VOGELSCHUTZ 1-20

VOGELSCHUTZ 2|20 17 Empfohlene Vorgehensweise bei Verdachtsfällen Wenn Sie Verdacht schöpfen, es mit Naturschutzkriminalität zu tun zu haben, z. B. durch das Auffinden eines Kadavers, von Giftködern oder Fal - len, sollten Sie mit Bedacht vorgehen und folgende Hinweise beachten: Fassen Sie nichts an oder tragen Sie Handschuhe , es könnte sich um Gift handeln. Nehmen Sie keine Veränderung der Situation vor. Denken Sie bitte daran, dass Sie unbeabsichtigt selbst Spuren vernichten oder falsche Spuren legen können. Informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 und schildern Sie kurz und sachlich Ihre Beobachtung. Weisen Sie auch darauf hin, dass Sie davon ausgehen, dass eine Straftat vorliegt. Bitten Sie um die Entsendung einer Streife zur Anzeigenaufnahme. Bleiben Sie nach Möglichkeit vor Ort, und bieten Sie sich eintreffenden Polizei - beamten als Ansprechpartner an. Falls Sie über Fachwissen zum Arten- schutz verfügen, kann dies für die Polizei nützlich sein. Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten und der Dienststelle. Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten zum ersten Mal mit einem Fall von Naturschutzkriminalität zu tun haben, oder dass keine Bereitschaft besteht, zum Fundort zu kommen, weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von geschützten Tierarten um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss. Fangeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere sind für den Nachweis der Straftat wichtige Be- weismittel , die daher auf jeden Fall von den Behörden sicherzustellen sind und untersucht werden sollten. Erstatten Sie Anzeige und teilen Sie uns das Aktenzeichen mit. Verletzte Greifvögel sollten umgehend tierärztlich versorgt und artge- recht untergebracht werden. Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Vögel möglichst schnell dem zuständigen Veterinäruntersuchungsamt bzw. einem sachkundigen Fachlabor überstellt werden. Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Dokumentieren Sie die Sachlage soweit möglich fotografisch oder fil - misch aus verschiedenen Perspektiven. Berühren Sie dabei weder Tiere noch Köder oder Fallen! Stellen Sie bitte anschließend der Polizei und uns die angefertigten Bilder für das Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Melden Sie alle Fälle auf www.tatort-natur.de 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. BESCHUSS • Schäden in den Federn können auf Beschuss hinweisen • Einschusslöcher (z. B. von Schrot) sind äußerlich kaum erkennbar, jedoch auf einem Röntgenbild deutlich zu sehen FALLEN • Verdächtige Fangkörbe, unter Um- ständen sogar mit Lebendköder (z. B. Taube) • Tellerfallen/Drahtschlingen FOTOS: LBV-ARCHIV (2), KOMITEE GEGEN DEN VOGELMORD (2) Drahtgitterfalle Erschossener Schwarzstorch FRANZISKA BAUR Biologin und Wildlife Managerin M.Sc., Projekt „Tatort Natur“ Gregor Louisoder Umweltstiftung E-Mail: franziska.baur@umweltstiftung.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=