VOGELSCHUTZ 1-19
14 VOGELSCHUTZ 1|19 Rebhuhn: Jagd auf eine Art mit ungünstigem Erhal- tungszustand Das Rebhuhn ist in Anhang II der VSchRL gelistet und da- mit generell in der EU jagdbar. Gleichwohl ist die Zahl die- ser früher weit verbreiteten Feldvögel in knapp vierzig Jah- ren europaweit um 94 Prozent gesunken. In Deutschland hat sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Rebhüh- ner halbiert. Die Jagd auf das Rebhuhn ist zwar nicht die Hauptursache für seinen Rückgang – das ist die intensi- vierte Landwirtschaft –, aber sie beschleunigt ihn, da sie den Bestand weiter schwächt. Es gibt in Bayern nur noch 2.300 bis 4.000 Brutpaare. Dennoch wurden hierzulande im Jagdjahr 2017/18 824 Rebhühner geschossen. Der LBV hat deshalb an die bayerischen Jäger appelliert, dem Bei- spiel ihrer Kollegen aus anderen Bundesländern zu folgen und generell auf die Bejagung zu verzichten. Hauptursache für den Rückgang der Rebhühner ist der Verlust von Ackerrändern, Brachen und Blühflächen in unserer Kulturlandschaft. Zudem werden die Flächen so intensiv bewirtschaftet, dass kaum noch Insekten und Wildkräuter als Nahrung für die Feldvögel zur Verfügung stehen. In großem Umfang und in atemberaubender Ge- schwindigkeit wird so der Lebensraum des Rebhuhns zer- stört oder unbewohnbar gemacht. Auch das von der EU initiierte sogenannte Greening, dazu gehören der Erhalt von Dauergrünflächen, die Anbaudiversifizierung und die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen, konnte dem nicht entgegenwirken. Seit 2015 ist das Greening eine Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Aller- dings haben sich die meisten der umgesetzten Maßnah- men, insbesondere der von vielen Landwirten favorisierte Anbau von Zwischenfrüchten als wirkungslos für den Er- halt der Arten in der Kulturlandschaft erwiesen. beträgt der europaweite Rebhuhnbestand Nur noch T H EMA Zitronenzeisig: In der Richtlinie übersehen Der unscheinbare Finkenvogel hat einen geringen Be- stand, besondere Ansprüche an seinen Lebensraum und ein kleines Verbreitungsgebiet in den Alpen, Pyrenäen und einigen Mittel- und Hochgebirgen Deutschlands, der Schweiz und Spaniens. Daher müsste er eigentlich in An- hang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sein, dort fehlt er aber. Er wurde er bei der Auflistung schlicht über- sehen. Es geht zumindest einigen Populationen nicht gut, aber der Zitronenzeisig wird auch ohne EU-Schirm durch- kommen, wenn die zuständigen Länder gut auf ihn aufpas- sen. In Deutschland ist er als „gefährdet“ eingestuft und darf daher beim Jubiläum der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht übergangen werden. 6% Rufender Rebhuhn-Hahn Junger Zitronenzei- sig, fotografiert auf der Alpspitze bei Nesselwang
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