VOGELSCHUTZ 1-20

VOGELSCHUTZ 2|20 13 FOTOS: MARKUS GLÄSSEL, ROSL RÖSSNER, DR. ANDREAS VON LINDEINER, H. KNÜWER (GREGOR LOUISODER UMWELTSTIFTUNG) gierte Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Im vorliegen- den Fall wurde wie bei einer Mordermittlung mit aufwändigen forensischen und ballistischen Gutachten vorgegangen. In der Hauptsache wurde das Verfahren vom Gericht schließlich ein- gestellt, weil eine illegale Nachstellung des Luchses durch den Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. LBV und GLUS bewerten die gesamte Verhandlung trotz der Einstellung des Verfahrens positiv, denn Polizei und Staats- anwaltschaft haben durch ihre intensive Arbeit eindrücklich belegt, dass die illegale Verfolgung stark bedrohter Arten in Bayern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine schwere Straf- tat darstellt. Zudem zeigen die aktuell vorgelegten Luchsbe- standszahlen eine positive Entwicklung, die mit hoher Wahr- scheinlichkeit der geringeren illegalen Verfolgung und Tötung seit dem Beginn der umfangreichen Ermittlungen in diesem Verfahren zuzuschreiben ist. Nun müssen die zahlreichen Er- kenntnisse aus dem Prozess in die weitere Arbeit eingespeist werden und zum Beispiel die Kontrolle auf illegale Fallen und Giftköder in Verdachtsgebieten intensiviert werden. Die Webseite zum gemeinsamen Projekt enthält zahlreiche Hinter- grundinformationen und eine Tat- ortkarte mit bislang erfassten Fällen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, an- hand einer Checkliste (S. 17) verdäch- tige Funde von toten Tieren, Ködern oder Fallen online zu melden, damit die Tatumstände möglichst zeitnah und vollständig dokumentiert wer- den können – die Grundlage für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung. Nur so wird es gelingen, diese Straf- taten einzudämmen. Fischotter Trotz seines scheuen und aufmerksamen Wesens fällt der Fischotter immer wieder skru- pellosen Jägern und Fallenstellern zum Opfer. Der weltweit am häufigsten in Giftködern nachge - wiesene Giftstoff ist Carbofuran, gefolgt von dem sehr ähnlichen Aldicarb. Sowohl Carbofuran als auch Aldicarb sind starke Nervengifte. Beide wur- den im gewerblichen Pflanzenanbau als Insektizide eingesetzt. Das hochtoxische Kontaktgift wird durch Untersuchungen in einem Speziallabor als Todes- ursache nachgewiesen. Die als Insektizide einge- setzten Gifte sind seit 2007 in der EU verboten. Sie können jedoch noch immer online oder in anderen Ländern erworben werden, in vielen Kellern sind sie noch gelagert. Sie verlieren ihre Wirksamkeit bei ordnungsgemäßer Lagerung über viele Jahre nicht. Da sie sehr schnell wirken, finden sich vergiftete Aas - fresser meist in der Nähe des Köders, oft noch mit Nahrungsresten oder Insekten im oder am Schnabel bzw. Maul. Bei Mensch und Haushund wirken die- se Stoffe als hochgefährliche Kontaktgifte. Verwendete Giftstoffe: CARBOFURANUNDALDICARB Der Habicht ist vielen Geflügelhaltern ver- hasst, weil er hin und wieder ein Huhn oder eine Taube erbeutet. Giftig und umweltgefährlich DR. ANDREAS VON LINDEINER Landesfachbeauftragter des LBV, Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein E-Mail: andreas.von.lindeiner@lbv.de

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