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VOGELSCHUTZ
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nicht vom Tisch. Begründet wird der Neubau mit einer not-
wendigen Sicherung der Gewässersohle. Die Einengung der
ehemals weit verzweigten voralpinen Salzach in ein enges
Korsett und der fehlende Geschiebetransport hatten die Ein-
tiefung der Gewässersohle zur Folge. Anstelle neuer Quer-
bauwerke setzt sich der LBV hier für die Renaturierung der
Salzach mit einem Rückbau der Seitenverbauungen und einer
Aufweitung des Flussbettes ein. Dadurch verringert sich die
Fließgeschwindigkeit und es können sich Kiesbänke bilden,
auf denen Arten wie der Flussregenpfeifer brüten. Auch für
Menschen wird der Fluss besser erlebbar. Damit die Salzach
wieder mehr Geschiebe bekommt sowie zu ihrer ökologischer
Aufwertung, setzt sich der LBV zusammen mit der Saalach-
Allianz auch an der Saalach für die Wiederherstellung des
natürlichen Geschiebehaushaltes, die ökologische Durchgän-
gigkeit und die Strukturvielfalt ein. Die Erhaltung und Siche-
rung von Retentionsräumen (Überschwemmungsbereiche bei
Hochwasser) wären ein Beitrag zum ökologisch orientierten
Hochwasserschutz und zur Verwirklichung eines einmaligen
Biotopverbunds entlang von Saalach und Salzach, von den
Alpen bis ins Inntal.
HELMUT BERAN
Stv. Geschäftsführer des LBV
Referent für Wasser und Klima
Landesgeschäftsstelle
Hilpoltstein
E-Mail:
h-beran@lbv.deBeispiel Eisenbreche: Der Wildfluss ist in Gefahr,
die geplante Wasserkraftanlage würde den Lebensraum
vieler spezialisierter Tierarten unwiederbringlich zerstören.
Der LBV kämpft um diesen Naturschatz.
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Fotos: Dr. Eberhard Pfeuffer, Henning Werth (2)
Effizienzsteigerung und ökologische Verbesserungen
statt Neubau
In Bayern besteht aus ökologischer Sicht an Fließgewässern
kein weiteres Ausbaupotenzial. Lediglich einer Effizienzsteige-
rung bestehender Anlagen durch technische Modernisierung
kann bei gleichzeitiger Verbesserung der Gewässerökologie
und des Fischschutzes zugestimmt werden.
Die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben eine besondere
Verpflichtung zum Erhalt der Fließgewässerökosysteme und
sind durch die Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich verpflich-
tet, ökologische Verbesserungen an Was-
serkraftanlagen durchzuführen. Seit Jahren
fordert der LBV, dass die naturverträgliche
Ausgestaltung bestehender Anlagen – wie
die Sicherstellung der ökologischen Durch-
gängigkeit – Vorrang vor einer weiteren Er-
schließung der Wasserkraft haben muss.
Gestützt wird unsere Forderung durch den
Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in
dem es heißt: „Frei fließende Flüsse haben
einen hohen ökologischen Wert. Die Durch-
gängigkeit der Flüsse für wandernde Fische
muss wieder hergestellt werden.“
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