Mitmachen und eigenen Garten auszeichnen lassen!

Welche Kriterien sollte mein privater Garten erfüllen?

Tipps, wie Sie Ihren Garten vogel- und insektenfreundlich gestalten können, finden Sie auf unseren umfangreichen Ratgeberseiten (www.lbv.de/garten).

Kriterien Kategorien zum vogelfreundlichen Garten

Die Bewertungskriterien für die Plakette "Vogelfreundlicher Garten" sind in insgesamt sechs unterschiedlichen Themenblöcken zusammengefasst, u. a. naturnahe Gartengestaltung, Nahrung, Deckung/Schutz und Nistmöglichkeiten.

Zusätzlich zu diesen themenbezogenen Kriterien gibt noch sogenannte MUSS-, AUSCHLUSS- und PLUS-Kriterien.

Als MUSS-Kriterien verstehen wir Strukturen, die in jeden naturnahen, vogelfreundlichen Garten gehören. Die AUSSCHLUSS-Kriterien sind das genaue Gegenteil, sie haben im Naturgarten nichts zu suchen. Die PLUS-Kriterien sind kein Muss, bereichern aber jeden Garten.

 

MUSS-Kriterien
AUSSCHLUSS-Kriterien

AUSSCHLUSS-Kriterien:

Achtung: Absolute Tabus für einen naturnahen vogelfreundlichen Garten sind in der Kategorie AUSSCHLUSS-Kriterien zusammengefasst.

Sollte Ihr Garten einen einzigen der folgenden Punkte erfüllen, fällt er durch und eine Bewertung ist nicht möglich:

  • Pestizideinsatz
  • Mähroboter/Laubsauger/Laubbläser
  • Unnötige (neue) Versiegelung
  • Pflanzflächen mit Unkrautvlies und Kies
  • Flächige Verwendung von Rindenmulch und Hackschnitzel -> Mehr Infos in den FAQs

In diesem Fall legen wir Ihnen nochmals unsere Ratgeberseiten zum Thema Garten ans Herz.

 

PLUS-Kriterien

Mitmachen und eigenen Garten auszeichnen lassen!

Ihr privater Garten liegt in Bayern und erfüllt die MUSS-Kriterien und hat keine AUSSCHLUSS-Kriterien? Dann freuen wir uns auf Ihre Gartenbewerbung über das folgende Formular:

Die Plakette "Vogelfreundlicher Garten" befestigt an einem mit Efeu überwachsenen Busch | © Carola Bria © Carola Bria
Garten mit Trockensteinmauern, stehendem und liegendem Totholz und bunt blühenden Pflanzen | © Carola Bria © Carola Bria

Bitte geben Sie die PLZ und den Ort Ihres Gartens an, falls dieser nicht mit Ihrem Wohnort übereinstimmt.

Datenschutzerklärung

Der LBV erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Vereinszwecke. Dabei werden Ihre Daten nur für LBV-eigene Informations- und Werbezwecke verarbeitet und genutzt. Dieser Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit, z.B. an , widersprechen. Datenschutzerklärung

Sie haben noch Fragen?

FAQ`s – Gartenbesitzer*innen

Was ist das Ziel des Projektes „Vogelfreundlicher Garten“?

Die kostenlose Plakette „Vogelfreundlicher Garten“ ist eine Wertschätzung und ein Dankeschön an alle Gartenbesitzer*innen, die Ihren Garten naturnah und besonders vogelfreundlich gestalten. Sie geben der Natur in ihren Gärten mehr Raum und vor allem unseren heimischen Gartenvögeln. Diese stehen stellvertretend für zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten, die sich in vielfältigen Gärten wohl fühlen und ideale Lebensbedingungen vorfinden.

Die Plakette ist ein sichtbares Zeichen und Hinweis, dass in diesem Garten natürliche Vielfalt willkommen ist. Zusätzlich soll sie andere Gärtner*innen ermutigen und anregen, ihre eigenen Gärten in kleine vogelfreundliche Naturparadiese zu verwandeln.

Letztendlich ist das Ziel des Projekts die Welt ein bisschen lebenswerter zu gestalten, ein Umdenken in Gang zu setzen, die Akzeptanz für etwas mehr Wildnis vor der eigenen Haustür zu erhöhen, und seinen persönlichen Beitrag zum Artenschutz zu leisten.

Was ist der Unterschied zu anderen Gartenplaketten?

Wir bewerten Ihren Garten speziell nach Kriterien, die die Vogelfreundlichkeit in den Mittelpunkt stellen. Andere Plaketten legen den Schwerpunkt zum Beispiel auf Kriterien für einen Naturgarten. Die Plaketten schließen sich nicht aus, sondern können gern nebeneinander aufgehängt werden.

Die Bewertung und die Plakette „Vogelfreundlicher Garten“ sind kostenfrei.

Welche Gärten können an der Gartenbewertung teilnehmen?

Teilnehmen können alle Privatgärten in Bayern – allerdings sollten die zusätzlichen MUSS- und AUSSCHLUSSKRITERIEN beachtet werden.

Kann auch ein kleiner Garten die Kriterien zum vogelfreundlichen Garten zu erfüllen und eine Plakette zu erhalten?

Ein klares JA! Auch in kleinen Gartenoasen ist es möglich die Kriterien zum Vogelfreundlichen Garten zu erfüllen, denn nicht Größe zählt, sondern Strukturreichtum. Es ist auf kleinstem Raum möglich, vertikal und horizontal eine Vielfalt an Gartenelementen unterzubringen – es gibt dafür zahlreiche Beispiele. 

Was passiert nach der Anmeldung?

Ihre Anmeldung wird an unsere Gartenbewerter*innen vor Ort weitergeleitet, die Sie kontaktieren und einen Termin für die Bewertung Ihres Gartens absprechen.

BITTE BEACHTEN SIE: Unsere ehrenamtliche LBV-Gartenjury wird die Gärten in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs besuchen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es einige Zeit dauern könnte, bis wir Sie kontaktieren.

Sollte Ihr Garten während der aktuellen Bewertungsphase nicht mehr besucht werden können, weil unsere zeitlichen und personellen Kapazitäten ausgeschöpft sind, rutschen Sie automatisch in die nächste Bewertungsphase für das Jahr 2024.

Welche Kosten fallen für die Gartenbewertung bzw. die Plakette an?

Für die Bewertung Ihres Gartens und auch für die Gartenplakette fallen keine Kosten für Sie an. Über eine kleine Spende für das Projekt würden wir uns natürlich sehr freuen!

Wie läuft die Bewertung ab?

Am vereinbarten Termin wird ein Team unserer LBV-Gartenjury Ihren Garten besuchen und im Gespräch mit Ihnen sowie mit Hilfe eines festgelegten Kriterienkatalogs Ihren Garten auf Vogelfreundlichkeit bewerten.

Die Gartenbewerter*innen ermitteln direkt vor Ort, ob Ihr Garten genug Kriterien für die Auszeichnung erfüllt. Ist dies der Fall, überreicht Ihnen das LBV-Bewerterteam die Plakette „Vogelfreundlicher Garten“.

Gerne geben Ihnen die Bewerter*innen auch Infoflyer, wie Sie Ihren Garten noch vogelfreundlicher gestalten können.

Was ist ein vogelfreundlicher Garten? Ist mein Garten vogelfreundlich?

Auf unseren Ratgeberseiten zum Garten finden Sie zahlreiche Tipps für einen vogelfreundlichen Garten.
Mit den Steckbriefen zu den 30 häufigsten Gartenvögeln können Sie ihr Vogelwissen ausbauen.

Mit Klick auf das Bild gelangen Sie zu den einzelnen Seiten:

Warum ist die flächige Ausbringung von Hackschnitzel oder Rindenmulch ein Ausschlusskriterium?

Werden im Garten ganze Flächen mit Hackschnitzel oder Rindenmulch bedeckt (mit oder ohne Folie darunter), soll damit entweder das Wachstum von „Unkräutern“ unterdrückt werden oder es soll „pflegeleichter“ bzw. „ordentlicher“ gestaltet werden. Das ist eine bewusste Entscheidung gegen Bewuchs und eine natürliche Dynamik.

Wir möchten ein Umdenken fördern: Tun Sie etwas für die Artenvielfalt und lassen Sie etwas mehr Wildnis zu!

Wo nichts wachsen darf und auch keine anderen Strukturen wie Totholz oder Steinhaufen zu finden sind, kann nichts leben.

Die Ausbringung von Hackschnitzel oder Rindenmulch verschlechtert die Bodenqualität, denn es verändert das Mikroklima im Boden und hat negative Auswirkungen auf Kleintiere, die auf bzw. unter der Bodenoberfläche leben. Für bodenbrütende Insekten (Wildbienen) geht hier eine wertvolle Nistmöglichkeit verloren. 

Jede Fläche, die mit Hackschnitzel, Rindenmulch oder Schotter "abgedeckt" wird, ist eine verschenkte Chance für die Artenvielfalt.

Hinweis: Akzeptabel ist Unkrautvlies mit Kies oder Rindenmulch/Hackschnitzel für Wege, Sitz- oder Spielplätze sowie als Gießring bei Neupflanzungen beispielsweise von Bäumen.

Wie wird der Datenschutz im Projekt gewährleistet?

Datenschutz ist uns wichtig!

Sie erhalten eine Datenschutzerklärung, bei der Sie auswählen können, inwieweit Ihre Daten sowie die Fotos, die während der Bewertung von Ihrem Garten gemacht werden, verwendet werden dürfen. Die Bewerter*innen müssen im Vorfeld eine Selbstverpflichtungserklärung ausfüllen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten gewährleistet.

Sie haben noch weitere Fragen?

Für Rückfragen zum Projekt kontaktieren Sie bitte unser Vogelgarten-Projektteam ().

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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz