Trauriger Rekord: 30 Vögel wurden 2025 in Bayern vergiftet
LBV und GLUS ziehen Jahresbilanz im Projekt „Tatort Natur“ – Illegale Verfolgung geschützter Vögel auf dem höchsten Stand seit vier Jahre
Vergiftet, beschossen, in Fallen gefangen: Auch 2025 wurde Bayerns Großvögeln wieder skrupellos nachgestellt. Gemeinsam mit der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung (GLUS) haben wir vergangenes Jahr so viele Fälle von Naturschutzkriminalität dokumentiert wie seit vier Jahren nicht mehr. Insgesamt 30 vergiftete Vögel und mehrere weitere schwere Straftaten gegen geschützte Arten haben wurden registriert. Dazu zählten unter anderem Beschüsse sowie illegale Fangmethoden. Darüber hinaus ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
© Georg Hagel
Insgesamt wurden 133 tote Großvögel gemeldet, bei denen zumindest ein anfänglicher Verdacht auf illegale Verfolgung bestand – fast dreimal so viele wie 2024. „Die illegale Verfolgung geschützter Arten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dass uns im vergangenen Jahr so viele Hinweise erreicht haben, zeigt, wie aufmerksam und engagiert viele Menschen inzwischen hinschauen“, sagt LBV-Projektmitarbeiterin Nicole Meier. Ist die Todesursache des Vogels bei einer Obduktion nicht ersichtlich, wird für gewöhnlich eine toxikologische Untersuchung eingeleitet. Auf diese Weise konnten vergangenes Jahr 30 Fälle von Vergiftung nachgewiesen werden. Besonders oft griffen die Täter zu dem seit 2008 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran. „Das Nervengift Carbofuran wirkt bereits bei Hautkontakt und ist auch für Menschen und Haustiere gefährlich. Wenn ein Greifvogel einen damit präparierten Giftköder frisst, kommt er oft nur noch wenige Meter weit, bevor er qualvoll stirbt“, erklärt Nicole Meier.
© Dieter Hopf
Für besonders viel Aufregung sorgte ein Fall im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau. Ende Juli wurden der Polizei dort mehrere tote Greifvögel gemeldet. Bei einer Absuche konnten insgesamt mehr als zwölf tote Vögel auf engem Raum gefunden werden, darunter Arten wie Schwarzmilan, Rotmilan und Mäusebussard. Die Tiere starben alle an Vergiftungen mit Carbofuran, wie Untersuchungen zeigten. Die Polizei ermittelt hier nach wie vor intensiv.
Ebenfalls Aufsehen erregte eine Tat im westlichen Landkreis Haßberge, wo im Oktober ein Mäusebussard mit dem verbotenen Insektizid Parathion – auch bekannt als E605 – vergiftet worden war. Parathion ist ein hochtoxisches Nervengift, das schon bei Hautkontakt zu Erbrechen, Durchfall, Atemlähmung, schweren Krämpfen oder sogar dem Tod führen kann. Im näheren Umkreis zum Fundort des Mäusebussards starben im gleichen Jahr auch mehrere Hunde, nachdem sie Symptome einer Vergiftung aufzeigten. Das Ermittlungsverfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Tauben als lebendige Köder
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Neben Fleisch oder Schlachtabfällen kommen auch immer wieder sogenannte „Kamikazetauben“ als Köder zum Einsatz. Die Täter streichen dabei züchterisch uninteressante Tauben mit Gift im Nacken ein und lassen sie als Köder in der Nähe ihres Schlags fliegen. Ziel solcher Taten ist es meist, Greifvögel wie Habicht oder Wanderfalke zu vergiften, in deren Natur es liegt, andere Vögel in der Luft zu jagen. Werden die Tauben nicht erbeutet, sterben sie selbst an dem Gift, welches sie langsam über die Haut aufnehmen. 2025 wurden zwei Fälle solcher Kamikazetauben registriert – im Landkreis Regensburg und im Landkreis Miesbach.
Auch fahrlässige Vergiftungen gefährden
© Susanne Wiesner
Neben vorsätzlichen Tötungen beschäftigen die Naturschutzverbände seit Jahren auch Fälle fahrlässiger oder unbeabsichtigter Vergiftungen. So starb im März ein Gänsegeier im Unterallgäu an einer Bleivergiftung. Der seltene Vogel hatte das Schwermetall vermutlich aufgenommen, weil er Aas eines Wildtieres fraß, das mit bleihaltiger Jagdmunition beschossen worden war. Der LBV setzt sich daher seit Langem für eine flächendeckende Jagd mit bleifreier Munition ein – wie sie im bayerischen Staatswald bereits erfolgreich umgesetzt wird.
Greifvögel werden zudem immer wieder Opfer sogenannter Sekundärvergiftungen durch Rattengifte wie Brodifacoum. Ratten nehmen das Gift auf, sterben jedoch oft erst nach mehreren Tagen. In dieser Zeit können sie von Greifvögeln erbeutet werden, die sich dadurch selbst vergiften und verenden. Im Jahr 2025 traf es auf diese Weise einen Mäusebussard, einen Rotmilan und einen Uhu.
Fallen und Schüsse: Weitere Formen illegaler Verfolgung
Geschützten Vögeln wird jedoch nicht nur mit Gift nachgestellt. Täter setzen auch Fallen ein, etwa sogenannte Habichtfangkörbe, in denen häufig lebende Tauben als Lockvögel missbraucht werden. Einen solchen Fall meldete eine LBV-Aktive im niederbayerischen Landkreis Deggendorf der Polizei.
Darüber hinaus registrierten die Naturschutzverbände im Rahmen des Projekts insgesamt drei Beschüsse. Zwei Sperber in der Oberpfalz starben an Schussverletzungen. Ein Weißstorch im Unterallgäu hatte Glück: Ehrenamtliche brachten ihn rechtzeitig in eine Klinik.Projektile steckten in beiden Flügeln, einer davon war durch den Beschuss gebrochen. Nach seiner Genesung in der LBV-Vogelauffangstation in Regenstauf konnte der Storch erfolgreich wieder ausgewildert werden.
Sensibilisierung von Behörden und Gesellschaft bleibt essenziell
Im Rahmen des Projekts führen der LBV und die GLUS auch immer wieder Schulungen rund um Naturschutzkriminalität durch – zum Beispiel an Landratsämtern. Auch der Austausch zwischen Behörden, Ehrenamtlichen und Polizei wird bei Fachtagungen angeregt. Durch die wertvolle Aufklärungsarbeit ist das Thema in vielen Behörden mittlerweile bekannt, und die nötigen Abläufe zur Meldung und Dokumentation haben sich etabliert. Zudem gibt es inzwischen einen Handlungsleitfaden für alle Polizeibehörden in Bayern. „Die Sensibilisierung von Gesellschaft, Polizei, Staatsanwaltschaften und Behörden ist entscheidend, um bei der Strafverfolgung tatsächlich Erfolge zu erzielen. Wir hoffen, dass so zukünftig viele der Delikte aufgeklärt werden können. Bisher konnten leider nur in wenigen Fällen Tatverdächtige ausfindig gemacht werden“, erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.