FOTOS: RALF HOTZY, ALEXANDER VORBECK Genügend Flächen Allen Beteiligten ist bewusst, dass die hochgesteckten Ziele nicht einfach zu erreichen sein werden. So sind die bayerischen Baumschulen im Moment gar nicht in der Lage so viele Bäume wie nötig zu liefern. Ebenso sucht man derzeit nach geeigneten Flächen für eine entsprechende Bepflanzung. Hierfür bieten sich zuallererst bestehende Streuobstbestände an, die sich oft durch unübersichtliche Besitzverhältnisse auszeichnen. Gerade in den unterfränkischen Realteilungsgebieten ist das eine Herausforderung. Aber ohne eine gründliche Vorplanung und Abstimmung mit den Eigentümern machen Pflanzungen keinen Sinn. Wertvolle Acker- oder Wiesenflächen werden die Landwirte erst für den Streuobstbau zur Verfügung stellen, wenn der Anbau auch eine wirtschaftliche Perspektive hat. Streuobstwiesen sind durch ihre Strukturvielfalt Hotspots der Biodiversität. Sie bieten vielen Vogelarten, aber insbesondere der Insektenwelt wichtige Lebensräume. Ihr Erhalt war daher beim Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ eine der zentralen Forderungen. Über 18 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Bayern unterstützten dies und zwangen damit die Bayerische Staatsregierung zum Handeln. Ein Runder Tisch sollte die Kluft zwischen Landwirtschaft und Naturschutz überbrücken. Doch die Staatsregierung erließ trotz heftiger Proteste der Naturschutzverbände im Februar 2020 eine Verordnung, in welcher das Kriterium des Kronenansatzes für den Schutz hochstämmiger Obstbäume von 1,60 Meter Höhe auf 1,80 Meter geändert wurde. Dadurch fiel nur noch ein Bruchteil der bestehenden Streuobstbestände unter gesetzlichen Schutz, weshalb LBV und BN Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen diese Verordnung einreichten. Die Bayerische Staatskanzlei sah sich gezwungen, neuerlich einen Runden Tisch einzuberufen, um Maßnahmen für den Erhalt des Streuobstes in Bayern zu erarbeiten. Das Ergebnis ist der am 18. Oktober 2021 unterzeichnete Streuobstpakt. Er hat zum Ziel, den derzeitigen Streuobstbestand nicht nur zu erhalten, sondern bis 2035 um eine weitere Million Bäume zu erweitern. Das breit angelegte Maßnahmenpaket hat ein Volumen von 670 Millionen Euro. LBV und BN lassen ihre gemeinsame Klage gegen die umstrittene Streuobstverordnung vorerst ruhen, denn die Verbände gehen zurecht davon aus, dass die positiven Effekte eines erfolgreich umgesetzten Streuobstpaktes die einer Unterschutzstellung der Streuobstbestände bei Weitem überwiegen. Doch es bleiben viele Herausforderungen: Obstbaumausgabe beim Schlaraffenburger Streuobstprojekt, das vom LBV initiiert wurde. VOGELSCHUTZ 1|22 19
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