VOGELSCHUTZ 4-23

18 LBV MAGAZIN 4|23 T H EMA FOTO: CHRISTOPH BOSCH fordern, völlig gleichgültig zu sein, dass Wolf und Fischotter einem strengen europäischen Schutzregime der FFH-Richtlinie unterliegen. Es spielt offenbar keine Rolle, dass es eine durch europäisches Recht begründete Verpflichtung zur Prüfung von Alternativen gibt oder dass gerade in den bayerischen Alpen 40 Prozent der Fläche unter europäischem (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) bzw. nationalem (Nationalpark, NSG) Schutz stehen. Auch die Forderung nach faktisch(?) wolfsfreien Gebieten ist rechtlich nicht haltbar, wird aber immer wieder erhoben. Es gibt sogar politische Initiativen aus Bayern, den Schutzstatus des Wolfs in ganz Europa zu senken. Eine differenzierte Betrachtungsweise wird zudem durch Äußerungen von hochrangigen Politikern wie die von Ministerpräsident Markus Söder auf einer Almbegehung – „Der Wolf gehört hier nicht her!“ – deutlich erschwert. Dabei erkennt auch der LBV an, dass es Gebiete im Alpenraum gibt, in denen klassische Herdenschutzmaßnahmen nicht praktikabel sind. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Neue, rechtlich fragwürdige Verordungen Es ist fatal, dass gerade der Wolf in den Wahlkampf zur Landtagswahl gezogen wurde. Während hier kräftig Stimmung gemacht wurde, fehlt es an anderer Stelle an Beratung. So wurden Wolfsrisse an Schafen beklagt, die jedoch innerhalb ausgewiesener Förderzonen für den Herdenschutz lebten, dort aber nicht einmal mit dem erforderlichen Grundschutz vor dem Wolf gesichert wurden. In Bayern gibt es einen vom LBV unterstützten, sehr differenzierten Aktionsplan Wolf, der abgestufte Reaktionen auf bestimmte Verhaltensweisen des Wolfes vorsieht, bis hin zur Entnahme in letzter Konsequenz. Bei jedem auch vermeintlichen Wolfsriss wird fast reflexartig eine Verschärfung des Managements gefordert, anstatt dem Aktionsplan die Chance zu geben, sich zu bewähren. Im Rahmen eines funktionierenden Managements hätten die Tierhalter in der betroffenen Region nämlich proaktiv von den zuständigen Behörden informiert und beraten werden müssen. Allerdings gibt es auch eine Holschuld der Tierhalter, denn mittlerweile sollte jeder wissen, dass es eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gibt und man sich im Bedarfsfall an sein Landwirtschaftsamt wenden kann, um dort die notwendigen Anträge zu stellen sowie Beratung und Fördermittel zu erhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat trotz bisheriger Urteile bayerischer Verwaltungsgerichte rechtlich fragwürdige Verordnungen zur Entnahme von Fischotter und Wolf erlassen. Unter dem Beifall der einschlägigen Interessensverbände veröffentlicht man nicht haltbare Verordnungen und Allgemeinverfügungen. Werden diese vom Gericht kassiert, schieben die politischen Entscheidungsträger den Schwarzen Peter an die klagenden Verbände weiter. Das führt in der Sache zwar nicht weiter, bedient aber zumindest einen Teil der Wählerschaft. Es bleibt zu hoffen, dass nach der Landtagswahl und der Regierungsbildung wieder die Bereitschaft zu einem sachlichen und zielführenden Dialog zu diesem zuletzt überwiegend emotional diskutierten Thema möglich sein wird. DR. ANDREAS VON LINDEINER Landesfachbeauftragter Naturschutz, Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein E-Mail: andreas.von.lindeiner@lbv.de Der Aktionsplan Wolf hat in Bayern den Umgang mit den Rückkehrern klar geregelt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=