FOTOS: FRANK DERER, REIN - STOCK.ADOBE.COM her Wenn Menschen bestimmte Tierarten ablehnen oder bekämpfen wollen, dann selten aus Angst um die eigene Unversehrtheit. Meist befürchten sie vielmehr wirtschaftliche Verluste oder sehen in den Tieren eine Konkurrenz um selbst beanspruchte natürliche Ressourcen, wie zum Beispiel Wild oder Fische. Regelmäßig angepasste und praxiserprobte Management-Pläne sowie der offene Austausch zwischen allen Beteiligten könnten solche Konflikte lösen helfen. Und auch die Politik muss sachlich bleiben. Noch vor wenigen Jahren wurden Anträge auf Abschuss von Greifvögeln gestellt und bewilligt, weil sie angeblich die Bestände von Hasen und Rebhühnern schädigten. Solche Genehmigungen werden mittlerweile zum Glück nicht mehr beantragt, aber leider gibt es immer noch Zeitgenossen, die mit Giftködern und Flinte vermeintlichen Nahrungskonkurrenten nachstellen. Diese Fälle dokumentieren wir im Rahmen unseres Projekts Tatort Natur. Die größten Konflikte um das Management von Arten haben in den letzten Jahrzehnten diejenigen ausgelöst, die sich überwiegend von Fischen ernähren. In den 1980er Jahren wurde erbittert um eine Verordnung zum Graureiher gekämpft, die sogar gerichtlich überprüft wurde. Mittlerweile werden in Bayern – übrigens als einzigem Bundesland – jährlich ca. 6.000 Graureiher in einem Zeitraum von Mitte September bis Ende Oktober legal geschossen. Einer vom LBV im Auftrag des Landesamts für Umwelt (LfU) in den Jahren 2020/21 koordinierten landesweiten Erhebung zufolge, beläuft sich der aktuelle Graureiherbestand in Bayern auf 1.990 Brutpaare in 164 Brutkolonien. Gegenüber der letzten Erhebung 2008 sind die Bestände um 2,5 Prozent zurückgegangen, gegenüber der ersten 1995 sogar um ca. ein Viertel. Dies müsste eigentlich Änderungen im Management zur Folge haben, um den Erhaltungszustand der Art nicht weiter zu verschlechtern. Darüber hinaus wäre Bayern durch die europäische Vogelschutzrichtlinie auch dazu verpflichtet. In Bayern werden jedes Jahr mehr als 2.000 Biber legal entnommen. LBV MAGAZIN 4|23 15
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