LBV klagt im Eilverfahren auf sofortigen Baustopp am Fellhorn

Neuer Sessellift am Scheidtobel und Pistenbau gefährden bedrohtes Birkhuhn und sind nicht genehmigungsfähig

Scheidtobel | © Tanja König © Tanja König
Erste Rodungen im Gebiet des Scheidtobels haben bereits stattgefunden.

Der LBV hat heute beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den Neubau eines Sessellifts am Scheidtobel sowie gegen den Pistenbau im Bereich Bierenwang und Walsergund am Fellhorn im Landkreis Oberallgäu eingereicht. „Da im Bescheid für den Bau des geplanten Sessellifts ein Sofortvollzug angeordnet wurde und bereits erste Rodungen im Gebiet stattgefunden haben, haben wir einen Eilantrag für einen sofortigen Baustopp gestellt“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Der betroffene Bereich am Scheidtobel liegt in einem besonders sensiblen Gebiet der Allgäuer Hochalpen. Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. „Der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben im Gebiet sind nach unserer Einschätzung überhaupt nicht genehmigungsfähig“, kritisiert Beran.

Bei dem geplanten Bau des Sessellifts soll die Talstation rund 100 Meter talwärts verlegt und die Bergstation etwa 220 Meter höher positioniert werden. Hinzu kommen verschiedene Ausweitungen der Pistenflächen an der Bierenwang- und der Walsergundabfahrt. „Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei diesen Baumaßnahmen nicht um ein Ersatzvorhaben, sondern um eine Neuschaffung von Ski-Infrastrukturmaßnahmen, die den Vorgaben des Alpenplans widersprechen und somit nicht genehmigungsfähig sind“, erläutert LBV-Geschäftsführer Beran.

Birkhuhn | © Henning Werth © Henning Werth
Die Baumaßnahmen gefährden besonders das gefährdete Birkhuhn.

Selbst die Betreiber gehen von einer Vielzahl von Störfaktoren für das Birkhuhn aus. Dazu zählen Schneeverdichtung, der Verlust von Winterlebensräumen, Störungen an Balzplätzen, erhebliche Beeinträchtigungen während der Bauphase und Zerschneidung der Lebensräume. „Daraus zu folgern, dass in der Summe der Baumaßnahmen keine Verschlechterung entstehe und das Vorhaben unbedenklich sei, ist fachlich nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen der betroffenen Schutzgebiete“, verdeutlicht Helmut Beran.

Darüber hinaus plant die Fellhornbahn noch weitere Vorhaben im Bereich Scheidtobel, die nicht Bestandteil der jetzt genehmigten Maßnahmen sind. So soll beim Kanzelwandhaus ein neuer Schneiteich mit dreifach höherer Speicherkapazität errichtet werden, außerdem ist ein neuer Swisscord-Lift gelpant. Der LBV hat von Anfang an eine Zusammenlegung aller Planungen in einem Verfahren gefordert, um die Auswirkungen auf alle Schutzgüter erfassen zu können. „Ohne die Gesamtwirkung aller geplanten Maßnahmen im Gebiet zu berücksichtigen, ist eine fundierte fachliche Beurteilung nicht möglich. Hier wird eine Art Salamitaktik angewendet, um Genehmigungen für Einzelvorhaben zu erhalten, die in ihrer Summe gar nicht oder nur mit hohen Auflagen genehmigt würden“, erklärt Beran.

Hintergrund

Bereits in einer Pressemitteilung im Oktober 2025 hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte 3. Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt wurden. So war für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig, obwohl sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit höchsten Schutzkategorien befindet. Das Gebiet ist zugleich Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und europäisches Vogelschutzgebiet. In einer Pressemitteilung vom November kritisierte der LBV die Pläne für den Neubau eines Sesselliftes als nicht genehmigungsfähig.

Die Alpen sind der Lebensraum vieler hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt Bayern eine besondere Verantwortung für den Erhalt jener Arten, die in Deutschland nur in den Alpen vorkommen. Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft wurden.

Rebhuhn | © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv © Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv
© Gunther Zieger, LBV-Bildarchiv

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