Eisvogel sitzt auf einem Ast mit kleinem Fisch im Schnabel | © Christoph Bosch © Christoph Bosch

Bayerns Gewässer brauchen Ihre Hilfe!

Unsere Landschaft in Bayern ist geprägt von Bächen, Flüssen und Seen. Die Länge aller Fließgewässer beträgt rund 100.000 km. Den Großteil des bayerischen Gewässernetzes bilden zu 90 % kleine Bäche und ihre Quellen. Fließgewässer beheimaten von der Quelle über die angeschlossenen Auen bis hin zur Mündung ins Meer eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten.

Hier finden Eisvogel, Feuersalamander und Quelljungfer einen Lebensraum. Einzigartig sind dabei Quellmoore. Sie entstehen durch Quellwasser aus dem Boden. Für uns Menschen sind Moore unersetzlich. Sie speichern seit Jahrtausenden Kohlenstoff in Form von unzersetzten Pflanzenresten. Sie sind somit ein wichtiger Eckpfeiler beim Klimaschutz.

Doch die Quellen und Gewässer in Bayern sind bedroht: Der Großteil der Quellen wurde eingefasst und zugebaut. Aber auch Schadstoffe aus Industrie und Landwirtschaft schädigen die Wasserqualität. Zusammen mit verschiedenen Akteuren schützen wir Bayerns Gewässer.

Dafür brauchen wir Ihre Hilfe:

LBV-Schutzgebiete

Paaraue | © Ralf Hotzy © Ralf Hotzy
Auenlandschaft Paaraue

Als LBV kaufen wir ständig Biotopflächen an. Diese Flächen schützen und pflegen wir dauerhaft. Darunter sind auch zahlreiche Quellmoore, Gewässer und Auenlandschaften. Ein solches Paradies ist unser LBV-Schutzgebiet Paaraue im Landkreis Aichach-Friedberg (Schwaben).

Der Auenlebensraum ist rund 7,5 Hektar groß und bietet Bachmuschel, Grüner Keiljungfer und Baumpieper einen Lebensraum. Kürzlich wurde die Aue vom LBV erworben. Der Flächenankauf ist eines der wichtigsten Instrumente im Naturschutz. Aber auch die regelmäßige Pflege und Betreuung der Flächen ist wichtig.

Renaturierung von Quellen

Feuersalamander | © M. Bosch © M. Bosch
Neuer Lebensraum für den Feuersalamander

Quellen sind vielen Gefahren ausgesetzt. Die Klimaerwärmung und dadurch veränderte Niederschläge beeinflussen den Wasserhaushalt. Aber auch Begradigungen von Bächen und Betonfassungen beeinflussen unsere Quellen. Darum setzen wir uns für den natürlichen Zustand der Quellen ein.

Bei Tiefenstürmig im Landkreis Forchheim (Oberfranken) wurde der Quellaustritt freigelegt und ein offener Quellablauf geschaffen. So entsteht neuer Lebensraum für verschiedene Libellenarten und den Feuersalamander.

Kampf gegen Umweltkriminalität

Niedermoor Treuchtlingen | © Sebastian Amler © Sebastian Amler
Zerstörung des Niedermoores bei Treuchtlingen

Wir setzen uns ständig für natürliche Lebensräume ein. Werden Flächen oder Gewässer zerstört, gehen wir notfalls auch gerichtlich dagegen vor. Anfang April 2023 haben beispielsweise Aktive des LBV unerlaubte Baggerarbeiten an einem Niedermoor in direkter Nähe zum Naturschutzgebiet Schambachried bei Treuchtlingen (Mittelfranken) entdeckt.

Dabei bot sich uns auf rund einem Kilometer Länge ein Bild der Zerstörung, denn hier wurde gezielt ein wertvolles Niedermoor entwässert und geschützte Lebensräume zerstört. Der Fall wurde zur Anzeige gebracht.

Aktiv für den Gewässerschutz in Bayern. Machen Sie mit!

Gewässer | © E. Pfeuffer © E. Pfeuffer
Gerade während der Fortpflanzungszeit brauchen Feuersalamander naturnahe und sauerstoffreiche Quellbäche.

Man kann nur schützen, was man kennt. Ein wichtiger Schlüsselfaktor ist die Aufklärungsarbeit. Wir arbeiten eng mit Landwirtinnen und Landwirten, Kommunen und Gewässerzweckverbänden zusammen.

So können Sie uns dabei unterstützen:

  • Mit 30 Euro können wir eine Becherlupe und Bestimmungsbücher für unsere Bildungsprogramme für Kinder anschaffen.
  • Mit 60 Euro können wir rund 20 Quadratmeter Biotope ankaufen und schützen.
  • Mit 600 Euro können wir einen Bagger einen Tag für die Flächenrenaturierung einsetzen.

LBV-Spendenkonto:

DE28 7645 0000 0750 9060 34

Verwendungszweck: Quellenschutz

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz