VOGELSCHUTZ 3-22

10 VOGELSCHUTZ 3|22 T H EMA DR. NORBERT SCHÄFFER LBV-VORSITZENDER Titelthema der aktuellen Ausgabe unseres LBV-Mitgliedermagazins Vogelschutz ist „Artenvielfalt in der Landwirtschaft“. Wer jetzt einen Frontalangriff auf die konventionelle Landwirtschaft erwartet, der irrt. Unbestritten haben wir in unserer Agrarlandschaft in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Tiere und Pflanzen verloren. Dies nur unseren Landwirtinnen und Landwirten vorzuwerfen, greift aber zu kurz. Die Konkurrenz auf dem Weltmarkt, niedrige Preise und die Anforderungen an die Qualität der Erzeugnisse führten zu einer intensiveren Bewirtschaftung unserer Felder und Wiesen. Die Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden, die Vereinheitlichung im Anbau auf wenige Feldfrüchte sowie große Bewirtschaftungseinheiten haben aber dazu geführt, dass unsere Offenlandschaft viel strukturärmer wurde und immer weniger Lebensraum bietet. Dennoch bleibt die Tatsache, dass wir, gemessen an unseren Feldvögeln – die bekanntlich einen sehr guten Indikator für den Zustand unserer Natur und Umwelt darstellen – in den vergangenen vierzig Jahren rund die Hälfte der Biologischen Vielfalt, also die Hälfte des Lebens in der offenen Feldflur verloren haben. Im Wald, in Feuchtgebieten und sogar im Siedlungsbereich sehen die entsprechenden Zahlen dagegen deutlich besser aus. Zusammen mit Bäuerinnen und Bauern in Bayern wollen wir den Rückgang unserer Biologischen Vielfalt aufhalten und die Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen in unsere Feldflur zurückbringen. Dass dies tatsächlich möglich ist, zeigen zahlreiche erfolgreiche Beispiele. Volksbegehren richtet sich nicht gegen Landwirtschaft Nein, wir betreiben kein „Bauern-Bashing“, wie uns oft unterstellt wird. Zugegeben, die Maßnahmen und Vorgaben in unserem überaus erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ betreffen in erster Linie landwirtschaftliche Flächen, und weniger Wälder, kommunale Flächen oder private Gärten. Hierfür gibt es gute Gründe: Landwirtschaftliche Flächen prägen mit einer Gesamtausdehnung von knapp 50 Prozent der Landesfläche wie kein anderer Lebensraum das Gesicht Bayerns. Gerade hier aber haben wir in den vergangenen Jahrzehnten schmerzhafte Verluste beispielsweise in der Vogelwelt hinnehmen müssen. Die gleichzeitige Aufnahme anderer Themen bzw. Lebensräume wie beispielsweise Gärten in unser Volksbegehren war durch rechtliche Vorgaben (Stichwort Koppelungsverbot) aber nicht möglich. Und noch einmal: Unser Volksbegehren war kein Volksbegehren gegen die Landwirtschaft, sondern für den Erhalt der Natur und Artenvielfalt in Bayern. „Rettet die Bienen!“ konsequent umsetzen Tatsächlich ist seit der Annahme des Volksbegehrensgesetzes, von der Bayerischen Staatsregierung ergänzt und erweitert durch ein Begleitgesetz und einen Maßnahmenkatalog, in den vergangenen drei Jahren einiges erreicht worden. Hierzu zählen neben dem Bayerischen Streuobstpakt und der Anlage von Gewässerrandstreifen auch die Ausweisung von vielen Tausend Hektar nutzungsfreier Wälder. Erwähnen möchte ich zudem unbedingt die Einrichtung zahlreicher neuer Stellen im Naturschutz. Ausgelöst durch die Diskussionen rund um das Volksbegehren hat sich auch in anderen Bereichen einiges bewegt. So pflegen heute zahlreiche Kommunen ihre Straßenränder deutlich naturnäher als noch vor dem Volksbegehren. In Gärten muss jetzt ein vollständiges Pestizidverbot, ein Verbot zur Neuanlage von „Steingärten” sowie ein Verzicht auf Torf folgen. Daran arbeiten wir. Biotopverbund – desolate Situation nicht schönrechnen Die vielleicht wichtigste Maßnahme im Rahmen des Volksbegehrens ist der Aufbau eines flächendeckenden Biotopverbundes imOffenland auf einer Gesamtfläche von 10 Prozent bis zum Jahr 2023, 13 Prozent bis zum Jahr 2027 und – damit geht die Bayerische Staatsregierung sogar über die Forderungen des Volksbegehrens hinaus – auf 15 Prozent bis zum S T A ND P UN K T zusammen stoppen Den Rückgang

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=