VOGELSCHUTZ 1-19

1|19 VOGELSCHUTZ 13 Uhu: Erfolgsgeschichte mit offenem Ende Der Uhu wurde aufgrund der bis in die 1970er Jahre niedri- gen Bestände in Anhang I der VSchRL aufgenommen. Zwei langfristige Studien in Thüringen und Baden-Württemberg dokumentieren, wie gut sich regionale Populationen des Uhus erholt haben. In Thüringen gab es um 1930 noch neun bis zehn, 1950 sogar nur sieben Brutpaare. 2015 ermittel- te man aber etwa 110! In Baden-Württemberg wurde 1937 das letzte Brutpaar festgestellt, 2012 waren wieder 174 si- chere Brutpaare nachzuweisen, in Bayern wird ein aktueller Bestand von ca. 500 Brutpaaren angenommen – Entwick- lungen, die man als Naturfreund begeistert zur Kenntnis nimmt, zumal sie in beiden Fällen gewissermaßen aus eigener Kraft entstan- den sind und nicht auf Wiedereinbürge- rung und Aussetzung von Uhupaaren entscheidend angewiesen waren wie in anderen Teilen Deutschlands, etwa in Schleswig-Holstein. Die nüchterne Schätzung im Atlas der Brutvögel ver- merkt für 2005–2009 deutlich über 2.000 Uhupaare bundesweit und einen nach zwischenzeitlichem Be- standstief langfristig gleichbleibenden Bestand. Die beachtliche kurzfristige Zu- nahme datiert erst seit den 1990er Jahren. Früher Verfolgung – heute Störung Aber Zahlen sagen nicht alles. Wie kommen sie zustande und wie lange können sie gehalten werden? Die ersten not- wendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen, die vor allem der rücksichtslosen Verfolgung ein Ende machten, galten schon lange vor der Vogelschutzrichtlinie. Sie waren sicher ein erster Anstoß, aus dem katastrophalen Bestandstief he- rauszukommen. Vogelbestände, die sich nicht ausschließ- lich auf jährlichen Nachwuchs, sondern auch auf lange Lebenszeit der brutfähigen Altvögel stützen, reagieren be- sonders empfindlich auf Verfolgung und Störung und sind in der Regel auch dankbar, wenn diese verboten werden – wenn der Lebensraum stimmt. Der sieht für viele Uhu- bruten auch heute auf den ersten Blick noch ganz gut aus, doch eine genauere Analyse ergibt eine beachtliche Reihe von Problemen. Zu ihnen zählen Verkehr, Hochspannungsleitungen und Windkrafträder als tödliche Gefahren für Altvögel und flüg- ge Junge sowie zunehmend ausufernder Freizeitdruck auf romantische Fleckchen, an deren Felswänden Uhus brüten. Kletterer, Wanderer oder Geocacher werden in den baye- rischen Alpen und in Mittelgebirgen zur Gefahr für Bruten, die mindestens zehn Wochen in Ruhe gelassen werden soll- ten. Will man „Freizeitnutzung und Natursportar- ten“ nicht rigoros ausschließen, muss man es mit Lenkungsmaßnahmen versuchen, die wiederum genaue Kenntnisse der Uhu- brutplätze und der umliegenden Land- schaft fordern. Nahrung wird knapp Weitere Probleme kündigen sich an. Mächtige Jäger unter den Vögeln, die im Zentrum von Nahrungsgeflechten stehen, leiden zunehmend unter der Verknappung des Nahrungsangebots. Für den Uhu spielen Feldmäuse offen- bar eine Schlüsselrolle. Als Winternahrung bilden sie die Grundlage fürs Überleben und die Kondition der Weibchen, die schon früh im Jahr mit der Brut beginnen. Damit entscheiden sie auch mit da- rüber, ob gebrütet wird, und über die Zahl an möglichen Jungvögeln. Im Jahresverlauf wird die Beute des mäch- tigen Vogels vielseitiger und größer, aber die Bestände mancher regional wichtiger Beutetiere haben erheblich abgenommen, sodass die Versorgung der Jungen mit Fut- ter schwieriger geworden ist. Wenn es nicht gelingt, Flä- chen mit gutem und reichhaltigem Angebot an Beutetie- ren um Uhubrutplätze zu erhalten, ist eine Abnahme der Großeule bereits programmiert. Nur ein strukturreiches Nestumfeld sichert das Überleben. Wie die Richtlinie Vögel schützt Was haben 40 Jahre Vogelschutzrichtlinie für den Artenschutz gebracht? Drei Beispiele zei- gen die komplexe Anwendung in der Praxis. FOTOS: WOLFGANG LORENZ, ZDENEK TUNKA Wachsamer Uhu

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=