Natur auf öffentlichen Grünflächen

Was ist möglich und was sollte sich ändern

Parks, Friedhöfe oder Verkehrsinseln: Auch im öffentlichen Raum kann Naturschutz betrieben werden. Wir erklären, wie dies gelingen kann und was sich ändern muss.

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Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz