Straubing-Bogen und Mitarbeitern des Komitees gegen den Vogelmord, die am Donnerstag nach einem Hinweis im Gebiet unterwegs waren. Die Polizei ermittelt nun, wer für die verbotenen Fallen und Netze verantwortlich ist. Es gibt Hinweise darauf, dass es sich um den Bewohner eines an das Gelände angrenzenden Gehöftes handelt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Tierquälerei eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Rebhuhn | © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv
© Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv

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