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VOGELSCHUTZ

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Fotos: Bernd Raab, Florian Maucher, Dr. Eberhard Pfeuffer

BRIGITTE KRAFT

Leiterin LBV-Bezirksge-

schäftsstelle Schwaben

E-Mail:

b-kraft@lbv.de

ƒ

Die extensive Beweidung auf den tradi-

tionellen Alpen beugt der Verbuschung

vor und erhält so die Artenvielfalt auf den

Bergwiesen, wie z.B. das langspornige

Veilchen.

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Im Frühjahr 2016 startete die LBV-Bezirksgeschäftsstel-

le Schwaben eine weitere Runde ihres Biodiversitäts-

projekts „Klassenzimmer Alpen“. In den Allgäuer Alpen

sind seitdem erneut Grundschüler als junge Forscher

unterwegs. Ziel des Bildungsprojektes ist es, die Schü-

ler für die Artenvielfalt auf Bergwiesen und im alpinen

Fließgewässer zu sensibilisieren. Auf Probeflächen for-

schen die Kinder auf unterschiedlichen Höhenstufen und

untersuchen verschiedene Bewirtschaftungsweisen. Mit

Stereomikroskopen und Keschern werden unterschied-

liche Abschnitte des Halblech-Zuflusses über das Jahr

hinweg untersucht. Weitere Bausteine des Projektes

sind eine Lehrerfortbildung und ein Workshop für Schu-

len. Ziel des aktuellen Durchgangs von „Klassenzimmer

Alpen“ ist es, Inhalte dieses Projektes dauerhaft an den

teilnehmenden Schulen zu verankern, damit die Schüler

auch in den kommenden Jahren ihre charakteristische

Heimat in den Bergen erforschen und erleben können

und lernen, wie wir nachhaltig mit diesem Naturschatz

umgehen. Das Projekt wird im Rahmen der Bayerischen

Biodiversitätsstrategie vom Bayerischen Umweltministe-

rium gefördert.

MONIKA SCHIRUTSCHKE

KLASSENZIMMER ALPEN

Landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung

Die extensive Alpwirtschaft erbringt wichtige Ökosystem-

Dienstleistungen von volkswirtschaftlichem Wert, darun-

ter Erosionsschutz und Schutz vor Lawinen durch intakte

Rasen, wo Schutzbedürfnisse keine Bewaldung erfordern.

Sie trägt zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität im

Alpenraum bei. Wenn diese wichtige Gemeinwohlfunktion

Aufgabe der Alpwirtschaft sein soll, ist es u.a. erforderlich,

dass die bislang fast ausschließlich auf die Produktion aus-

gerichtete staatliche landwirtschaftliche Ausbildung und

Beratung solche Aspekte in die Lehre übernimmt.

Förderung der naturverträglichen Alpwirtschaft in

Schutzgebieten

Die naturverträgliche Alpwirtschaft in naturschutzrechtlich

geschützten Gebieten (Natura 2000, NSG, LSG) ist in der

Regel mit einem hohen Arbeitsaufwand (Auszäunung, Be-

hirtung, Triebwege und Mahd in Steillagen) und mit einer

geringeren Zahl an Weidetieren verbunden. Die Förderhö-

he muss sich deshalb am Naturschutzziel orientieren und

bei Bedarf auchAufschläge aus nationalen oder Landesmit-

teln, die nicht EU-kofinanziert sind, erhalten. Die Prämien

sollten in ihrer Höhe an quantifizierbare Einschränkungen

durch die Einhaltung des Verschlechterungsverbots und

die Umsetzung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele so-

wie an besondere Leistungen des Bewirtschafters entspre-

chend der naturschutzfachlichen Ziele angepasst werden.

Wie durch die Studie am Einödsberg belegt wird, verläuft

die Renaturierung degradierter Pflanzengesellschaften in

den Hochalpen in der Regel über einen längeren Zeitraum,

so dass das Erreichen der Naturschutzziele nicht immer

bereits nach fünfjähriger Laufzeit ersichtlich ist. Für die

Gewährung einer Fortführung des Förderprogramms und

der Förderziele bedarf es einer Beratung ortskundiger

Fachleute im Rahmen gemeinsamer Begehungen. Einige

Naturschutzziele können wiederum nicht mit fünfjährigen

flächengebundenen Verträgen erreicht werden. So bedarf

es bei jährlich wechselnden Vogelbrutplätzen einer nicht

an eine Fläche, sondern an den Gesamtbetrieb gebunde-

nen Vertragslaufzeit. Generell sollte überlegt werden, ob

nicht in solchen Fällen Sonderprogramme ohne EU-Kofi-

nanzierung zielführender sind. Ergänzend dazu sollten An-

passungen der Vertragsinhalte und Förderhöhen im Laufe

eines Förderzeitraums möglich sein, die nicht zu Lasten

des Vertragsnehmers gehen.

Erfolgreiches Beispiel ist Österreich. Der dortige Natur-

schutzplan für die Almbewirtschaf-

tung ist eine besondere Form des

Vertragsnaturschutzes. Die dortigen

Bewirtschafter erbringen besonde-

re Naturschutzpflegeleistungen und

bekommen für den Arbeitsaufwand

und zum Ausgleich von Nachteilen

in der Bewirtschaftung Zuschüsse.

unterstützt durch: