Fragen & Antworten zu Ausgleichs- und Ersatzflächen
Antworten auf die häufigsten Fragen kurz zusammengefasst
Wann immer durch eine Baumaßnahme an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen können als wertvolle Lebensräume im Biotopverbund dazu beitragen, den Verlust der Artenvielfalt in Bayern aufzuhalten.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Ausgleichsflächen.
Durch unsere wachsende Infrastruktur geht immer mehr Natur verloren. Die verlorenen Flächen müssen seit 2001 verpflichtend an anderer Stelle wiederhergestellt und dann erhalten und gepflegt werden. Diese so genannten Ausgleichs- und Ersatzflächen, zusammengefasst “Kompensationsflächen”, können wertvolle Biotope, wie Auwälder, Magerrasen oder Streuobstwiesen sein.
Flächenverbrauch führt zum Verlust von Artenvielfalt. Ausgleichs- und Ersatzflächen können im Biotopverbund wichtige Lebensräume darstellen und so den Verlust der Artenvielfalt verhindern.
Die wichtigsten Rechtsnormen für die Eingriffsregelung sind §§ 13ff. BNatSchG und §§ 1a und 35 BauGB.
Seit 2014 konkretisiert die Bayerische Kompensationsverordnung die Anwendung der Eingriffsregelung und ermöglicht eine möglichst objektive Bewertung der Ausgleichsverpflichtungen.
Weitere Informationen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung finden sich im Leitfaden „Bauen im Einklang der Natur“.
Verantwortlich für die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriffsverursacher, für die Kontrolle ist diejenige Behörde zuständig, die den Eingriff genehmigt hat.
Im Ökoflächenkataster erfasst das Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) alle bestehenden Ausgleichsflächen. Zuständig für die Meldung der Flächen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde oder Gemeinde.
Der Ausgleich soll nach Möglichkeit auf der gleichen Fläche wie der Eingriff oder zumindest in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stattfinden. Ist dies nicht möglich, sollte die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen zumindest im selben Naturraum liegen. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzgeldzahlung zur Kompensation erfolgen.
Es gibt die Möglichkeit, wertvolle Biotope zu entwickeln, ohne dazu bereits durch einen Eingriff verpflichtet zu sein. Diese Flächen werden ebenfalls nach der Bayerischen Kompensationsverordnung bewertet und als Guthaben auf dem so genannten Ökokonto gutgeschrieben und verzinst. Bei späteren Eingriffen kann man die erforderlichen Kompensationsflächen vom Ökokonto abbuchen.
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) sind Naturschutzmaßnahmen, die in den laufenden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb integriert werden. Dem produzierenden Gewerbe gehen so deutlich weniger Flächen verloren, während die Natur gleichzeitig von der Maßnahme profitiert. PIK können zum Beispiel Lerchenfenster, Ackerrandstreifen oder Streuobstwiesen sein.
Die Aufwertung von Flächen muss zum Zeitpunkt des Eingriffs durchgeführt werden.
Solange der Eingriff seine Wirkung entfaltet, muss auch ein Ausgleich bestehen. In der Regel bleiben Eingriffe dauerhaft bestehen, deshalb müssen auch die Ausgleichsflächen auf unbegrenzte Zeit bestehen bleiben. Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen werden aber in der Praxis von privaten Eingriffsverursachern meist nur für die Dauer von 25 Jahren gefordert. Öffentliche Vorhabensträger pflegen ihre Ausgleichsflächen dagegen fortwährend.
Ökoflächenkataster
Im Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) müssen alle Kompensationsflächen erfasst werden. Informationen zur Fläche (Nummer, Lage, Zugehörigkeit und gegebenenfalls der Name des zugehörigen Eingriffs) stehen zum Download auf der Website des LfU zur Verfügung.
Bebauungspläne
Eine weitere Informationsquelle für Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen stellen Bebauungspläne dar. Die entsprechenden Websites der Gemeinden können über das Bauleitplanungsportal gefunden werden. Im Plan oder in den textlichen Festsetzungen ist meist auch der Zielzustand der zum Eingriff gehörenden Ausgleichsfläche definiert. So ist festgelegt, welches Entwicklungsziel und auf der Fläche verwirklicht werden muss, also zum Beispiel welcher Biotoptyp auf der Ausgleichsfläche entstehen soll, und welche Pflegemaßnahmen für das Erreichen notwendig sind.
Bayern Atlas
- Bebauungspläne können auch im Bayern Atlas in Kartenform eingesehen werden. Durch Klick auf den Umriss eines Bauplans lassen sich zugehörige Informationen und häufig auch Links zu den entsprechenden Dokumenten einblenden.
- Ausgleichs- und Ersatzflächen können im BayernAtlas auch direkt in Kartenform eingesehen werden. Man findet sie unter dem Thema “Umwelt” im Bereich “Natur” unter “Ökoflächenkataster (Ausgleich/Ersatz)” . Dort sind neuerdings auch Detailangaben (z.B. den Zielzustand) zu den Flächen einsehbar.
Auswahl von Studien zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen:
- Rebhan, H. Erfassung der Ausgleichs- und Ersatzflächen in der Naturschutzverwaltung. Laufener Seminarbeiträge. 47–56 (1999).
- Ecker, S. & Pröbstl-Haider, U. Erfolgskontrolle von Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung in Bayern: Analyse am Beispiel des Landkreises Passau in Niederbayern. Naturschutz und Landschaftsplanung. 48, 161–167 (2016).
Studien des LBV:
- Stierstorfer, C. et al. Evaluierung von Ausgleichsflächen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung der Bauleitplanung in ausgewählten Gemeinden im Landkreis Landshut (Niederbayern). 18 + Anhang (2017).
- Pröls, S., Kirchleitner, R., Lindner, E., Schubert, I. & Bogner, K. Evaluierung von Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung im Landkreis Mühldorf am Inn. 53 + Anhang (2017). (unveröffentlicht)
- Stickroth, H. Ausgleichsflächenmonitoring im Lkr. Augsburg: Evaluierung von Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung in Landkreis und Stadt Augsburg. 51 + Anhang (2017). (unveröffentlicht)
- Sedlmeier, H. Ausgleich oder grünes Mäntelchen? Ausgleichsmassnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft beim Bau der A99 – Studie zur Umsetzungspraxis und zum Erfolg der planfestgestellten Massnahmen. 148 (2003).
- Klingshirn, C., Lorenz, W., Schwab, U., Schwibinger, M., Sedlmeier, H. Natur aus zweiter Hand. Biotop-Neuanlagen im Ballungsraum München. 38 (2013)
Gutachten im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt:
- Hetzel, I., Kurmann, J., Müller-Pfannenstiel, K. & Pieck, S. Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen am Beispiel der Umsetzungssituation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Ebersberg. 63 (2017). (unveröffentlicht)