VOGELSCHUTZ 4-21

24 VOGELSCHUTZ 1|22 Die unten beispielhaft aufgeführten Förderprojekte setzen auf eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Beteiligten. Denn nur so lässt sich die Biologische Vielfalt der Baumhabitate langfristig sichern und die Wertschätzung in der Bevölkerung für den Erhalt, die Verarbeitung und Nutzung alter wertvoller Obstsorten erhöhen. Insgesamt sind noch viele wichtige Bausteine des Streuobstpaktes im Aufbau. So wollen zum Beispiel das Bayerische Umweltministerium und vor allem das Bayerische Landwirtschaftsministerium die Fördermöglichkeiten für die Streuobstwiesen in Bayern verbessern. Hierzu wird die naturverträgliche Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden unterhalb der Bäume künftig mit zwölf Euro pro Baum und Jahr im Vertragsnaturschutz- und im Kulturlandschaftsprogramm gefördert. Weitere Förderaktivitäten sind im Landwirtschaftsministerium in Vorbereitung. Von dort werden zudem Forschung und Marketing weitere wichtige Impulse erfahren. Dieses gemeinsame Engagement für unsere Streuobstwiesen wäre ohne den LBV nicht denkbar gewesen. Dr. Norbert Schäffer hat hier als Vorsitzender mit diplomatischem Feingefühl wesentlich dazu beigetragen, dass der Streuobstpakt als neue und wertvolle Kooperation zwischen Verbänden und Staatsregierung entstanden ist. Besten Dank und auf gute Zusammenarbeit mit dem LBV! den örtlichen Landschaftspflegeverband (Adressen unter www.landschaftspflegeverband.de). Er kann die Aktivitäten bündeln, Partner wie Obst- und Gartenbauverbände sowie die Naturschutzverbände integrieren und entsprechende Förderanträge bei der unteren Naturschutzbehörde stellen. Oftmals gibt es bei den Landschaftspflegeverbänden bereits Listen, welche Regionalsorten sich bewährt haben. Ziel des Umweltministeriums ist es, dass auf regionaler Ebene Anträge für den Erhalt und die Neupflanzung von Streuobstwiesen zu mehrjährigen Projekten gebündelt werden. Das schafft wiederum Planungssicherheit, damit die Baumschulen verstärkt in die Produktion von hochstämmigen Obstbäumen einsteigen können. Weitere wichtige Aktivitäten rund ums Streuobst wie die Ausbildung von Baumwarten, gemeinsame Pflegeaktivitäten von ganzen Dörfern für „ihre“ Streuobstwiesen oder Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit können dabei integriert werden. In den wenigen bayerischen Landkreisen ohne Landschaftspflegeverband ist die untere Naturschutzbehörde die erste Ansprechpartnerin für Antragsteller. Zudem werden bei den höheren Naturschutzbehörden auf Ebene der Regierungsbezirke eigene Projektstellen für Streuobstexpertinnen und -experten geschaffen, die lokale Aktivitäten unterstützen werden. Kreisgruppen des LBV, die sich bereits stark für „ihre“ Streuobstwiesen engagieren, können entscheiden, ob sie eigene Förderanträge stellen oder dies gemeinsam mit dem örtlichen Landschaftspflegeverband tun. Ziel sollte sein, dass auch vor Ort – ähnlich wie auf Landesebene – alle Aktiven gemeinsam und gebündelt an einem Strang ziehen. T H EMA WOLFRAM GÜTHLER Leiter Referat Landschaftspflege und Naturschutzförderung im StMUV E-Mail: Wolfram.Guethler@ stmuv.bayern.de Gemeinsam für Streuobst Drei Beispiele, die hoffentlich viele Nachahmer finden: Der Sortengarten Weigelshofen im oberfränkischen Landkreis Forchheim mit seinen 135 verschiedenen Apfel- und Birnensorten will der Öffentlichkeit die regionale Vielfalt der heimischen Obstsorten vor Augen führen. In den mittelfränkischen Landkreisen Ansbach und WeißenburgGunzenhausen wurde das Projekt „Streuobstberatung“ gefördert. Es soll einer breiten Öffentlichkeit das Wissen um eine fachgerechte Pflanzung, Pflege und Nutzung der Streuobstwiesen vermitteln. Mit dem Projekt „Erhalt der Obstsortenvielfalt in Markt Berolzheim“ will die Gemeinde aus selten gewordenen Sorten Jungbäume ziehen. FOTOS: REMINDFILMS - STOCK.ADOBE.COM, DR. STEFAN BÖGER , NORBERT METZ, CLAUDIA MUNKER Förderprojekte

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