Stellungnahme zum Strafbefehl wegen des Vortäuschens einer Straftat im Landkreis Cham

LBV hält den Anfang Oktober öffentlich gewordenen Strafbefehl für unverhältnismäßig

Zum Strafbefehl wegen des Vortäuschens einer Straftat im Zusammenhang mit dem Totfund eines Jungwolfs im Landkreis Cham im November 2025 gegen den Vorsitzenden der LBV-Kreisgruppe Cham, Karl-Heinz Schindlatz, nimmt der Vorsitzende des LBV, Dr. Norbert Schäffer, wie folgt Stellung:

„Der vom Amtsgericht Cham erlassene Strafbefehl gegen den Vorsitzenden der LBV-Kreisgruppe Cham wegen Vortäuschens einer Straftat ist aus Sicht des LBV nicht angemessen. Nach Prüfung durch unseren Rechtsbeistand bestehen sowohl Zweifel daran, ob der Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat auf den konkreten Sachverhalt überhaupt anwendbar ist, als auch an der Verhältnismäßigkeit des verhängten Strafmaßes.

Für uns steht zugleich fest: Unabhängig davon, dass Karl-Heinz Schindlatz in seiner damaligen Funktion als Mitglied des Netzwerks „Große Beutegreifer“ die Verletzung des Tieres nach eigener Einschätzung zunächst für eine Schusswunde hielt, hätte das Bewegen des bereits toten Wolfs nicht geschehen dürfen. Dieses Vorgehen war falsch. Bei der rechtlichen Bewertung muss aus unserer Sicht jedoch berücksichtigt werden, was konkret geschehen ist und welche Umstände dem Handeln zugrunde lagen.

Gegen den Strafbefehl hat Karl-Heinz Schindlatz deshalb Einspruch eingelegt. Die weitere rechtliche Bewertung wird nun im dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen.

Der LBV widerspricht zugleich entschieden der öffentlich geäußerten Behauptung, der tote Wolf sei von dem LBV-Ehrenamtlichen oder möglichen Unterstützern über eine große Entfernung zum Fundort transportiert worden, um dort gezielt einen illegalen Wolfsabschuss zu inszenieren. Nach unserem Kenntnisstand gibt es dafür keine belastbaren Belege.

Da auch dem Strafbefehl lediglich eine Bewegung des bereits toten Wolfs im unmittelbaren Grenzbereich zugrunde liegt, findet die Behauptung eines Transports über eine große Entfernung darin keine Stütze. Die wesentlich weitergehende Behauptung einer geplanten Inszenierung weisen wir entschieden zurück. Auch der Strafbefehl stützt eine solche Darstellung nicht.“

Update

Am 22.10. erklärte Karl-Heinz Schindlatz auf einer Sitzung seiner Kreisgruppe, sein Amt als Vorsitzender mit sofortiger Wirkung bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen. Hier sein Statement:

„Seit der Strafbefehl gegen meine Person öffentlich bekannt geworden ist, hat der öffentliche Druck sowohl auf mich als auch auf die LBV-Kreisgruppe Cham noch einmal zugenommen. Damit die wichtige Naturschutzarbeit unserer Kreisgruppe nicht von der Auseinandersetzung um meine Person überlagert wird, lasse ich mein Amt als Vorsitzender mit sofortiger Wirkung ruhen, bis der Sachverhalt gerichtlich geklärt ist. Ich halte an meiner Darstellung des damaligen Ablaufs fest und werde diese im weiteren Verfahren vertreten. Dieser Schritt fällt mir nicht leicht, ist aus meiner Sicht aber im Interesse der Kreisgruppe und ihrer Naturschutzarbeit richtig.“

Hintergrund

Im November 2025 wurde bei Lam im Landkreis Cham ein toter Jungwolf gefunden. Das ehrenamtliche Mitglied des Netzwerks „Große Beutegreifer“, das den Wolf sichergestellt hatte, ist auch Kreisvorsitzender des LBV Cham. Entgegen ersten Einschätzungen konnte der Verdacht auf illegale Tötung des Wolfs im Zuge der Ermittlungen durch die Polizei ausgeschlossen werden. In der Folge wurde jedoch Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat gegen das ehrenamtliche Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer gestellt.

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