VOGELSCHUTZ 4-21

FOTOS: CLAUDIA BECHER, LBV-ARCHIV Runder Tisch statt Blockade Gastkommentar Alois Glück Alois Glück (geb. 1940) war 38 Jahre CSU-Landtagsabgeordneter, dabei unter anderem Vorsitzender der Landtagsfraktion, des parlamentarischen Umweltausschusses, Landtagspräsident und Staatssekretär im Umweltministerium. 2019 moderierte Alois Glück im Anschluss an das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ den Runden Tisch Artenvielfalt. 2021 übernahm er die Moderation eines Runden Tisches zum Thema Streuobst. VOGELSCHUTZ 1|22 25 P O L I T I K Die Bedeutung der Streuobstflächen für den Artenschutz war eine zentrale Forderung des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ und Thema in den nachfolgenden Beratungen beim Runden Tisch Artenvielfalt. Das Ergebnis war eine von der Staatsregierung erlassene Streuobstverordnung, mit der alle Beteiligten unzufrieden waren: Der rechtliche Schutz führte vor allem zu Abwehrreaktionen der Besitzer von Streuobstflächen. Es war für sie ein Eingriff in das Eigentum. Und ein Schutz allein bringt keine neuen Pflanzungen. Also schleichender Niedergang. Die im Mai 2020 unter anderem vom LBV angekündigte Klage gegen die Verordnung war gleichzeitig ein Stachel im Fleisch der Politik. Entsprechende juristische Auseinandersetzungen konnten für die Politik nur schädlich sein. In dieser Situation konnte das im April 2020 von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vorgelegte Konzept Vorschläge für eine koordinierte Aktion „Bayerisches Streuobst – Erhaltung durch Nutzung und Inwertsetzung“ fachlich den Weg zum späteren Streuobstpakt ebnen. Die Grundidee ist dabei, den Streuobstanbau auch wirtschaftlich interessant zu machen durch die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Vermarktung. Als ich diesen Vorschlag durch einen der Autoren des Konzepts erhielt, schlug ich der Staatskanzlei vor, alle Akteure neuerlich zu einem Runden Tisch einzuladen, was dann auch geschah. Aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Auflagen fanden die Besprechungen, zu denen der Leiter der Staatskanzlei jeweils einlud, als Online-Schaltkonferenzen statt und wurden von mir moderiert. Am Ende war der Weg frei für einen umfassenden Pakt und eine Initiative der Staatsregierung, die nicht ausschließlich vom Landwirtschaftsministerium getragen war. Der Bayerische Streuobstpakt wird dem Streuobstanbau in Bayern eine neue Dynamik geben. Dafür gibt es eine positive Eigendynamik durch die Interessenslage aller Beteiligten. Ich halte es dabei für sinnvoll, wenn etwa in dreijährigem Abstand wieder gemeinsam die Entwicklungen bewertet und notwendige Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Streuobstpakt ist vor allem auch ein Verdienst des LBV! Es ist deshalb naheliegend, wenn der Verband mit der Staatskanzlei in Verbindung bleibt. Die Staatsregierung ist ihrerseits mit den Beschlüssen zur Finanzierung und der öffentlichen Präsentation der Initiative auch eine entsprechende Selbstbindung eingegangen. „Der Streuobstpakt ist vor allem auch ein Verdienst des LBV“

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