VOGELSCHUTZ 2-21

S C HU T Z G E B I E T E FOTOS: RUDOLF WITTMANN, SYLVIA WEBER (2), ZDENEK TUNKA (2) als „Allerweltsvogel“ bekannt und bei den Menschen beliebt ist, sein Bestand aber in den letzten 25 Jahren weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit stark zurückgegangen ist. Er steht seit 2016 auch in Bayern auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Brutvögel . Vor allem in den Städten ist der Ne- gativtrend deutlich spürbar. Zentrale Anlaufstelle aller Aktivitäten ist das Gebäude- brüter-Kompetenzzentrum mit Sitz in der LBV-Geschäfts- stelle München. Es hat sich zum Ziel ge- setzt, den Gebäudebrüterschutz nach dem Münchner Vorbild nun auch bayernweit umzusetzen und städtische Lebensräume zu verbessern. Dies geschieht zum Beispiel durch Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür wur - de eine Wanderausstellung konzipiert, die bereitsteht, um in vielen Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden gezeigt zu werden. Kom - munen, Vertreter*innen der Bau- und Wohnungsbranche, aber natürlich auch Bürgerinnen und Bürger werden beim Kompetenzzentrum zu flächendeckenden oder individu - ellen Schutz- und Fördermaßnahmen für Gebäudebrüter beraten. Inzwischen existiert ein gut funktionierendes Netz - werk von haupt- und ehrenamtlichen Gebäudebrüterbera- terinnen und -beratern in den bayerischen Städten. Weitere Mitstreiter sind willkommen. Schutz durch Wissen: Die bayerische Gebäudebrüterdatenbank EinWeg zumehr Gebäudebrüterschutz führt über den Erhalt der Quartiere an Bestandsbauten. Gebäudebrüter und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind gemäß § 44 Bundes - naturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Entsprechend sind Baumaßnahmen an Gebäuden, die Quartiere von Gebäude- brütern bedrohen oder Bruten z.B. durch Baugerüste be- hindern könnten, nur mit einer zuvor erteilten naturschutz- rechtlichen Ausnahmegenehmigung gestattet. Letztere enthält Auflagen, die den Erhalt oder Ersatz der Quartiere und das Überleben der Tiere sicherstellen. Allerdings hapert es oft an der Umsetzung. Denn die Quartiere sind nicht be- kannt, und was man nicht kennt, kann man auch nicht schüt- zen. Deshalb entwickelte das Gebäudebrüter-Kompetenz- zentrum eine Gebäudebrüterdatenbank, in der Bürgerinnen und Bürger Brutplätze an Gebäuden melden können. Die Daten wer- den dem Bayerischen Landesamt für Um- welt und den lokalen Naturschutzbehörden übergeben, sodass bei Baugenehmigungs- verfahren rechtzeitig ein Hinweis an die Bauenden erfolgen kann, den Artenschutz zu beachten. Wer Gebäudebrüterbrutplätze melden möch- te, kann dies auf der Webseite www.botschafter-spatz.de tun. Zusätzlich bilden wir Helfer aus, damit sie Brutplätze si- cher erkennen und kartieren können. München machts vor: Zwitschernde Neubauviertel Ebenso wichtig ist die Schaffung zusätzlicher Gebäudebrü - terquartiere. Würden Städte und Gemeinden Bebauungs- pläne oder lokale Verordnungen um entsprechende Regu- larien erweitern, ließen sich viele Neubauten von Anfang an gebäudebrütergerecht gestalten. Die Stadt München hat solche Vorgaben in Zusammenarbeit mit dem LBV bereits zur Pflicht gemacht: Wer auf stadteigenem Grund bauen will, muss Gebäudebrüterquartiere in einer vorgegebenen Zahl nachweisen. Die Beratung dazu leistet wiederum das Kompetenzzentrum. In nahezu allen Fällen ist das nämlich problemlos möglich, indem man die Fassaden der Neubau- Stadtnatur braucht unseren Schutz! Fledermausflachkästen bie- ten spaltenbewohnenden Fledermäusen ein Zuhause. Nistkästen für Mauersegler: Da Mauer- segler Koloniebrüter sind, empfiehlt sich die Anbringung mehrerer Nisthilfen. Niststeine für Mauersegler an ei- nem Neubau: Bündig in die Fassade integriert, sind sie kaum sichtbar. Turmfalken brüten häufig in Nischen hoch oben an Gebäuden. 18 VOGELSCHUTZ 2|21

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