VOGELSCHUTZ 3-22

44 VOGELSCHUTZ 3|22 FOTO: AVTG - STOCK.ADOBE.COM So war es wohl gedacht, als die Mäzene vor vielen Jahrhunderten begannen, den Gedanken der Stiftung zu formen, denn Stiftungen sind keine Erfindung der Neuzeit. Schon bei Platon gibt es stiftungsähnliche Akademien und wie ein roter Faden zieht sich der Stiftungsgedanke auch in Deutschland über die Jahrhunderte, vor allem durch das Mittelalter. Denken wir vor allem an Jakob Fugger und seine Sozialstiftung, die „Fuggerei“ in Augsburg. Über 250 Stiftungen bestehen heute noch, die älter als 500 Jahre sind. Sie sind in der Tat „ewig“, denkt man an unser Heute, in dem oft nach kürzester Zeit nicht mehr gilt, was gestern noch Gesetz war. Heute haben die circa 24.000 rechtsfähigen Stiftungen mit der „Ewigkeit“ ein echtes Problem: In § 80 Abs. 1 S. 2 BGB wird es ab dem 1. Juli 2023 heißen: „Die Stiftung wird in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, sie kann aber auch auf bestimmte Zeit errichtet werden, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zwecks zu verbrauchen ist.“ Keine Ewigkeit mehr – lieber ein schneller Verbrauch? Eine Tendenz zur 2013 legalisierten Verbrauchsstiftung, v.a. aufgrund der mangelnden Erträge aus dem Stiftungskapital? Art. 6 des noch geltenden Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) in der Fassung von 2018 sagt noch aus: „Das Vermögen, das der Stiftung zugewendet wurde, um aus seiner Nutzung den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten.“ Daran hat sich auch unsere Stiftung seit ihrer Gründung vor 20 Jahren gehalten – unser Grundstockvermögen ist unversehrt erhalten. Doch Art. 6 des BayStG verlangt zudem, dass aus dem „zu erhaltenden Vermögen, das sicher und wirtschaftlich zu verwalten ist, auch der Stiftungszweck dauGerhard Koller Beauftragter der Stiftung Bayerisches Naturerbe Tel. 09174-4775-7010 E-Mail gerhard.koller@lbv.de Kontakt Dr. Rüdiger Dietel (Vorsitz) Gerhard Koller Spendenkonto Stiftung Bayerisches Naturerbe Sparkasse Mittelfranken-Süd IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18 ernd und nachhaltig zu erfüllen ist“. Und auch in dem neuen § 83c BGB wird stehen, dass das Grundstockvermögen ungeschmälert zu erhalten ist und der Stiftungszweck mit den Nutzungen des Grundstockvermögens zu erfüllen ist. Die Frage, was „ungeschmälert erhalten“ eigentlich heißen soll, wird auch in dem neuen Stiftungsgesetzt (bewusst?) nicht beantwortet. Muss nur der Nominalwert des Stiftungskapitals erhalten werden oder der Realwert? Lange Zeit war die Inflationsrate gering – da spielte diese keine große Rolle. Nun ist die Inflation in ungeahnte Höhen gestiegen. Wie soll hier der Realwert des Kapitals erhalten werden? 7 Prozent Inflation versus 2 Prozent Ertrag – wie soll das klappen? Sollen, ja müssen wir mit Ihrem Geld spekulieren? Das ist uns verboten durch das Gebot der sicheren Geldanlage. Kein Ertrag, keine Spekulation, hohe Inflation – das bedeutet Minderung des Stiftungsvermögens im Wert ohne Erfüllung des Stiftungszwecks. Es ist eine böse Zwickmühle, in der sich Stiftungen heute befinden. Den Ewigkeitsgedanken zu Lasten des schnellen Verbrauchs aufzugeben, widerspricht dem Grundgedanken der UrStiftung und unserer eigenen Einstellung, wenngleich die Verbrauchsstiftung für manche Zwecke und für manche Finanzausstattung durchaus ihre Berechtigung hat. Also: Augen zu und – notfalls an den jetzt etwas weicher gefassten gesetzlichen Anforderung knapp vorbei – zum Wohle des Stiftungszwecks arbeiten. Mit dieser Taktik – und mit der überragenden Unterstützung unserer Freundinnen und Freunde im LBV – war es uns wieder möglich, in unserer letzten Sitzung wichtige Naturschutz-Projekte zu fördern und somit unsere Stiftung lebendig zu halten. Danke – und bleiben Sie uns gewogen! DR. RÜDIGER DIETEL, VORSITZENDER DES STIFTUNGSVORSTANDS Ewig oder doch lieber nur zehn Jahre? Ewig sollte es sein – ewig sollte der Name des edlen Stifters im Gedächtnis bleiben, ewig sollten die Erträge seines Vermögens Gutes bewirken – und im Gedanken an die eigene Ewigkeit sollte manchmal eine Stiftung auch eine kleine Rückversicherung sein. Nachhaltig Vermachen mit unserer Stiftung S T I F T UNG

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