LBV magazin 4-24

ERBSCHAFT/STIFTUNG FOTO: ROSL RÖSSNER Vererben Um Guts zu tun, braucht’s keiner Überlegung. Hier irrt Goethe! Man sollte sich grundsätzlich immer fachlich beraten lassen, wenn man Gutes tun, v.a. sein Vermögen vererben oder es ganz oder teilweise verschenken will. Viele persönliche, rechtliche und v.a. auch steuerliche Aspekte sind hier zu beachten. Auf die Frage „Vererben oder Verschenken?“ gilt daher leider die klassische juristische Antwort: „Das kommt darauf an“. Familienstand, vorhandene Nachkommen, auch die Höhe des Vermögens sind für eine Beratung von großer Bedeutung. Oft spielt bei der Entscheidung, ob Vererbung oder Schenkung die Erbschafts- bzw. die Schenkungssteuer (hier gelten die gleichen rechtlichen Vorschriften) eine wesentliche Rolle. Jeder Erblasser oder Schenker hat persönliche Freibeträge in teils erheblicher Höhe (pro Kind von jedem Erblasser 400.000 Euro, pro Enkel 200.000 Euro, an sonstige Personen nur 20.000 Euro – bei Ehegatten untereinander zumindest 500.000 Euro). Das Besondere ist, dass man diese Freibeträge „Um Guts zu tun, braucht‘s keiner Überlegung“ (J.W. VON GOETHE) 42 LBV MAGAZIN 4|24 Waldkauz

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