Natur und Landwirtschaft stärken: LBV und NABU mit Forderungen zur Agrarministerkonferenz
Gelder für Agrarnaturschutz in der GAP ab 2028 sichern und die EU-Naturwiederherstellung schnell und mutig ausgestalten
Anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März in Bad Reichenhall rufen der LBV und sein bundesweiter Partner NABU Bund und Länder dazu auf, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sowie die Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung entschlossen voranzubringen. Beide Themen stehen auf der Tagesordnung der Konferenz.
„Die Agrarministerinnen und Agrarminister müssen jetzt die Weichen stellen, damit Landwirtschaft, vitale Wälder und Natur gleichermaßen Zukunft haben“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 sichern kein verlässliches Mindestbudget für den Agrarnaturschutz. Doch ohne klare finanzielle Grundlagen für freiwillige Maßnahmen und Kooperationen lässt die Politik die Landwirtinnen und Landwirte im Stich. Öffentliches Geld muss konsequent für öffentliche Leistungen und die Zukunft des Sektors eingesetzt werden. Andernfalls hat die GAP keine Zukunft.“
NABU und LBV warnen davor, weiterhin Milliarden an pauschalen Flächenprämien auszuzahlen, ohne damit messbare Fortschritte für Natur und landwirtschaftliche Betriebe zu erzielen. Es brauche europäische Mindeststandards und ein verbindliches Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Diese seien zugleich ein zentraler Baustein für die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung.
Wie eine zukunftsfähige Agrarpolitik aussehen sollte
„Gerade in Bayern sehen wir, wie stark Landwirtschaft und Artenvielfalt miteinander verflochten sind“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Wenn Feldvögel, Insekten und strukturreiche Landschaften verschwinden, verliert auch die Landwirtschaft ihre ökologische Grundlage. Eine zukunftsfähige Agrarpolitik muss deshalb gezielt diejenigen Betriebe stärken, die sich für Natur- und Klimaschutz engagieren.“
Mit Blick auf die EU-Naturwiederherstellungsverordnung fordern NABU und LBV die Agrarministerinnen und Agrarminister dazu auf, die Umsetzung jetzt konstruktiv zu auszugestalten. Die Verordnung soll geschädigte Natur in ganz Europa wiederherstellen und ihre Widerstandsfähigkeit stärken. Krüger: „Die Naturwiederherstellungsverordnung ist eine große Chance für die Land- oder Forstwirtschaft: Sie bietet Rückhalt, um geschädigte Natur wiederherzustellen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Zugleich gibt sie der Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume Priorität und sichert eine stabile Landwirtschaft. Diese ist auf genug Wasser, fruchtbare Böden und Bestäuber angewiesen. Auch unsere Wälder profitieren davon, wenn wir sie widerstandsfähiger gegen Klimastress, Schädlinge und Extremwetter machen.“
Die Verordnung gebe nur grobe Ziele auf Ebene des Mitgliedsstaates vor und lasse große Spielräume bei der konkreten Umsetzung und der Ausgestaltung entsprechender Indikatoren. Entscheidend sei deswegen nun die Vorlage eines klugen deutschen Wiederherstellungsplans auf Basis der Vorschläge der Länder. „Alle Bundesländer haben es selbst in der Hand, die Verordnung bürokratiearm und entlang der jeweiligen Stärken und Bedarfe umzusetzen“, sagt Schäffer. „Gerade Bayern sollte die Chance nutzen: Die Verordnung kann dem Waldumbau erheblichen Rückenwind geben. Sie ermöglicht beispielsweise deutlich mehr Spielraum für den Aufbau vielfältiger und widerstandsfähiger Mischwälder – gut für die Artenvielfalt und wichtig für die wirtschaftliche Stabilität der Forstbetriebe.“
Hintergrund
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU verteilt jährlich rund 55 Milliarden Euro an Fördermitteln. Ein Großteil der Mittel wird weiterhin als pauschale Flächenprämie ausgezahlt. Naturschutzverbände fordern seit Jahren, diese Gelder stärker an konkrete Umwelt- und Klimaleistungen zu binden. Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung verpflichtet EU-Mitgliedstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme schrittweise zu verbessern und ihre ökologische Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Die konkrete Umsetzung erfolgt über nationale Wiederherstellungspläne. Für ihre wiederholten Angriffe auf die Verordnung wurden die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr mit dem Negativpreis „Dinosaurier des Jahres“ ausgezeichnet.