Wolfsübergriff auf LBV-Schafe im Spatenbräufilz
Fragen und Antworten
1. Was ist im Spatenbräufilz bei Egling passiert?
In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2026 kam es auf einer Schafweide in einem Moor bei Egling (Spatenbräufilz) im Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen zu einem Übergriff auf eine 19-köpfige LBV-Schafsherde. Insgesamt waren drei Tiere betroffen. Ein Schaf wurde leicht verletzt, ein weiteres musste aufgrund seiner schweren Verletzungen erlöst werden. Ein drittes Tier wurde tot und teilweise angefressen aufgefunden.
2. Wie hat der LBV über den Vorfall informiert?
Unmittelbar nach Bekanntwerden hat der LBV den Vorfall an die Fachstelle Große Beutegreifer am Landesamt für Umwelt (LfU) sowie den zuständigen Stellen am Landratsamt und der Polizei gemeldet. Damit wurde der Fall unmittelbar in das offizielle Monitoring gegeben. Darüber hinaus haben wir die uns bekannten Schafhalter im direkten Umfeld am gleichen Tag informiert und im Anschluss die behördliche Klärung abgewartet. Die Bestätigung des LfU, dass es sich beim Verursacher tatsächlich um einen Wolf handelte, liegt uns erst seit dem 23. Juli vor. Bis dahin wurde der Vorfall vom LfU öffentlich als Verdachtsfall geführt. Auf alle Presseanfragen haben wir seither vollständig Auskunft gegeben.
3. Wie waren die Schafe geschützt?
Die Schafe stehen den größten Teil des Jahres auf einer anderen Fläche mit elektrifizierter Zäunung. Das Spatenbräufilz, wo sich der Vorfall ereignet hat, wird dagegen nur für wenige Wochen im Jahr beweidet. Aufgrund der besonderen örtlichen Bedingungen war die dortige Festzäunung mit einem mechanischen Untergrabschutz versehen, aber nicht elektrifiziert. Die Fläche liegt zudem nicht in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet. Der Vorfall zeigt jedoch, dass dieser Schutz nicht ausreichend war. Das haben wir falsch eingeschätzt. Wir übernehmen dafür Verantwortung und werden die Schutzmaßnahmen entsprechend verbessern.
4. Hätte ein besserer Herdenschutz den Angriff verhindern können?
Ein fachgerecht elektrifizierter Herdenschutz hätte das Risiko deutlich reduziert, hundertprozentige Sicherheit gibt es jedoch nicht.
5. Was ändert der LBV jetzt beim Herdenschutz auf der betroffenen Fläche?
Die Tiere stehen seit dem Zwischenfall wieder auf einer anderen Fläche, die mit elektrifizierter Zäunung geschützt ist. Die besonderen Bedingungen im Spatenbräufilz bringen Herausforderungen im Herdenschutz mit sich, denen wir uns stellen. Wir haben für die betroffene Fläche nun eine langfristige Kombinationslösung aus Festzaun und elektrifizierten Litzen erarbeitet. Sie wird umgesetzt, bevor die Schafe im nächsten Sommer wieder auf die Fläche kommen.
6. Wie steht der LBV zu einem möglichen Abschuss des Wolfes?
Als Naturschutzverband sind wir grundsätzlich gegen Abschussgenehmigungen geschützter Arten, sofern keine ausreichende fachliche und rechtskonforme Begründung vorliegt. Aus unserer Sicht gibt es in diesem Fall keine Begründung, die eine Abschussgenehmigung rechtfertigt. Überwindet ein Wolf wiederholt fachgerechten Herdenschutz, stehen wir einem eingreifenden Management offen gegenüber. Dies war hier jedoch nicht der Fall.
7. Beantragt der LBV eine Entschädigung?
Die Betreuerinnen und Betreuer der Herde waren nach dem Vorfall sehr betroffen. Außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete werden unabhängig vom vorliegenden Herdenschutz Ausgleichszahlungen gewährt. Dennoch möchten wir die Verantwortung und auch den finanziellen Schaden in diesem Fall als Verband selbst tragen.
8. Was bedeutet der Vorfall für die Position des LBV zum Wolf?
Unsere grundsätzliche Haltung zum Schutz des Wolfes ändert der Vorfall nicht. Der LBV ist Mitglied in der Steuerungsgruppe Wildtiermanagement/Große Beutegreifer am Bayerischen Umweltministerium und setzt sich für ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und Wolf ein. Für den LBV gehört Herdenschutz, ein sachliches, transparentes Wolfs-Monitoring und in begründeten Ausnahmefällen auch ein lösungsorientiertes Eingreifen zu einem funktionierenden Wolfsmanagement.