Letzte Ruhestätte mit Folgen: Haustierbestattungen als Gefahr für Greifvögel

In der Tiermedizin zum Einschläfern verwendetes Mittel ist auch für Wildtiere tödlich

Im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ haben wir erst kürzlich wieder zwei Fälle verzeichnet, in denen Greifvögel an einer Vergiftung mit Pentobarbital starben. Der Arzneistoff wird in der Tiermedizin zum Einschläfern verwendet. Bei Vergiftungen mit Pentobarbital, gehen wir meistens nicht von einem Vorsatz aus. Werden eingeschläferte Haustiere in einem flachen Grab beigesetzt, werden sie häufig von Aasfressern ausgegraben, die dann einer Sekundärvergiftung sterben. Gemeinsam mit dem Landesverband praktizierender Tierärzte Bayern (lpt) bitten wir deshalb alle Haustierbesitzer und -besitzerinnen, einige wichtige Regeln bei der Beerdigung ihrer pelzigen Freunde zu beachten.

Vergifteter Rotmilan | © Brigitte Kraft © Brigitte Kraft
Greifvögel wie Rotmilane sterben durch Aufnahme von Haustieren, die mit Pentobarbital eingeschläfert wurden, an einer Sekundarvergiftung.

Im Landkreis Ansbach entdeckte eine Spaziergängerin im Februar beim Gassi gehen mit ihrem Hund einen toten Habicht. Der Vogel lag direkt neben dem verwesenden Kadaver eines kleinen Haustieres. Einen Tag später wurde auch im Landkreis Oberallgäu ein toter Rotmilan an einem Wegrand entdeckt.

Die nun vorliegenden Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen zeigen: Beide starben an einer Vergiftung mit Pentobarbital. Dabei handelt es sich um einen Wirkstoff, der früher in der Humanmedizin als Schlafmittel verwendet wurde. Heute wird er in Deutschland nur noch in der Veterinärmedizin zum Einschläfern von Groß- und Kleintieren verwendet. Die intravenöse Verabreichung führt dabei zu einem schnellen, schmerzlosen Tod durch Herz- und Atemstillstand.

Viele Vergiftungen mit Pentobarbital bleiben unentdeckt

Hund | © Thomas Staab © Thomas Staab
Das eigene Haustier gehört für viele Menschen zur Familie. Muss es eingeschläfert werden, möchten viele Menschen ihm mit einer schönen Bestattung die letzte Ehre erweisen.

Seit Projektbeginn im Jahr 2019 konnten insgesamt zehn Pentobarbital-Vergiftungen an Greifvögeln nachgewiesen werden. Wie bei anderen Vergiftungen bleiben aber auch hier die meisten Fälle vermutlich unentdeckt. Ein Vorsatz steckt hinter Vergiftungen mit dem Euthanasiemittel in der Regel wohl nicht. Wenn das geliebte Haustier eingeschläfert werden muss, wollen viele Besitzer und Besitzerinnen es anschließend beisetzen.

Im eigenen Garten ist das in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Laut Tierkörperbeseitigungsgesetz muss das Grab ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Aasfresser wie Dachs und Fuchs sind sehr geschickt im Graben und können diese Tiefe problemlos überwinden.

Einmal ausgegraben, ist der Körper des geliebten Haustiers auch für alle anderen Aasfresser zugänglich. Auch die meisten heimischen Greifvögel ernähren sich zumindest gelegentlich von Aas. Das zum Einschläfern verwendete Pentobarbital ist dabei immer noch in tödlichen Mengen in dem Kadaver vorhanden. Greifvögel reagieren besonders empfindlich auf Schadstoffe, weshalb sie häufig direkt an Ort und Stelle ums Leben kommen.

Die meisten Greifvögel, bei denen eine Vergiftung mit Pentobarbital festgestellt werden konnte, wurden zudem nicht in der Nähe von Privatgrundstücken, sondern im Wald oder auf Feldern gefunden. Die drei Verbände erinnern deshalb daran, dass es gesetzlich untersagt ist, Haustiere einfach in der freien Natur oder auf öffentlichem Grund zu beerdigen.

Um Greifvögel und andere heimische Wildtiere zu schützen, bitten LBV, GLUS und lpt Haustierbesitzer und -besitzerinnen, über Alternativen zur Erdbestattung im eigenen Umfeld nachzudenken. Auf Nummer sicher geht man, wenn man den Körper der Tierkörperbeseitigung überlässt, ihn kremieren lässt oder einen Tierfriedhof nutzt.

Zurück

© C. Mahmoudi

Aktuell kaufen wir Biotopflächen in Oberbayern, Unterfranken und Niederbayern. Unterstützen Sie uns dabei!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz