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VOGELSCHUTZ
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Fotos: Bernd Raab, Florian Maucher, Dr. Eberhard Pfeuffer
BRIGITTE KRAFT
Leiterin LBV-Bezirksge-
schäftsstelle Schwaben
E-Mail:
b-kraft@lbv.de
Die extensive Beweidung auf den tradi-
tionellen Alpen beugt der Verbuschung
vor und erhält so die Artenvielfalt auf den
Bergwiesen, wie z.B. das langspornige
Veilchen.
Im Frühjahr 2016 startete die LBV-Bezirksgeschäftsstel-
le Schwaben eine weitere Runde ihres Biodiversitäts-
projekts „Klassenzimmer Alpen“. In den Allgäuer Alpen
sind seitdem erneut Grundschüler als junge Forscher
unterwegs. Ziel des Bildungsprojektes ist es, die Schü-
ler für die Artenvielfalt auf Bergwiesen und im alpinen
Fließgewässer zu sensibilisieren. Auf Probeflächen for-
schen die Kinder auf unterschiedlichen Höhenstufen und
untersuchen verschiedene Bewirtschaftungsweisen. Mit
Stereomikroskopen und Keschern werden unterschied-
liche Abschnitte des Halblech-Zuflusses über das Jahr
hinweg untersucht. Weitere Bausteine des Projektes
sind eine Lehrerfortbildung und ein Workshop für Schu-
len. Ziel des aktuellen Durchgangs von „Klassenzimmer
Alpen“ ist es, Inhalte dieses Projektes dauerhaft an den
teilnehmenden Schulen zu verankern, damit die Schüler
auch in den kommenden Jahren ihre charakteristische
Heimat in den Bergen erforschen und erleben können
und lernen, wie wir nachhaltig mit diesem Naturschatz
umgehen. Das Projekt wird im Rahmen der Bayerischen
Biodiversitätsstrategie vom Bayerischen Umweltministe-
rium gefördert.
MONIKA SCHIRUTSCHKE
KLASSENZIMMER ALPEN
Landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung
Die extensive Alpwirtschaft erbringt wichtige Ökosystem-
Dienstleistungen von volkswirtschaftlichem Wert, darun-
ter Erosionsschutz und Schutz vor Lawinen durch intakte
Rasen, wo Schutzbedürfnisse keine Bewaldung erfordern.
Sie trägt zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität im
Alpenraum bei. Wenn diese wichtige Gemeinwohlfunktion
Aufgabe der Alpwirtschaft sein soll, ist es u.a. erforderlich,
dass die bislang fast ausschließlich auf die Produktion aus-
gerichtete staatliche landwirtschaftliche Ausbildung und
Beratung solche Aspekte in die Lehre übernimmt.
Förderung der naturverträglichen Alpwirtschaft in
Schutzgebieten
Die naturverträgliche Alpwirtschaft in naturschutzrechtlich
geschützten Gebieten (Natura 2000, NSG, LSG) ist in der
Regel mit einem hohen Arbeitsaufwand (Auszäunung, Be-
hirtung, Triebwege und Mahd in Steillagen) und mit einer
geringeren Zahl an Weidetieren verbunden. Die Förderhö-
he muss sich deshalb am Naturschutzziel orientieren und
bei Bedarf auchAufschläge aus nationalen oder Landesmit-
teln, die nicht EU-kofinanziert sind, erhalten. Die Prämien
sollten in ihrer Höhe an quantifizierbare Einschränkungen
durch die Einhaltung des Verschlechterungsverbots und
die Umsetzung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele so-
wie an besondere Leistungen des Bewirtschafters entspre-
chend der naturschutzfachlichen Ziele angepasst werden.
Wie durch die Studie am Einödsberg belegt wird, verläuft
die Renaturierung degradierter Pflanzengesellschaften in
den Hochalpen in der Regel über einen längeren Zeitraum,
so dass das Erreichen der Naturschutzziele nicht immer
bereits nach fünfjähriger Laufzeit ersichtlich ist. Für die
Gewährung einer Fortführung des Förderprogramms und
der Förderziele bedarf es einer Beratung ortskundiger
Fachleute im Rahmen gemeinsamer Begehungen. Einige
Naturschutzziele können wiederum nicht mit fünfjährigen
flächengebundenen Verträgen erreicht werden. So bedarf
es bei jährlich wechselnden Vogelbrutplätzen einer nicht
an eine Fläche, sondern an den Gesamtbetrieb gebunde-
nen Vertragslaufzeit. Generell sollte überlegt werden, ob
nicht in solchen Fällen Sonderprogramme ohne EU-Kofi-
nanzierung zielführender sind. Ergänzend dazu sollten An-
passungen der Vertragsinhalte und Förderhöhen im Laufe
eines Förderzeitraums möglich sein, die nicht zu Lasten
des Vertragsnehmers gehen.
Erfolgreiches Beispiel ist Österreich. Der dortige Natur-
schutzplan für die Almbewirtschaf-
tung ist eine besondere Form des
Vertragsnaturschutzes. Die dortigen
Bewirtschafter erbringen besonde-
re Naturschutzpflegeleistungen und
bekommen für den Arbeitsaufwand
und zum Ausgleich von Nachteilen
in der Bewirtschaftung Zuschüsse.
unterstützt durch:




