LBV fordert: Keine grundlose Jagd auf Wölfe in Bayern

Nachdem der Bundestag die Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen hat, fordert der LBV die Staatsregierung auf, auf eine grundlose Jagd auf Wölfe in Bayern zu verzichten. Aus Sicht des LBV ist die Gesetzesänderung nicht geeignet, die Konflikte im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfes zu lösen. Eine reguläre Bejagung kann wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen und birgt neue rechtliche sowie gesellschaftliche Risiken.

Wolf | © Rosl Rößner © Rosl Rößner
Der Wolf darf in Bayern nicht grundlos bejagt werden.

„Eine pauschale Jagd auf Wölfe ist keine Lösung, sondern lediglich Symbolpolitik“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Wer suggeriert, Abschüsse seien die Patentlösung für einen guten Herdenschutz, weckt Erwartungen, die rechtlich und praktisch nicht erfüllt werden können.“

Eine pauschale Bejagung schafft nach Auffassung des LBV keine Sicherheit für Weidetierhaltende. Abschüsse führen bei Wölfen nicht zu mehr Distanz zu den Weidetieren, während standortangepasster Herdenschutz hier erwiesenermaßen nachhaltig wirkt. „Herdenschutz wirkt, und er ist der einzig verlässliche Weg, um Konflikte dauerhaft zu reduzieren“, so der LBV-Vorsitzende. „Getötete Wölfe lernen nichts mehr. Tiere hingegen, die funktionierende Elektrozäune erleben, geben dieses Meideverhalten ans Rudel weiter.“ Fakt ist: Nicht die Anzahl der Wölfe in einer Region ist für das Rissgeschehen maßgeblich, sondern die Frage, ob Herdenschutz angewandt wird oder nicht.

Der LBV betont, dass problematische Einzeltiere gemäß dem bayerischen Aktionsplan Wolf bereits nach geltendem Recht entnommen werden können. Eine generelle Jagdzeit ohne konkreten Anlass lehnt der LBV jedoch strikt ab. Auch die Ausweisung sogenannter nicht schützbarer oder nicht zumutbar zäunbarer Weidegebiete in den Alpen, in denen Wölfe grundsätzlich geschossen werden dürfen, sieht der LBV sowohl praktisch als auch rechtlich kritisch. Die Herausforderungen im Herdenschutz unterscheiden sich definitiv je nach Landschaftstyp. In den Alpen setzen jedoch bereits heute etliche Betriebe erfolgreich Herdenschutz um. Es wäre sinnvoll, die Förderung zu verbessern und bürokratische Hürden zu senken.

Population zu gering für Bestandsregelung

Wolf mit Welpe | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Der Wolf in Bayern ist weit entfernt von einem günstigen Erhaltungszustand.

Die aktuelle Bestandsentwicklung des Wolfs zeigt, dass eine Regulierung des Wolfsbestandes durch Jagd nicht erforderlich ist. In Bayern lebt nach den neuesten offiziellen Zahlen lediglich eine kleine reproduzierende Population mit einer sehr lückigen Verbreitung: Sechs Rudel und vier Paare Wölfe.

Damit ist Bayern auch nach den Maßstäben, die der Europäische Gerichtshof in Grundsatzurteilen gesetzt hat, weit entfernt von einem erforderlichen günstigen Erhaltungszustand, der durch eine reguläre Bejagung erst recht nicht erreicht werden könnte. Nach Auffassung des LBV ist nicht erkennbar, welche Zielpopulation mit einer regulären Bejagung in Bayern erreicht werden soll – weder hinsichtlich der Größe der Population, noch hinsichtlich ihres Verbreitungsgebietes.

Hintergrund

Auf Vorschlag von Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger hat das bayerische Kabinett am 29. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) sowie weiterer Vorschriften beschlossen. Mit Blick auf den im Juli 2025 durch die EU abgesenkten Schutzstatus des Wolfs schafft das Bayerischen Jagdgesetz nach Meinung der Staatsregierung nun die Voraussetzungen für eine nachhaltige Bejagung des Wolfes bzw. die Einführung eines Bestandsmanagement in Bayern.

Aus Sicht des LBV besteht keine Notwendigkeit, den Wolf in das Jagdrecht zu überführen. Ein effektiver Herdenschutz als vollständig vom Land finanzierter Präventionsmaßnahme sowie Entschädigungszahlungen nach Wolfsübergriffen, sofern der vom Land empfohlene Herdenschutz eingehalten wurde, sind hier wesentlich wirksamer. Entscheidend ist es auch, dass die zuständigen Fachbehörden eine kompetente Vor-Ort-Beratung für einen standortangepassten Herdenschutz sicherzustellen.

Rebhuhn | © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv
© Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv

Für Rebhuhn und Feldvögel: Lebensräume schützen, Pestizide reduzieren, Insekten fördern. Jetzt unterstützen!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz