Fragen & Antworten zu Ausgleichs- und Ersatzflächen

Antworten auf die häufigsten Fragen kurz zusammengefasst

Wann immer durch eine Baumaßnahme an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen können als wertvolle Lebensräume im Biotopverbund dazu beitragen, den Verlust der Artenvielfalt in Bayern aufzuhalten. 

Streuobstwiese | © Thomas Staab © Thomas Staab

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Ausgleichsflächen

Was sind Ausgleichs- und Ersatzflächen?

Durch unsere wachsende Infrastruktur geht immer mehr Natur verloren. Die verlorenen Flächen müssen seit 2001 verpflichtend an anderer Stelle wiederhergestellt und dann erhalten und gepflegt werden. Diese so genannten Ausgleichs- und Ersatzflächen, zusammengefasst “Kompensationsflächen”, können wertvolle Biotope, wie Auwälder, Magerrasen oder Streuobstwiesen sein.

Warum müssen Ausgleichs- und Ersatzflächen geschaffen werden?

Flächenverbrauch führt zum Verlust von Artenvielfalt. Ausgleichs- und Ersatzflächen können im Biotopverbund wichtige Lebensräume darstellen und so den Verlust der Artenvielfalt verhindern.

Wie ist die rechtliche Ausgangslage?

Die wichtigsten Rechtsnormen für die Eingriffsregelung sind §§ 13ff. BNatSchG und §§ 1a und 35 BauGB.

Seit 2014 konkretisiert die Bayerische Kompensationsverordnung die Anwendung der Eingriffsregelung und ermöglicht eine möglichst objektive Bewertung der Ausgleichsverpflichtungen.

Weitere Informationen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung finden sich im Leitfaden „Bauen im Einklang der Natur“.

Wer ist für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen verantwortlich?

Verantwortlich für die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriffsverursacher, für die Kontrolle ist diejenige Behörde zuständig, die den Eingriff genehmigt hat.

Was ist das Ökoflächenkataster?

Im Ökoflächenkataster erfasst das Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) alle bestehenden Ausgleichsflächen. Zuständig für die Meldung der Flächen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde oder Gemeinde.

Wo können Ausgleichs- und Ersatzflächen entstehen?

Der Ausgleich soll nach Möglichkeit auf der gleichen Fläche wie der Eingriff oder zumindest in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stattfinden. Ist dies nicht möglich, sollte die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen zumindest im selben Naturraum liegen. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzgeldzahlung zur Kompensation erfolgen.

Was ist das Ökokonto?

Es gibt die Möglichkeit, wertvolle Biotope zu entwickeln, ohne dazu bereits durch einen Eingriff verpflichtet zu sein. Diese Flächen werden ebenfalls nach der Bayerischen Kompensationsverordnung bewertet und als Guthaben auf dem so genannten Ökokonto gutgeschrieben und verzinst. Bei späteren Eingriffen kann man die erforderlichen Kompensationsflächen vom Ökokonto abbuchen.

Was sind Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)?

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) sind Naturschutzmaßnahmen, die in den laufenden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb integriert werden. Dem produzierenden Gewerbe gehen so deutlich weniger Flächen verloren, während die Natur gleichzeitig von der Maßnahme profitiert. PIK können zum Beispiel Lerchenfenster, Ackerrandstreifen oder Streuobstwiesen sein.

Wann müssen Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden?

Die Aufwertung von Flächen muss zum Zeitpunkt des Eingriffs durchgeführt werden.

 

Wie lange muss der Ausgleich bestehen?

Solange der Eingriff seine Wirkung entfaltet, muss auch ein Ausgleich bestehen. In der Regel bleiben Eingriffe dauerhaft bestehen, deshalb müssen auch die Ausgleichsflächen auf unbegrenzte Zeit bestehen bleiben. Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen werden aber in der Praxis von privaten Eingriffsverursachern meist nur für die Dauer von 25 Jahren gefordert. Öffentliche Vorhabensträger pflegen ihre Ausgleichsflächen dagegen fortwährend.

Wo findet man Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen?

Ökoflächenkataster

Im Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) müssen alle Kompensationsflächen erfasst werden. Informationen zur Fläche (Nummer, Lage, Zugehörigkeit und gegebenenfalls der Name des zugehörigen Eingriffs) stehen zum Download auf der Website des LfU zur Verfügung.

Bebauungspläne

Eine weitere Informationsquelle für Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen stellen Bebauungspläne dar. Die entsprechenden Websites der Gemeinden können über das Bauleitplanungsportal gefunden werden. Im Plan oder in den textlichen Festsetzungen ist meist auch der Zielzustand der zum Eingriff gehörenden Ausgleichsfläche definiert. So ist festgelegt, welches Entwicklungsziel und auf der Fläche verwirklicht werden muss, also zum Beispiel welcher Biotoptyp auf der Ausgleichsfläche entstehen soll, und welche Pflegemaßnahmen für das Erreichen notwendig sind.

Bayern Atlas

  1. Bebauungspläne können auch im Bayern Atlas in Kartenform eingesehen werden. Durch Klick auf den Umriss eines Bauplans lassen sich zugehörige Informationen und häufig auch Links zu den entsprechenden Dokumenten einblenden.
  2. Ausgleichs- und Ersatzflächen können im BayernAtlas auch direkt in Kartenform eingesehen werden. Man findet sie unter dem Thema “Umwelt” im Bereich “Natur” unter “Ökoflächenkataster (Ausgleich/Ersatz)” . Dort sind neuerdings auch Detailangaben (z.B. den Zielzustand) zu den Flächen einsehbar.
Welche Studien gibt es zum Thema Ausgleichs- und Ersatzflächen?

Auswahl von Studien zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen:

Studien des LBV:

Gutachten im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt:

  • Hetzel, I., Kurmann, J., Müller-Pfannenstiel, K. & Pieck, S. Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen am Beispiel der Umsetzungssituation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Ebersberg. 63 (2017). (unveröffentlicht)

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