Gefährliche Stromleitungen bedrohen Vögel

LBV-Einsatz gegen Stromtod an Mittelspannungsmasten

Viele Großvogelarten können an Mittelspannungsfreileitungen durch Stromschlag umkommen. Vereinzelt gibt es auch Unfälle an Starkstromleitungen, auch Leitungsanflug kommt vor, aber der Hauptteil, auf den sich auch die Schutzbemühungen beziehen, betrifft 10-60-kV-Leitungen. Diese Leitungen zu sichern, ist sogar gesetzlich vorgeschrieben: in der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2002 wurde festgeschrieben, dass innerhalb von 10 Jahren, also bis Ende 2012 alle Leitungen, die als gefährlich einzustufen sind, gesichert werden müssen, neue Leitungen sind so zu bauen, dass keine Gefährdung mehr davon ausgeht.

Fünf Störche auf einem Abspannmast | © E. Taube © E. Taube
Weißstörche auf einem Abspannmast

Unerkannte Opferzahlen

Die Zahl der Vögel, die durch Strom getötet werden, kann nur schwer geschätzt werden, doch muss mit alljährlich mehreren Tausend Vögeln gerechnet werden, die an unzureichend markierten Leitungstrassen oder vogelgefährliche konstruierten Strommasten qualvoll verenden. In Deutschland sind Unfälle an Mittelspannungs-Freileitungen noch immer die häufigste Todesursache beim Weißstorch. Die Unfälle verteilen sich zu 84 Prozent auf Stromschlag und zu 16 Prozent auf den Anflug. Ein Großteil der Opfer wird nach dem Absturz rasch durch Beutegreifer wie Füchse und Marder verschleppt.

Nur die wenigsten Opfer bleiben direkt an der Unfallstelle liegen oder am Mast hängen. Die meisten Stromopfer fallen vom Mast und werden, wenn nicht schon durch den Stromschlag getötet, durch den Absturz schwer bis tödlich verletzt. Die Strommarken an den Ein- und Austrittsstellen fallen in der Regel kaum auf und sind ohne fachkundige Untersuchung schwer zu entdecken. Das Stromopfer scheint äußerlich unverletzt.

Gefährliche Mittelspannungsmasten - Wo liegen die Gefahren?

Leiterseile mit zu geringem Abstand
ungesicherter Killermast B'mühle-klein (E. Abel)
gefährlicher Mittelspannungsmast mit stehenden Isolatoren

Bei allen Masten (auch Holzmasten) mit Abständen der Leiterseile von weniger als 140 cm können größere Vögel gleichzeitig zwei Leiterseile berühren und so kurzschließen.

Blitzhörner
ungesicherter Mittelspannungsmast mit Blitzhoernern auf den Abspannisolatoren | © Oda Wieding © Oda Wieding
ungesicherter Mittelspannungsmast mit Blitzhoernern auf den Abspannisolatoren

Blitzhörner, welche eine zusätzliche Möglichkeit darstellen, den Isolator zu überbrücken, sind besonders gefährlich.

Abspannmasten
Storch an Abspannmast eingeklemmt | © J. Strassburger © J. Strassburger

Abspannmasten, deren Leiterseile mit kurzen Abspannisolatoren (weniger als 60 cm) an der Traverse bzw. dem Mastkopf befestigt sind. Gleiches gilt für andere unter Spannung stehende Bauteile. Besonders gefährlich sind natürlich Umspannmasten, wenn die quer verlaufenden Leiterseile nicht isoliert sind.

Zu kurze Hänge-Isolatoren
stromtote Rabenkraehe an ungenuegend gesichertem Abspannmast mit zu kurzen Haengeisolatoren | © M. Diller © M. Diller
stromtote Rabenkraehe an ungenuegend gesichertem Abspannmast mit zu kurzen Haengeisolatoren

Auch die am ungefährlichsten Masten mit Hängeisolatoren sind gefährlich, wenn diese Isolatoren kürzer als 60cm sind (und evtl. auch noch Blitzhörner tragen).

Sicherung von Freileitungen gegen Vogelschlag - VDE-Anwendungsregel

Gut gesicherter Mittelspannungsmast | © Peter Bria © Peter Bria
Ein gut gesicherter Strommast

Die Kriterien, ob ein Mast gefährlich ist und welche Sicherungsmaßnahmen sinnvoll sind, wurden in Form einer VDE-Anwendungsregel zusammengestellt:

  • An Abspannmasten sind Isolatoren mit einer Länge von mindestens 60 cm Isolatorlänge einzusetzen.
  • Für Masten können zukünftig neue Bauformen, zum Beispiel mit isoliertem Querträger oder isoliertem Mastkopf verwendet werden. Bedingung ist, dass Vögel keine höheren Körperströme als 2 mA bei einer Berührung erleiden. Da auch bei Holzmasten höhere Ströme fließen, muss im Neubau der Kontakt zwischen Leiter und Mast ausgeschlossen werden.
  • Um auch Kurzschlüsse durch Vögel mit großen Spannweiten oder durch mehrere Vögel weitestgehend auszuschließen, ist künftig ein Phasenabstand von mindestens 240 cm vorgeschrieben, wenn sich zwischen den Phasen eine Sitzgelegenheit befindet.
  • Mastschalter dürfen nur noch unterhalb des Mastkopfes angeordnet werden.
  • Für die nachträgliche Sicherung von Abspannmasten können neu entwickelte Plastikabdeckungen eingesetzt werden.
  • Die Verwendung von Büschelabweisern ist nur noch zulässig, wenn an Abspannmasten andere Maßnahmen nicht realisierbar sind. So kann beispielsweise über dem Querträger ein Sitzprofil angeordnet werden, kombiniert mit Büschelabweisern an den Abspannklemmen.

Gesetzesvorgabe zur Sicherung gefährlichen Masten bis 2012

Langstabilisator für Strommast | © W. Böhmer © W. Böhmer

Das im Jahr 2002 veröffentlichte Bundesnaturschutzgesetz enthielt erstmals die zentralen Forderungen von NABU und LBV zur Sicherung von Strommasten. Im §53 ist explizit die Vorschrift aufgenommen, bis 2012 alle gefährlichen Strommasten flächendeckend zu sichern. Endlich wurden also die freiwilligen Vereinbarungen mit den Energieversorgungsunternehmen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Diese gilt flächendeckend und für alle gefährlichen Masten, auch für nur einzelne Neubauten.

Bis 2004 wurden vom LBV Prioritätenkarten anhand der vorliegenden Daten von Uhu, Wanderfalke, Weißstorch, Schwarzstorch und Rotmilan erarbeitet, damit als erstes die Gebiete mit den bekannten Vorkommen dieser besonders bedrohten Großvogelarten gesichert wurden. So wollten wir sicherstellen, dass hier schon vor 2012 ein möglichst schneller und möglichst vollständiger Schutz erreichen wird. Diese Bereiche bedecken etwas über die Hälfte Bayerns.

Die Sicherung ist jedoch im Rest ebenso erforderlich, da ja Jungvögel nach Verlassen des Nestes abwandern und auch andere Großvogelarten wie z.B. der Mäusebussard als häufiges Stromschlagopfer flächendeckend in Bayern vorkommen.

Weiterhin Sicherungsbedarf

Als Nachfrist wurde vereinbart, bis Ende 2016 (Ausnahme Bayernwerke bis 2017) alle anderen nach VDE-AR als gefährlich einzustufenden Mittelspannungsmaste zu sichern. Für jetzt immer noch nicht gesicherte Masten ist in aller Regel von den UNB´s der Vollzug anzuordnen.

Für veraltete Sicherungsmaßnahmen an Masttypen, für die es in der VDE-Anwendungsregel neue Vorgaben gibt, muss dringend eine Vereinbarung zur Nachbesserung getroffen werden, bislang berufen sich die Netzbetreiber auf den sogenannten „Bestandsschutz“, dieser ist aber zeitlich nicht definiert und muss dringend deutschlandweit geregelt werden, da z.B. an Abspannmasten mit veralteter Sicherungstechnik (Verlängerung der Isolatoren aus stromleitenden Metall) nach wie vor Großvögel wie Weißstörche sterben.

 

Oda Wieding

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Oda Wieding

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