VOGELSCHUTZ 3-19

34 VOGELSCHUTZ 4|19 Das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt wird künftig die Landbewirtschaftung in Bayern positiv beeinflussen. Ein Systemwandel hin zu einer ökologischen und nachhaltigen Landwirt- schaft kann jedoch letztlich nur im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) gelin- gen. Nun soll sie reformiert werden. N A T U R S C HU T Z P O L I T I K Der große Wurf steht aus Stockende Reform der EU-Agrarpolitik ie GAP setzt neben dem Welthandel die Rahmenbe- dingungen für die europäischen Landwirte und ver- teilt aktuell 58 Milliarden Euro jährlich. 2021 soll die neue GAP-Reform in Kraft treten – vorausgesetzt EU-Kommis- sion, Europaparlament und Europarat finden in dem kom- plizierten Abstimmungsprozess zu einer gemeinsamen Linie. Doch diese scheint bislang nicht in Sicht, wie sich zuletzt in den gegensätzlichen Positionen des Agrar- bzw. Umweltausschusses des Eu- ropaparlaments zeigte. So beschloss im September der Agrarausschuss unter seinem neuen Vorsitzenden, dem ba- den-württembergischen Europaabgeordneten Norbert Lins (CDU bzw. EVP), mit dem im Frühjahr 2019 vor den EU-Wahlen verabschiedeten Bericht weiterarbeiten zu wollen, bevor er im EU-Parlament behandelt wird. Der von Umweltverbänden wie NABU und LBV erhoff- te Neustart der GAP-Verhandlungen bleibt damit aus und somit die Forderung weiter unerfüllt, öffentliche Subven­ tionen nur noch für Gemeinwohlleistungen wie den Erhalt der Artenvielfalt und der Qualität von Boden, Wasser und Luft zu gewähren. Allerdings soll bei den Direktzahlungen an Landwirte (die sogenannte 1. Säule der EU-Agrarförde- rung) künftig auch das neue Instrument der „Eco Schemes“ angeboten werden, das zusätzlich zu den pauschalen Zah- lungen eine Entlohnung von Leistungen vorsieht. Nationale Strategiepläne mit mehr Spielräumen In der neuen EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 werden die Mitgliedsstaaten mit den neu ein- geführten nationalen Strategieplänen erheblich mehr Spielräume erhalten. Deutschland als föderaler Staat muss diese zusammen mit seinen 16 Bun- desländern erstellen. Ein Strategie- plan beginnt mit einer Stärken-Schwä- chen-Analyse und setzt sich neun Ziele, von denen sich drei auf die Umwelt beziehen: 1. Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Kli- mawandel sowie zu nachhaltiger Energie; 2. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizi- enten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft; 3. Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften. Landwirtschaftliche Flächen bei Hausen Schutz der Biodiversi- tät als Ziel der nationa- len Strategiepläne D

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