VOGELSCHUTZ 4-21

Bebauungsplan für Gewerbegebiet im Staatswald unwirksam Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Bebauungsplan für das umstrittene Gewerbegebiet Teublitz für unwirksam erklärt. Der LBV hat- te im Mai Normenkontrollklage gegen das geplante Vorhaben an der Auto- bahn A93 im Landkreis Schwandorf eingereicht, da es 20 Hektar artenrei- chen Klimaschutzwald unnötig vernichtet hätte. In der Urteilsbegründung teilte das Gericht die Kritik des LBV in Bezug auf das Landesplanungs- und Naturschutzrecht in zentralen Punkten. Das VGH-Urteil ist für uns ein wei- terer juristischer Fingerzeig für mehr Umwelt und Naturschutz in Bayern. Der LBV erwartet, dass Staatsregierung und Landtag dem Verkauf der Staats- waldflächen nun nicht mehr zustimmen. Gezwitscher Podcast der Naturschutzjugend Die NAJU, die Naturschutzjugend im LBV, kann ab sofort jede und jeder auch „anhören“. Den Biotopcast unserer Jugendorganisation mit Beiträgen zu Naturschutzthemen für junge, naturinteressierte Menschen ohne rele- vante Vorkenntnisse, finden Sie auf gängigen Streaming-Plattformen wie Spotify, Deezer, Amazon Music und Google Podcasts. In der ersten Folge dreht sich unter dem Titel „Was zum Geier?“ alles um die Auswilderung des Bartgeiers durch den LBV in den deutschen Alpen. Für das Gespräch besuchte der LBV-Vorsitzende und bekennende Bartgeierfan Dr. Norbert Schäffer die NAJU. Der Podcast des LBV, „Ausgeflogen“, geht nach einem erfolgreichen ersten Jahr auch 2022 weiter. Nach Streuobstpakt ruht Klage gegen Verordnung Nach der Unterzeichnung eines über 600 Millionen Euro schweren Streu- obstpaktes durch die Bayerische Staatsregierung und mehrere Verbände aus Naturschutz, Landwirtschaft und Wirtschaft am 18. Oktober lassen der LBV und der Bund Naturschutz ihre gemeinsame Klage gegen die umstrit- tene Streuobstverordnung der Staatsregierung ruhen. Ausschlaggebend für einen erfolgreichen bayerischen Streuobstpakt ist die Mittelausstattung für die konkrete Umsetzung. Wenn die Ziele des Streuobstpakts umgesetzt werden, ist dies ein fundamentaler Beitrag zum Schutz der Natur in Bay- ern. LBV und BN werden sich konstruktiv vor Ort für bestehende und neue Streuobstbestände einbringen. K U R ZME L DUNG E N VOGELSCHUTZ 4|21 7 Fränkische Schleiereule in französischer Webcam 2020 schlüpfte in einem Nistkasten in der Nähe von Herrieden in Mittelfranken eine junge Schleiereule. Beringt wurde das Weibchen von Redaktionsmitglied Dieter Kaus aus der LBV-Kreisgruppe Nürnberg. Bei der Suche nach einemRevier flog sie bis nach Frankreich in die Umgebung der Ortschaft Théding, die nahe der saarländischen Grenze im Département Moselle liegt. In einem leeren Schleiereulen-Nistkasten mit Live-Webcam konnte ihr Ring abgelesen und die Daten an die Vogelwarte Radolf- zell gemeldet werden. So erfuhr der LBV, dass es die fränkische Schleiereule rund 300 Kilometer weit nach Frankreich verschlagen hatte. In Anlehnung an Johanna von Bayern wird sie dort nun Jeanne genannt. Mittlerweile hat sich Jeanne verpaart, und so gab es dieses Jahr zahlreichen fränkisch-französischen Schleiereulen-Nachwuchs. Mitzuverfolgen unter www.lbv.de/schleiereulencam-fr . HEINZ ARMER

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=