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VOGELSCHUTZ

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nicht vom Tisch. Begründet wird der Neubau mit einer not-

wendigen Sicherung der Gewässersohle. Die Einengung der

ehemals weit verzweigten voralpinen Salzach in ein enges

Korsett und der fehlende Geschiebetransport hatten die Ein-

tiefung der Gewässersohle zur Folge. Anstelle neuer Quer-

bauwerke setzt sich der LBV hier für die Renaturierung der

Salzach mit einem Rückbau der Seitenverbauungen und einer

Aufweitung des Flussbettes ein. Dadurch verringert sich die

Fließgeschwindigkeit und es können sich Kiesbänke bilden,

auf denen Arten wie der Flussregenpfeifer brüten. Auch für

Menschen wird der Fluss besser erlebbar. Damit die Salzach

wieder mehr Geschiebe bekommt sowie zu ihrer ökologischer

Aufwertung, setzt sich der LBV zusammen mit der Saalach-

Allianz auch an der Saalach für die Wiederherstellung des

natürlichen Geschiebehaushaltes, die ökologische Durchgän-

gigkeit und die Strukturvielfalt ein. Die Erhaltung und Siche-

rung von Retentionsräumen (Überschwemmungsbereiche bei

Hochwasser) wären ein Beitrag zum ökologisch orientierten

Hochwasserschutz und zur Verwirklichung eines einmaligen

Biotopverbunds entlang von Saalach und Salzach, von den

Alpen bis ins Inntal.

HELMUT BERAN

Stv. Geschäftsführer des LBV

Referent für Wasser und Klima

Landesgeschäftsstelle

Hilpoltstein

E-Mail:

h-beran@lbv.de

Beispiel Eisenbreche: Der Wildfluss ist in Gefahr,

die geplante Wasserkraftanlage würde den Lebensraum

vieler spezialisierter Tierarten unwiederbringlich zerstören.

Der LBV kämpft um diesen Naturschatz.

Fotos: Dr. Eberhard Pfeuffer, Henning Werth (2)

Effizienzsteigerung und ökologische Verbesserungen

statt Neubau

In Bayern besteht aus ökologischer Sicht an Fließgewässern

kein weiteres Ausbaupotenzial. Lediglich einer Effizienzsteige-

rung bestehender Anlagen durch technische Modernisierung

kann bei gleichzeitiger Verbesserung der Gewässerökologie

und des Fischschutzes zugestimmt werden.

Die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben eine besondere

Verpflichtung zum Erhalt der Fließgewässerökosysteme und

sind durch die Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich verpflich-

tet, ökologische Verbesserungen an Was-

serkraftanlagen durchzuführen. Seit Jahren

fordert der LBV, dass die naturverträgliche

Ausgestaltung bestehender Anlagen – wie

die Sicherstellung der ökologischen Durch-

gängigkeit – Vorrang vor einer weiteren Er-

schließung der Wasserkraft haben muss.

Gestützt wird unsere Forderung durch den

Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in

dem es heißt: „Frei fließende Flüsse haben

einen hohen ökologischen Wert. Die Durch-

gängigkeit der Flüsse für wandernde Fische

muss wieder hergestellt werden.“