Hochwasser in Bayern

LBV fordert ökologischen Hochwasserschutz

Hochwasser an der Schwarzach, eine Ortschaft ist überflutet | © Eva Schubert © Eva Schubert
Hochwasser an der Schwarzach

Naturnahe Auen bestehen aus einer Vielzahl verschiedener Lebensräume, dienen im Rahmen des regionalen und überregionalen Biotopverbundes als Ausbreitungskorridore und stellen als Retentionsräume eine wichtige Voraussetzung für den ökologisch orientierten Hochwasserschutz dar. Ziel des LBV ist die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung dieser Funktionen durch die Realisierung eines ökologischen Hochwasserschutzes.

Auen brauchen regelmäßige Hochwasser

Das Ökosystem Flussaue ist als Einheit zu betrachten und zeichnet sich durch eine ausgeprägte hydrologische, morphologische und biologische Dynamik aus. Die Auen und ihre Biozönosen benötigen die regelmäßig wiederkehrenden Hochwässer für den Erhalt ihrer Artenzusammensetzung. Die Lebensgemeinschaften in der Aue sind an den Wechsel von Niedrig- und Hochwasser angepasst. Von den einst ausgedehnten Flussauen ist in Deutschland nur noch ein kleiner Teil übrig geblieben. An fast allen Strömen wurden die Auen durch Begradigung, Kanalisierung, Regulierung, Staustufenbau sowie Eindeichung von den Flüssen getrennt und stehen somit nicht mehr als Überflutungsraum zur Verfügung.

Uferrandstreifen müssen Pflicht werden - Schutz vor Hochwasser und gut für die Artenvielfalt

| © Maximilian Sehr © Maximilian Sehr
Fließgewässer werden häufig bis unmittelbar ans Ufer bewirtschaftet

In Anbetracht der verheerenden Hochwasserschäden in jüngster Vergangenheit weisen wir zusammen mit dem Landesfischereiverband Bayern auf den besonderen Stellenwert von Gewässerrandstreifen hin. 

Nachdem in Zukunft immer häufiger Starkregenereignisse erwartet werden, muss dringend die derzeitige Landnutzung kritisch hinterfragt werden. Gerade aus Maisfeldern in Talauen und insbesondere an Hängen ohne Randstreifen für den Wasser- und Stoffrückhalt fließt das Wasser besonders schnell ab und wird besonders viel Oberboden ausgeschwemmt. Die im Jahr 2016 schwer betroffene niederbayerische Region Rottal-Inn gehört dabei zu den Landkreisen mit dem intensivsten Silomaisanbau in Bayern.

Gewässerrandstreifen tragen dazu bei, dass der Regen weniger Erde aus den Feldern schwemmt und haben auch noch einen positiven Einfluss auf die Wasserqualität. Bayern ist jedoch das einzige Bundesland, in dem ein Uferrandstreifen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Uferrandstreifen können zu Minderung der Hochwasserspitzen führen

überschwemmte Altmühl | © Christiane Geidel © Christiane Geidel
Hochwasser könnte gemindert werden

Obwohl das deutsche Wasserhaushaltsgesetz einen mindestens fünf Meter breiten Streifen am Ufer von Fließgewässern vorsieht, wurde in das Bayerische Wassergesetz keine Verpflichtung zur Ausweisung von Uferrandstreifen übernommen. In allen anderen Bundesländern ist zumindest an Gewässern mit wasserwirtschaftlicher Relevanz ein Uferrandstreifen Pflicht. Laut LBV zeigt das in Bayern verfolgte Prinzip der Freiwilligkeit nur geringe Wirkung, da Landwirte und Anrainer die Uferbereiche eher selten in Ausgleichsprogramme, wie das Kulturlandschaftsprogramm oder den Vertragsnaturschutz, einbrächten.

Stattdessen werden die Flächen in Bayern soweit wie möglich bewirtschaftet, also bis an die Uferkanten heran - mit fatalen Folgen, wie sich in den letzten beiden Wochen erneut zeigte. Uferrandstreifen können besonders an kleinen Fließgewässern zu einer Minderung der Hochwasserspitzen führen. Neben einer Verringerung der Fließgeschwindigkeit und der Schwächung von Erosionskräften hält eine natürliche Ufervegetation auch Feinmaterial, welches von landwirtschaftlichen Flächen abgeschwemmt wird, zurück. Die Pflanzenstängel kann man sich wie einen Kamm vorstellen.

Wie notwendig das in den Hochwassergebieten ist, zeigt eine Untersuchung der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zum Bodenabtrag in Abhängigkeit von der Maisanbaufläche, der zufolge diese Bodenabtragsraten vielerorts zu hoch sind. Für einige Landkreise errechnen sich mittlere Werte im Bereich von jährlich 6 bis knapp acht Tonnen pro Hektar. Um zu verhindern, dass Bodenabschwemmungen Schäden an Bodenfruchtbarkeit, Gewässern und öffentlichen oder privaten Gütern verursachen, seien weitere Verbesserungen nötig.

Forderung nach verpflichtender Ausweisung von Uferrandstreifen

Gewässerrandstreifen | © Maximilian Sehr © Maximilian Sehr
Gewässerrandstreifen

Der LBV fordert deshalb in Bayern in der Konsequenz dieser Erkenntnisse die verpflichtende Ausweisung von Uferrandstreifen mit einer Breite von mindestens zehn Metern Breite an Fließgewässern in Außenlagen und dort, wo es möglich ist, fünf Meter Breite in Innenlagen. Weiterhin sollte sich dies nicht nur auf Gewässer mit wasserwirtschaftlicher Relevanz reduzieren, sondern auch auf kleine Fließgewässer angewendet werden. Wie schnell und intensiv auch kleine Bäche nach lokalen Niederschlagsereignissen ansprechen, zeigte aktuell der Tiefenbach in Polling.

Nicht nur für den Hochwasserschutz haben Randstreifen ausreichender Breite und standorttypischer Vegetation eine wichtige Funktion. Sind die Flächen im Gewässerumfeld intensiver landwirtschaftlicher Nutzung ausgesetzt und ist kein Randstreifen vorhanden, kommt es nach Starkregenereignissen und damit großen oberflächlich abfließenden Wassermengen zum Eintrag von feinem Material. Dieses Material wird in der fließenden Welle mitgeführt und findet sich später in Kellern und auf den Straßen.

Weiterhin führt der Eintrag von Feinmaterial aus dem Oberboden in die Gewässer dazu, dass die Gewässersohle verschlammt und somit der Lebensraum für viele spezifisch angepasste Gewässerorganismen verloren geht. Zum Beispiel Forellen benötigen für Ihre Fortpflanzung einen sauberen Kiesgrund, da sie ihre Eier in Gruben im Kies ablegen. Sind die Zwischenräume zwischen den Kieseln verstopft, wird den Eiern nicht ausreichend Sauerstoff zugeführt, und sie können sich nicht entwickeln.

Einsatzbericht einer LBV-Kollegin beim Hochwasser in Deggendorf

Hochwasser 2013 bei Deggendorf | © Christiane Baumann © Christiane Baumann
Hochwasser an der Straße nach Winzer im Landkeis Deggendorf

Unsere Kollegin Christiane Baumann von der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Niederbayern in Moos, die 2013 selbst auch stark von den Überschwemmungen im Raum Deggendorf betroffen war, engagierte sich trotzdem mehrere Tage ehrenamtlich als Helferin bei der Bergwacht. Hier ihr Einsatzbericht:

"Bei der Hochwasserkatastrophe im Landkreis Deggendorf waren etwa 500 ehrenamtliche Bergretter aus ganz Bayern mit über 40 Fahrzeugen im Einsatz. Angefordert wurde die Bergwacht unter anderem deshalb, weil die geländegängigen Fahrzeuge auch bei bis zu einem Meter Wasserstand noch problemlos fahren können. Neben Evakuierungen gehörten Krankentransporte, Versorgungsfahrten und die Unterstützung des Landrettungsdienstes zu den Hauptaufgaben. Darüber hinaus übernahm die Bergwacht die Koordinierung der bis zu acht Hubschrauber, die zum Teil auch mit Luftrettern der Bergwacht besetzt waren. So konnten zum Beispiel drei Personen, die sich nach dem Dammbruch bei Winzer auf die Dächer ihrer Fahrzeuge geflüchtet hatten, von einem Bergwachtmitglied an Bord eines Eurocopters der Bundespolizei gerettet werden."

Der LBV wird für den freiwilligen Hilfseinsatz seiner Angestellten während der Hochwasserkatastrophe keinen Verdienstausfall geltend machen. Wir sehen dies viel mehr als einen Solidarbeitrag für die vom Hochwasser betroffenen Mitbürger.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Helmut Beran

0 91 74 / 47 75 - 70 29

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