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Der Gesetzgeber hat die Erbfolge geregelt und er erbt

auch, wenn es keine Nachkommen gibt. Aber wer will

schon, dass andere darüber entscheiden, was mit seinem

Erbe geschieht.

Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – bestimmen

SIE selbst, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz

wird. So schaffen Sie Klarheit, kümmern sich um Familie

und Freunde und setzen Zeichen über Ihr Leben hinaus.

Außerdem wissen Sie, dass Sie alles rechtzeitig geregelt

haben und können sich bereits zu Lebzeiten darüber freu-

en, wem Sie nach Ihrem Tod eine Freude machen werden.

Sie können auch die bayerische Natur im Testament be-

denken, indem Sie den LBV als Erben oder Vermächtnis-

nehmer einsetzen. Immer wieder wenden sich deswegen

SPUREN HINTERLASSEN -

EIN TESTAMENT FÜR BAYERNS NATUR

Es fällt nicht immer leicht, über die Endlichkeit nachzudenken. Den eigenen Nachlass zu

regeln, ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Verände-

rung, einem Ereignis von großer Tragweite oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe

betroffen sind. Jeder von uns überlegt dann: „Welche Spuren hinterlasse ich? Was bleibt,

wenn ich gehe?“

Menschen an uns. Sie möchten mit einem Vermächtnis die

Werte, die sie oft hart erarbeitet und erhalten haben, über

ihre Lebenszeit hinaus für Bayerns Natur einsetzen.

Der LBV hat einen Ratgeber für Sie zusammengestellt,

den wir Ihnen gern kostenlos zusenden.

Er gibt Ihnen Auskunft zu den wichtigsten Fragen:

Wie verfasse ich ein Testament?

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Was ist der so genannte Pflichtteil?

Wer fungiert als Testamentsvollstrecker?

Wo verwahre ich das Testament am besten?

Kann ich mein Testament wieder ändern?

Wer hilft mir weiter?

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als LBV-

Geschäftsführer jederzeit gerne persön-

lich, vertraulich und völlig unverbindlich

mit meiner über 30-jährigen Erfahrung

als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ich informiere Sie auch gerne über LBV-

Projekte, die Sie mit Ihrem Erbe oder Ih-

rem Vermächtnis unterstützen können.

GERHARD KOLLER

Geschäftsführer des LBV

E-Mail:

g-koller@lbv.de

Tel. 09174-4775-10

DIE JAHRES-SPENDENBESCHEINIGUNG

Alle Ihre Spenden und Beiträge auf einen Blick - jährlich im Februar

Viele unserer Unterstützer haben sie schon, alle anderen

bekommen sie jetzt: die Jahresspendenbescheinigung.

Denn wir möchten mehr Geld für den Schutz der Natur

ausgeben und weniger für Papier und Porto. Sie müssen

nichts weiter tun: Sofern Sie noch nicht auf eine Jahres-

spendenbescheinigung umgestellt haben, werden wir das

ab 2017 für Sie tun, unabhängig davon, ob Sie uns als Mit-

glied, als Spenderin und Spender oder beides unterstützt

haben. Sie bekommen zukünftig einmal jährlich eine Über-

sicht all Ihrer Spenden und Mitgliedsbeiträge aufgeführt

auf einer Seite – ideal für die Erstellung Ihrer Steuererklä-

rung. Der Versand der Spendenbescheinigung während

des Jahres entfällt.

Davon profitiert auch die Natur. Denn wir sparen nicht nur

viel Geld für Papier, Druck und Porto, sondern auch die

Arbeitszeit, um tausende einzelne Spendenquittungen zu

verpacken und zu verschicken. Geld, das wir stattdessen

lieber direkt im Naturschutz einsetzen. Daher haben wir

in den vergangenen Jahren immer wieder für die Jahres-

spendenbescheinigung geworben. Nun ist es so weit, dass

wir alle Spendenbescheinigungen auf den einmaligen Ver-

sand im Februar des Folgejahres umstellen werden.

MARIA GERNGROSS

Mitglieder- und Spendenservice

E-Mail:

m-gerngross@lbv.de

Tel. 09174-4775-19

Für Rückfragen zu Ihrer Spendenbescheinigung

FÖRDERER

SERVICE

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VOGELSCHUTZ

3 I 16

NEUER SERVICE FÜR UNSERE

UNTERSTÜTZER/INNEN!

Sie wollen mehr wissen über die Naturschutzerfolge, die

Sie möglich gemacht haben? Über den Fortgang der span-

nenden Vorhaben, die wir erst mit Ihren Spenden starten

konnten? Sie wollen auf dem Laufenden sein?

Dann

bestellen Sie unseren kostenlosen Spender-

Newsletter

unter

www.lbv.de/spendernewsletter

oder

rufen Sie Thomas Kempf an unter 09174-4775-15.

wenden Sie sich an: