VOGELSCHUTZ 1|22 11 krise kurzfristig unsere Biologische Vielfalt opfern. Der LBV will die Energiewende, und Windkraft wird hierbei, neben Sonnenenergie, eine wichtige Rolle spielen. Bei der Wasserkraft ist das Potenzial ausgeschöpft und ein weiterer Ausbau der kleinen Wasserkraft würde zu unverhältnismäßig hohen ökologischen Schäden führen. Bei der Windkraft dagegen existiert noch ein großes Potenzial. Um dieses zu nutzen, ohne Vögel und Fledermäuse zu gefährden, müssen wir unproblematische Standorte wählen. Die Beibehaltung der 10 H-Regel führt derzeit dazu, dass fast nur noch in Wäldern oder auf Truppenübungsplätzen Windkraftanlagen errichtet werden können. Die genannten Flächen aber sind wichtig für unsere Biologische Vielfalt. Hier werden wir keine Windkraftanlagen tolerieren. 10 H muss fallen, damit wir aus Artenschutzsicht unbedenkliche Standorte auswählen und Windkraftanlagen auf ökologisch empfindlichen Flächen vermeiden können. Eines ist aber klar: Ohne Windkraft wird es nicht gehen. Wolf: Umgang mit Konfliktarten Ein weiteres Thema, welches uns zu Jahresanfang intensiv beschäftigt, ist der Wolf. Erstmals wurde von der Regierung von Oberbayern die Erlaubnis für den Abschuss eines Wolfs erteilt. Was uns hier besonders geärgert hat, war die Begründung, nämlich die Gefahr für den Menschen. Hierbei ist zu beachten, dass im vorliegenden Fall in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim in der Zeit vom 30. Oktober bis 19. Dezember 2021 insgesamt 13 Wolfsereignisse dokumentiert wurden. Dabei kam es in zwölf Fällen zu keinerlei Wolf-Mensch-Kontakt. In einem Fall ist der Wolf umgehend vor einem hinzukommenden Menschen geflüchtet. Insgesamt also vollkommen normales Wolfsverhalten. Wie sich daraus eine Gefahr für Menschen ableiten lässt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Bayerische Aktionsplan Wolf des Landesamts für Umwelt (LfU), an dem auch der LBV intensiv mitgearbeitet hat, listet ganz genau verschiedene Wolfsverhaltensweisen auf und wie darauf reagiert werden soll. Basierend darauf besteht im vor- Folgen Sie mir auf Twitter unter @N_Schaeffer Dr. Norbert Schäffer liegenden Fall keinerlei Gefahr für Menschen. Aus diesem Grund hat auch das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren die Abschussgenehmigung ausgesetzt. Der LBV begrüßt dies ausdrücklich! Es muss uns aber auch bewusst sein, dass es basierend auf dem Bayerischen Aktionsplan Wolf durchaus Umstände geben kann, die den Abschuss eines Tieres rechtfertigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Wölfe unprovoziert aggressiv Menschen nähern. Ein weiterer Grund für einen Abschuss läge vor, wenn Herdenschutzmaßnahmen objektiv gesehen nicht möglich sind oder sachgemäß errichtete Herdenschutzmaßnahmen überwunden werden und es zu Übergriffen auf Weidetiere kommt und dabei Wiederholungsgefahr besteht. Sollte dies einmal der Fall sein, müssen wir die „Entnahme“ eines Wolfs, wie es auf Amtsdeutsch heißt, dann auch aushalten. Dass der LBV einen sehr pragmatischen Umgang mit Konfliktarten pflegt, haben wir beispielsweise beim Umgang mit Arten wie Kormoran, Graureiher oder Biber bewiesen. Den Bayerischen Aktionsplan Wolf aber wie im vorliegenden Fall vollkommen zu ignorieren, ist ein Affront gegen den Naturschutz. Dies dürfen wir nicht zulassen. Ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden von Herzen, dass Sie gesund bleiben! STREUOBST I FOTO: JÜRGEN FÄLCHLE - STOCK.ADOBE.COM
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