VOGELSCHUTZ 1-20
VOGELSCHUTZ 2|20 11 N aturschutzkriminalität umfasst alle Fälle von illegalen Übergriffen auf besonders und streng geschützte Tierarten wie beispielsweise Luchs, Fischotter, Rot- milan und Mäusebussard. Ein Großteil der Fälle von Natur- schutzkriminalität bleibt jedoch ungeklärt und ist für die Täter folgenlos. Das wollen LBV und Gregor Louisoder Umweltstif- tung (GLUS) mit ihrem gemeinsamen Projekt dringend än- dern. Dabei werden in einer Datenbank alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität in Bayern gespeichert. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Webseite „Tatort Natur“ (www.tatort-natur.de ) fach- liche Unterstützung bieten und als Melde- und Informations- plattform dienen. Mit Hilfe des Projekts soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Darüber hinaus wollen wir die Öffentlichkeitsarbeit verstärken und Fortbildungsangebote bereitstellen. Motivation der Täter Wer begeht solche Straftaten? Was motiviert die Täter zu ihren Handlungen? Obwohl viele Arten gefährdet sind und keinerlei Schäden anrichten, sind sie manchen Jägern, Ge - flügelhaltern oder Taubenzüchtern ein Dorn im Auge. Neben dem Abschuss setzen die Täter vor allem auf Fallen und Gift- köder. Auf der einen Seite handelt es sich dabei um Jäger, die in Greifvögeln oder Luchsen unliebsame Konkurrenten um das sogenannte Niederwild (Fasane und Feldhasen) oder um Rehe sehen. Auf der anderen Seite treten immer wieder Tauben- und Geflügelhalter als Täter in Erscheinung. Auch Angler und Teichwirte werden gegen Kormorane oder Fischotter aktiv. Natürlich vergiftet nicht jeder Jäger Greifvögel, und sicherlich stellt nicht je- der Taubenzüchter Habichtfangkörbe auf. Aber umgekehrt stimmt es eben auch: In nahezu allen Fällen von Greifvogelverfolgung, bei denen bisher ein Täter verurteilt wurde oder in Verdacht ge- raten ist, handelte es sich entweder um Tauben- bzw. Geflü - gelhalter oder um Jagdscheininhaber, die glauben, „ihr“ Recht selbst in die Hand nehmen zu können. Greifvögel unterliegen in Deutschland zwar dem Jagdrecht, haben aber aufgrund von EU-Naturschutzregelungen eine ganzjährige Schonzeit. Über die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind sie zudem streng geschützt. Methoden Die Methoden zur Tötung „unerwünschter“ Tiere sind so un- terschiedlich wie die Täter selbst: Vergiftung, Fallen, Beschuss und Aushorstung bzw. das Entfernen von Gelegen oder gleich des ganzen Horstbaumes von Greifvögeln sind die häufigsten. Das Ausbringen von mit Gift präparierten Ködern ist eine besonders heimtückische, aber auch die mit Abstand am häufigsten nachgewiesene Methode beim Töten geschütz - ter Wildtiere. Das war auch 2019 wieder so. Für die Täter ist diese Methode recht sicher, denn sie müssen – im Gegen- satz zu der Verwendung von Fallen – nicht regelmäßig zum Tatort zurückkehren und bleiben so eher unentdeckt. In den meisten Fällen kommt dabei das Insektizid Carbofuran zur Anwendung (siehe Kasten auf Seite 13). Es werden aber auch heute noch Fallen zum Fang ge- schützter Arten eingesetzt. Die Fallenjagd ist mittlerweile stark Dieser Schwarz- milan aus dem Landkreis Cham wurde wegen einer schweren Vergiftung mit Carbofuran wo- chenlang behandelt und musste dann leider doch einge- schläfert werden. Die Täter setzen vorwiegend auf Fallen und Giftköder Wenn ein Rotmilan so auf einer Wiese oder einem Acker gefunden wird, besteht der Verdacht auf eine Ver- giftung. FOTOS: HENNING WERTH, DR. ANDREAS VON LINDEINER, HANS-JOACHIM FÜNFSTÜCK
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