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VOGELSCHUTZ
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KEIN NEUBAU
VON WASSER-
KRAFTANLAGEN
Der Anteil der Stromerzeugung aus Wasserkraft liegt in Bay-
ern derzeit bei 15 Prozent. Im Zuge der Energiewende ist ein
Neubau von Wasserkraftanlagen geplant, der den Anteil um
weitere zwei Prozent steigern soll. Diese Steigerung ist für
den Erfolg der Energiewende jedoch nicht entscheidend, hätte
aber gravierende Auswirkungen auf die letzten frei fließenden
Gewässerabschnitte.
Viele hoch bedrohte Fischarten wie die Mühlkoppe und Vogel-
arten wie Wasseramsel und Flussuferläufer sind an schnell
fließende, unverbaute Wasserläufe angepasst. Wasserkraft-
werke unterbinden jedoch die Durchgängigkeit der Fließge-
wässer für Gewässerorganismen und den Geschiebetrans-
port (Transport von Kies, Geröll und Steinen), haben negative
Auswirkungen auf die Gewässerstruktur und verändern Sau-
erstoffgehalt, Strömungsgeschwin-
digkeit und Temperatur. Die fehlende
Durchgängigkeit ist neben dem Ein-
trag von Sedimenten die Hauptursa-
che für den schlechten Zustand der
meisten unserer Fließgewässer und die Bestandseinbrüche
bei heimischen kieslaichenden Fischarten wie Äsche oder
Bachforelle.
In Bayern gibt es ungefähr 4.250 Wasserkraftanlagen, die zu-
sammen 13.000 Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugen.
Über 90 Prozent dieser Energie stammt jedoch aus lediglich
219 Anlagen. Für den Rest sind die verbleibenden 4.000 An-
lagen verantwortlich. Sie leisten somit nur einen geringen Bei-
trag zur Stromerzeugung und CO
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-Einsparung, verursachen
aber gleichzeitig massive Eingriffe in das Ökosystem Fließ-
gewässer.
Bayerns Flüsse und Bäche sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten
und das größte Biotopverbundsystem im Freistaat. Sie prägen das Landschaftsbild und
sind bedeutendes Naturerbe. Die letzten Reste der frei fließenden Flüsse müssen deshalb
frei von Wasserkraft bleiben.
Negativbeispiel Eisenbreche
2015 genehmigte der Landrat des Kreises Oberallgäu gegen
den Widerstand sämtlicher Fachbehörden die umstrittene
Wasserkraftanlage Älpele an der Ostrach im Bereich des Na-
turdenkmals Eisenbreche. Die Ostrach mit der so genannten
„Eisenbreche“ zählt zu den letzten frei fließenden und unver-
bauten Gewässerabschnitten in Bayern und ist als Natur-
schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal und
Natura-2000-Gebiet besonders geschützt. Durch den Bau
einer Staumauer, das Aufstauen des Fließgewässers und der
Ausleitung von Wasser in eine künstliche Rohrleitung gehen
der Charakter des Wildflusses und der Lebensraum der auf
schnell fließende Flüsse angewiesenen Tierarten verloren. Der
LBV sieht in der Genehmigung der Wasserkraftanlage in ei-
nem Naturschutzgebiet einen Präzedenzfall
und hat gegen den Bescheid Klage einge-
reicht, die derzeit vom Verwaltungsgericht
Augsburg verhandelt wird.
Aktuell liegt beim Landratsamt Oberallgäu
auch noch ein Antrag zum Bau einer Wasserkraftanlage im
Trettachtal bei Oberau. Der LBV hat dazu ebenfalls eine ab-
lehnende Stellungnahme verfasst, weil auch in diesem Fall
Gesetze, Pläne und Programme gegen eine Realisierung
sprechen. Sollte es zu einer Genehmigung kommen, wird der
LBV auch in diesem Fall die juristischen Möglichkeiten einer
Klage prüfen.
Salzach – Renaturierung statt Wasserkraft
Auch an der Salzach zwischen Freilassing und Burghausen
ist der Bau von Querbauwerken mit Wasserkraftnutzung noch
Viele hoch bedrohte Arten sind
an schnell fließende, unverbaute
Wasserläufe angepasst.
Alpen und Alpenvorland
brauchen frei fließende Flüsse
Lechstau bei Hohenfurch:
Der einstige Wildfluss wird zum Kanal.




