VOGELSCHUTZ 4-21

6 VOGELSCHUTZ 4|21 L E S E R B R I E F E Ihre Meinung ist uns wichtig! Schreiben Sie uns unter leserbriefe@lbv.de oder per Post an Redaktion VOGELSCHUTZ, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein. Die Redaktion behält sich aus Platzgründen eine Auswahl und das Kürzen von Leserzuschriften vor. Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. i Post Eine von mehreren Zuschriften zum Leserbrief „Emphatie bei Vögeln“ (03/21) Meisenknödel immer ohne Netz Ihrem Leser Horstmar Holländer sowie allen Vogelfreun- den sollten Sie dringend empfehlen, Meisenknödel immer ohne Netz zu kaufen. So würden sich derartige tödliche Tragödien von vornherein vermeiden lassen! Marianne Groß, 97204 Höchberg Zu „Vögel und Katzen“ erreichten uns mehrere Zuschriften LBV und Katzen Auch wenn die Ermittlung genauer Zahlen zu den Millionen Singvogel-Opfern der bei uns in der Natur herumlaufen- den Hauskatzen niemals möglich sein wird, verstehe ich als regelmäßiger Leser Ihrer Zeitschrift nicht, warum die- ses Thema nicht viel offensiver von Ihnen behandelt wird. Jeder vogelinteressierte Gartenbesitzer weiß: Zwei oder drei Katzen weniger in der Nachbarschaft haben einen spürbar entlastenden Einfluss auf den Singvogel-Bestand. Der LBV mit seinen 110.000 Mitgliedern und dem hoch- emotionalen Thema Singvögel im Rücken wäre eine der wenigen Organisationen, die trotz der starken Katzenlob- by eine nennenswerte Öffentlichkeitswirksamkeit zu dem Thema herstellen könnte. Wie wäre es z.B. im Rahmen der regelmäßigen Singvögelzählungen die Vogelfreunde zur Beobachtung und Registrierung der im Jahresverlauf festgestellten „Katzenopfer“ zu bitten. Dies würde auch zu einer belastbareren Zahlenbasis führen, mit der man argu- mentieren kann. Ekkehard Lechler, 82166 Gräfelfing Besonderer Gast im Garten Birgit Kaestner aus Marktleuthen (Lkr. Wunsiedel) hat ei- nen ganz besonderen Gast am Futterplatz entdeckt. Dabei handelt es sich um eine sehr seltene leuzistische Blaumei- se. Leuzismus ist eine ungefährliche Laune der Natur. Der Gendefekt sorgt dafür, dass Federn weiß bleiben. Familie Kaestner ist sehr stolz auf ihren regelmäßigen Gast, hat ihn deshalb auf den Namen Kanari getauft und hofft, dass er sich auch diesen Herbst wieder zeigt. FOTOS: BIRGIT KAESTNER, HANSRUEDI WEYRICH, CYRIL BOUR, PRIVAT, CHRISTIAN STIERSTORFER Zur Ankündigung der bleifreien Jagd auf Flächen der Bayeri- schen Staatsforsten von Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nervengift weiterhin staatlich erlaubt „Die komplette Umstellung auf bleifreie Munition ist ein wichtiges Signal für den Umwelt- und Gesundheitsschutz“ sagt Frau Ministerin Kaniber, die Bayerischen Staatsfors- ten (BaySF) würden so ihrer Vorbildfunktion gerecht. Für dieses Vorbild muss man jedoch in Bayern bleiben, denn dies gilt in den Forsten sämtlicher Bundesländer außer Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits seit Jahren. Da nur für die BaySF ab 1.4.2022, in manchen Forstbetrie- ben sogar noch ein Jahr später, bleifrei gilt, darf also auf 88 Prozent der Revierfläche Bayerns weiterhin mit dem Nervengift Blei geschossen werden. Dementsprechend sind in München noch 95 Prozent der verkauften Munition bleihaltig, wie wir in der BR-Sendung Quer vom 25.3.2021 anlässlich eines bleivergifteten Steinadlers bei Unteram- mergau erfahren konnten. Eine BR-Anfrage beim Staats- ministerium ergab damals, es gäbe keinen Anlass für ein generelles Verbot von bleihaltiger Munition. Vier Bundes- länder haben dies jedoch schon seit über fünf Jahren gene- rell umgesetzt, also auch in der Privatjagd. Im Rahmen des Bartgeier-Projektes hat der LBV regional angeboten, vorhandene Munition kostenlos in bleifreie umzutauschen, was von den Jägern im Berchtesgadener Land gut angenommen, von der Jägerschaft im Allgäu je- doch abgelehnt wurde. Die Argumente des Jagdverbandes gegen die bleifreie Munition lassen Erinnerungen an die Diskussion um die Einführung der Anschnallpflicht im Auto wachwerden. Unsere dringende Bitte an Bussard, Adler und vor allem unsere jungen Bartgeierdamen kann daher nur lauten: Haltet euch streng an die wenigen bleifreien Reviere, welche hoffentlich gut für euch markiert sind; an - dernfalls kann es euren Tod bedeuten. In der Schweiz wurde anlässlich der seit 1991 durchgeführ- ten Bartgeier-Auswilderungen festgestellt, dass von einem 9 Gramm schweren Geschoss circa 3 Gramm Blei fein aufge- splittert imWild verbleiben. Das Bundesinstitut für Risikobe- wertung rät Kindern bis zum Alter von 7 Jahren, Schwange- ren und Frauen mit Kinderwunsch generell vomGenuss von Wildbret, das mit Blei geschossen wurde, wegen möglicher Schäden bei der Entwicklung des Nervensystems ab. Dr. med. Michael Wittmann, 83435 Bad Reichenhall Anm. der Redaktion Der LBV begrüßt das Verbot von bleihaltiger Munition im Staatswald. Wir setzen uns dafür ein, dass Privatjäger*innen und die Kommunen diesem Beispiel folgen.

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