VOGELSCHUTZ 3-23

1. D en Flächenverbrauch bis 2030 auf Null reduzieren; bis dahin höchstens fünf Hektar pro Tag als verbindliche Obergrenze. 2. K ein Verkauf öffentlicher Wälder, insbesondere Staatswälder, für die Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete. 3. V erpflichtende interkommunale Zusammenarbeit und Förderung des Flächenrecyclings. 4. K ein Neubau von Straßen; Erhalt des Bestandsnetzes und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. 5. P hotovoltaik-Pflicht auf Gebäuden und Parkplätzen. LBV MAGAZIN 3|23 15 für Gemeinden zur städtebaulichen Umwandlung von Konversionsflächen, wie ehemalige Kasernen oder Altlastenflächen, zum Beispiel der Glasindustrie, geben. Beim Bau großer eingeschossiger Einkaufszentren sollte es nur noch Doppelnutzungen (mit Wohnen) geben und der Flächenverbrauch durch den Bau von Parkhäusern oder Tiefgaragen verringert werden. Dabei hat Umweltminister Thorsten Glauber selbst 2019 bei der Auszeichnung „Flächenbewusste Gemeinde“ zum Thema Flächensparen gesagt: „Wo Freiwilligkeit versagt, muss Ordnungsrecht greifen!“ Ebenso konterkarieren bisweilen konkrete Gesetze das Flächensparziel. So hat der Bund schon zwei Mal den befristeten Ausnahmeparagrafen 13b im Baugesetzbuch eingeführt, um Wohnraum in Ballungsräumen durch Nachverdichtungen zu schaffen. Dies gelang nachweislich nicht. Umso mehr machten ländliche Kommunen im Außenbereich davon Gebrauch und das ohne Umweltprüfung und ohne jeglichen Naturschutzausgleich. Besonders schmerzt uns als Naturschützer der im Frühjahr 2023 beschlossene beschleunigte Ausbau von Autobahnen. Dazu gehört etwa der Vollausbau der A8 am Chiemsee mitten durch Moore und FFH-Gebiete. Auch die großzügigen Lockerungen der Staatsregierung beim sogenannten Anbindegebot für die Ausweisung neuer Gewerbeflächen ohne Anschluss an Siedlungen wurden erst im neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) wieder etwas verschärft. Dass der immense Flächenverbrauch ein riesiges Umweltproblem ist, stellen politische Entscheidungsträger zwar nicht grundsätzlich infrage. Auch gibt es viele Lösungsvorschläge, doch es besteht ein großes Umsetzungsdefizit. So ist beispielsweise der Flächenfraß bei der Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand besonders groß. Das klassische Einfamilienhaus ist die flächenintensivste Wohnform. Dabei wären in Deutschland mindestens 88.000 Hektar Innenentwicklungspotenziale bzw. 99.000 Hektar GesamtBaulandpotenziale (mit geltenden Bebauungsplänen und gesicherter Erschließung) verfügbar. 900.000 bis 2 Millionen Wohneinheiten könnten dort entstehen. Durch den Ausbau von Dachgeschossen oder die Aufstockung bestehender Wohngebäude könnten nochmals eine Million neue Wohnungen entstehen. Durch das Aufstocken von Gewerbegebäuden wären weitere 1,4 Millionen Wohneinheiten realisierbar. Hierfür muss es natürlich auch ein Umdenken und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern geben. Viele Gemeinden sind zudem finanziell überfordert durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen, denn sie müssen bei Planung und Erschließung in Vorleistung gehen. Eine interkommunale Zusammenarbeit könnte die Kosten senken und Synergien für die einzelnen Kommunen erzeugen. Eine stärkere finanzielle Unterstützung sollte es So stoppen wir den Flächenfraß: Immer neue Straßen zerschneiden unsere Heimat. Umweltminister Thorsten Glauber im Oktober 2019 bei der Auszeichnung „Flächenbewusste Gemeinde“ „Wo Freiwilligkeit versagt, muss Ordnungsrecht greifen!“

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=