VOGELSCHUTZ 1-20
12 VOGELSCHUTZ 2|20 reglementiert. In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen, welche mit lebendigen Tieren beködert sind (z. B. Habicht - fangkorb), sind streng verboten, ebenso sogenannte Teller- eisen. Leider sind weder Besitz noch Handel von Vogelfallen in Deutschland verboten. Nur die Verwendung bestimmter Fallentypen ist illegal und steht unter Strafe. Aktuelle Entwicklungen Im Jahr 2019 wurde eine Reihe von Fällen registriert, die kon - sequent angezeigt und von uns an die Öffentlichkeit gebracht wurden. In den regionalen Medien, lan- desweit im Bayerischen Fernsehen und sogar bundesweit in der TV-Sendung „Report München“ wurde darüber und über unser Projekt berichtet. Bis auf den Abschuss eines Baum- falken im Landkreis Deggendorf wur- den alle anderen bekannten Opfer mit Carbofuran vergiftet. Die Fälle verteilen sich über den ganzen Freistaat, gleichwohl ist festzustellen, dass erneut der Land- kreis Cham heraussticht. Dort wurden im Februar und März 2019 ein Schwarzmilan, zwei Mäusebussarde und 35 Stare aufgefunden. Bereits 2013 wurden in der Nähe der jetzigen Fundstellen zwei tote Rotmilane und ein toter Mäusebussard gefunden. Der LBV ging damals noch nicht von einer illegalen Tötung der Tiere aus. Eine Fehleinschätzung, wie sich schon 2017 zeigte, da Greifvögeln in diesem Bereich anscheinend regelmäßig illegal nachgestellt wird. Mittlerweile wurden im Landkreis Cham seit 2017 mehr als 60 getötete Vögel gefun- den, die nachweislich durch Abschuss oder Vergiftung ver- starben. Die Dunkelziffer kann dabei noch um ein Vielfaches höher liegen. Mittlerweile sind Öffentlichkeit und Ermittlungs - behörden in Cham sensibilisiert und arbeiten sehr gut und eng mit dem LBV zusammen. Die anderen Vergiftungsopfer waren Mäusebussarde, Rotmilane und eine Rohrweihe. Ein Beispiel sei hier beson- ders herausgestellt: Ende Juli 2019 wurde im Landkreis Re - gensburg ein toter Rotmilan gefunden, sehr wahrscheinlich vergiftet. Aufgrund aufwändiger Recherchen wissen wir, dass es ein Jungtier war, das im Frühjahr 2019 von Wissenschaft - lern der Universität Marburg besendert wurde und aus dem südlichen Vogelsbergkreis stammte. Der Vogel hielt sich am Vortag noch südlich von Regensburg auf und flog erst dann in die Nähe des Fundortes. Danach gab es keine Sendersignale mehr. Da neben dem toten Rotmilan Innereien und ein Rehlauf zu erkennen waren, hat der LBV auch den Landesjagdverband Bayern eingeschaltet, um diesen Fall aufzuklären. Leider gibt es bis heute keine verwertbaren Hinweise. Gleichwohl ist insgesamt zu erkennen, dass die Bevölkerung verstärkt auf das Thema der illegalen Verfolgung aufmerksam geworden ist. So haben wir von mit Carbofuran vergifteten Rotmilanen im Altmühltal umgehend erfahren und konnten die Vögel mit der Polizei sicherstellen. Luchsverfahren Im Februar und März 2020 fand am Landgericht Regens- burg die Berufungsverhandlung gegen einen Jäger aus dem Landkreis Cham statt. Dieser war von der Staatsanwaltschaft wegen Besitzes illegaler Waffen und des vorsätzlichen Nach - stellens von mindestens einem Luchs angeklagt und in erster Instanz am Amtsgericht Cham für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sehr beeindruckend war in diesem langwierigen Verfahren die professionelle und enga- Mehr als 60 getötete Vögel im Landkreis Cham seit 2017 Rohrweihe Im Jahr 2019 wurde im Altmühltal auch eine Rohrweihe Ver- giftungsopfer. In dieser Falle sitzt bereits ein ge- fangener Habicht, im unteren Teil des Korbes befindet sich eine Taube. T H EMA
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