Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat
Pressestatement der LBV-Biologin Nicole Meier zur illegalen Tötung von vier jungen Bibern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
LBV-Biologin Nicole Meier:
„Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden. Außerdem ist eine Meldung über www.tatort-natur.de möglich. Durch das Projekt wollen wir Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen.“
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