Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  20 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 20 / 44 Next Page
Page Background

20

VOGELSCHUTZ

3 I

16

KEIN NEUBAU

VON WASSER-

KRAFTANLAGEN

Der Anteil der Stromerzeugung aus Wasserkraft liegt in Bay-

ern derzeit bei 15 Prozent. Im Zuge der Energiewende ist ein

Neubau von Wasserkraftanlagen geplant, der den Anteil um

weitere zwei Prozent steigern soll. Diese Steigerung ist für

den Erfolg der Energiewende jedoch nicht entscheidend, hätte

aber gravierende Auswirkungen auf die letzten frei fließenden

Gewässerabschnitte.

Viele hoch bedrohte Fischarten wie die Mühlkoppe und Vogel-

arten wie Wasseramsel und Flussuferläufer sind an schnell

fließende, unverbaute Wasserläufe angepasst. Wasserkraft-

werke unterbinden jedoch die Durchgängigkeit der Fließge-

wässer für Gewässerorganismen und den Geschiebetrans-

port (Transport von Kies, Geröll und Steinen), haben negative

Auswirkungen auf die Gewässerstruktur und verändern Sau-

erstoffgehalt, Strömungsgeschwin-

digkeit und Temperatur. Die fehlende

Durchgängigkeit ist neben dem Ein-

trag von Sedimenten die Hauptursa-

che für den schlechten Zustand der

meisten unserer Fließgewässer und die Bestandseinbrüche

bei heimischen kieslaichenden Fischarten wie Äsche oder

Bachforelle.

In Bayern gibt es ungefähr 4.250 Wasserkraftanlagen, die zu-

sammen 13.000 Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugen.

Über 90 Prozent dieser Energie stammt jedoch aus lediglich

219 Anlagen. Für den Rest sind die verbleibenden 4.000 An-

lagen verantwortlich. Sie leisten somit nur einen geringen Bei-

trag zur Stromerzeugung und CO

2

-Einsparung, verursachen

aber gleichzeitig massive Eingriffe in das Ökosystem Fließ-

gewässer.

Bayerns Flüsse und Bäche sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten

und das größte Biotopverbundsystem im Freistaat. Sie prägen das Landschaftsbild und

sind bedeutendes Naturerbe. Die letzten Reste der frei fließenden Flüsse müssen deshalb

frei von Wasserkraft bleiben.

Negativbeispiel Eisenbreche

2015 genehmigte der Landrat des Kreises Oberallgäu gegen

den Widerstand sämtlicher Fachbehörden die umstrittene

Wasserkraftanlage Älpele an der Ostrach im Bereich des Na-

turdenkmals Eisenbreche. Die Ostrach mit der so genannten

„Eisenbreche“ zählt zu den letzten frei fließenden und unver-

bauten Gewässerabschnitten in Bayern und ist als Natur-

schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal und

Natura-2000-Gebiet besonders geschützt. Durch den Bau

einer Staumauer, das Aufstauen des Fließgewässers und der

Ausleitung von Wasser in eine künstliche Rohrleitung gehen

der Charakter des Wildflusses und der Lebensraum der auf

schnell fließende Flüsse angewiesenen Tierarten verloren. Der

LBV sieht in der Genehmigung der Wasserkraftanlage in ei-

nem Naturschutzgebiet einen Präzedenzfall

und hat gegen den Bescheid Klage einge-

reicht, die derzeit vom Verwaltungsgericht

Augsburg verhandelt wird.

Aktuell liegt beim Landratsamt Oberallgäu

auch noch ein Antrag zum Bau einer Wasserkraftanlage im

Trettachtal bei Oberau. Der LBV hat dazu ebenfalls eine ab-

lehnende Stellungnahme verfasst, weil auch in diesem Fall

Gesetze, Pläne und Programme gegen eine Realisierung

sprechen. Sollte es zu einer Genehmigung kommen, wird der

LBV auch in diesem Fall die juristischen Möglichkeiten einer

Klage prüfen.

Salzach – Renaturierung statt Wasserkraft

Auch an der Salzach zwischen Freilassing und Burghausen

ist der Bau von Querbauwerken mit Wasserkraftnutzung noch

Viele hoch bedrohte Arten sind

an schnell fließende, unverbaute

Wasserläufe angepasst.

Alpen und Alpenvorland

brauchen frei fließende Flüsse

Lechstau bei Hohenfurch:

Der einstige Wildfluss wird zum Kanal.