VOGELSCHUTZ 4-21

Streuobst ist ein prägendes und zugleich stark bedrohtes Element vieler Kulturlandschaften in Bayern. Der Bestand ging allein in den letzten sechzig Jahren um rund 70 Prozent zurück und beläuft sich aktuell auf nur noch fünf bis sechs Millionen Streuobstbäume. Ursachen für diesen hohen Verlust sind Baugebiete, Flurbereinigung, landwirtschaftliche Intensivierung und Verbrachung. Um nicht nur den weiteren Rückgang zu verhindern, sondern die Entwicklung umzudrehen, wurde am 18. Oktober 2021 der Bayerische Streuobstpakt zwischen der Staatsregierung und einem breiten Bündnis an Verbänden, zu denen maßgeblich der LBV gehört, geschlossen. Gemeinsam haben die wesentlichen Akteure aus Staatsregierung, Naturschutz, Landschaftspflege und Landwirtschaft, Baumschulen und Fruchtsaftindustrie einen Masterplan entwickelt, wie erstmals in Deutschland tatsächlich dem massiven Schwund der Streuobstwiesen die Stirn geboten werden kann. Umweltminister Thorsten Glauber sprach in diesem Zusammenhang von „Bayerns Korallenriffen“, um damit die herausragende Bedeutung der Streuobstwiesen für die Artenvielfalt im Freistaat zu betonen. Dieser „Mitmachpakt“, so Alois Glück, der Leiter des Runden Tisches zum Streuobstpakt und Landtagspräsident a. D., bedarf vieler fleißiger Hände: Baumschulen müssen verstärkt Obstbäume produzieren, Akteure vor Ort diese mit Herz und Verstand pflanzen und pflegen sowie insbesondere ältere Bestände wieder nutzen. Zudem muss die Verwertung der Produkte in Fahrt kommen: statt importiertem Fruchtsaftkonzentrat aus aller Herren Länder wieder frischer Apfelsaft von der StreuobstwieObstlehrpfad am Kirchberg: eine Informationstafel erklärt. Landschaftsprägende Streuobstbäume. VOGELSCHUTZ 1|22 23 se im Ort! Von Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde das gemeinsame Ziel des Bayerischen Streuobstpaktes im Oktober verkündet: Die Streuobstwiesen in Bayern sollen erhalten und darüber hinaus zusätzlich eine Million Streuobstbäume bis 2035 gepflanzt werden. Dafür will die Staatsregierung über 600 Millionen Euro bereitstellen. Alle müssen an einem Strang ziehen Ob Privatperson, Kommune oder Verband, jede Besitzerin und jeder Besitzer einer geeigneten Wiese kann eine finanzielle Förderung für die Anlage einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese über die sogenannten Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) des Umweltministeriums erhalten. Wichtig für den Naturschutz ist dabei, dass die Bäume hochstämmig sind und gleichzeitig auch die Wiese oder Weide unterhalb der Bäume naturverträglich bewirtschaftet wird. Das sichert wertvollsten Lebensraum auf beiden Ebenen. Mindestens genauso wichtig wie die Neupflanzung ist die naturverträgliche Pflege von alten und ökologisch wertvollen Streuobstwiesen. Viele Flächen müssen dazu von Brombeeren und Schlehen befreit sowie die Bäume fachgerecht geschnitten werden, damit diese Bestände nicht zusammenbrechen. Der formale Weg zur Förderung ist nicht ganz einfach, da natürlich all die haushaltsrechtlichen Vorgaben des Staates einzuhalten sind: Am besten wenden sich Interessierte an Beweidung mit Schafen und Ziegen am Kirchberg, Gemeinde Gesees, Landkreis Bayreuth FOTOS: GERHARD BERGNER (2), DR. STEFAN BÖGER

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