10 LBV MAGAZIN 3|23 T H EMA DR. NORBERT SCHÄFFER LBV-VORSITZENDER Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl in Bayern. Die Ergebnisse von Landtagswahlen haben große Bedeutung auch für den Natur- und Artenschutz, weil diese Bereiche in Deutschland in weiten Teilen Ländersache sind. Ich muss hier nicht betonen, dass der LBV parteipolitisch vollkommen neutral ist. Unpolitisch aber kann der LBV selbstverständlich nicht sein. Wir stehen in engem Kontakt mit Politikerinnen und Politikern sowie den Gremien, in denen die entsprechenden Personen arbeiten, immer mit dem Ziel, unsere Anliegen, den Schutz der Biologischen Vielfalt in Bayern sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung, voranzubringen. Zukunftsperspektiven – LBV-Forderungen zur Landtagswahl 2023 Unter dem Schlagwort „Zukunftsperspektiven“ haben wir unsere Forderungen für die Landtagswahl 2023 in Bayern zusammengefasst. Werden unsere Forderungen umgesetzt, verbessern wir damit die Perspektiven unserer Kinder und deren Kinder auf eine lebenswertere Zukunft. Wenn wir den Flächenfraß stoppen, die erneuerbaren Energien naturverträglich ausbauen, Bäche renaturieren und die umweltschädliche Förderung von Skianlagen abschaffen, geben wir Bayerns Natur wieder echte Zukunftsperspektiven. Details zu unseren Forderungen finden Sie im vorliegenden LBV magazin. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kandidatinnen und Kandidaten, um zu fragen, ob diese unsere Forderungen unterstützen und schicken Sie ihr bzw. ihm unsere beigelegte Postkarte! Stillgelegte Wälder sind ein Schatz! Vor wenigen Wochen wurde der sogenannte Waldpakt zwischen Staatsregierung und Waldbesitzern bzw. -nutzern unterzeichnet. Naturschutzverbände wurden hierbei nicht gehört. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang behauptet, bewirtschaftete Wälder wären wichtiger für den Erhalt der Biologischen Vielfalt als ungenutzte Wälder. Während der Unterzeichnung des Waldpakts wurde von Ministerpräsident Dr. Markus Söder sogar gesagt: „Ein stillgelegterWald stirbt!“ Diese Aussage ist falsch undwird auch durch dauerndes Wiederholen nicht richtig. Wer so argumentiert, erkennt nicht, dass es nicht nur auf die Anzahl der Arten ankommt, sondern auch darauf, welche (insbesondere seltenen) Arten in Wäldern, die sich ungestört entwickeln dürfen, vorkommen. Ein Blick in zahlreiche nutzungsfreie Waldschutzgebiete, beispielsweise unsere beiden fantastischen Nationalparks, zeigt, wie wunderbar sich die Biologische Vielfalt hier entwickelt. Davon zeugen standorttypische, zum Teil sehr seltene Arten und Lebensräume. Selbstverständlich wollen wir eine nachhaltige Waldnutzung im überwiegenden Teil unserer Wälder. Nutzungsfreie Bereiche aber spielen für den Schutz der Biologischen Vielfalt sowie als Referenzflächen für die natürliche Waldentwicklung, insbesondere in einem geänderten Klima, eine wichtige Rolle. Daher fordern wir beispielsweise, mit der Ausweisung eines Nationalparks Steigerwald und eines Biosphärenreservats Spessart das Thema Wald-Großschutzgebiete in Bayern zu vervollständigen. Nach dem Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ wurde imWaldgesetz als Ziel festgelegt, die Biologische Vielfalt im Wald zu erhalten und wo nötig wiederherzustellen. Der LBV wehrt sich vehement dagegen, dass diese Zielsetzung wieder angezweifelt wird. Widersprüche in der Politik Eine andere Errungenschaft des Volksbegehrens, die an unterschiedlicher Stelle derzeit wieder in Frage gestellt wird, ist die Zielsetzung, 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen Bayerns biologisch zu bewirtschaften. Ob Lebensmittel aus biologischer oder konventioneller Landwirtschaft stammen, sei nicht entscheidend, solange die Produkte „regional“ sind, heißt es etwa im Wahlprogramm der CSU. Den Einsatz der Pestizide in Bayern bis 2028 zu halbieren, hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen des Volksbegehrens ArS T A ND P UN K T sachlich bleiben Auch imWahlkampf Errungenschaften des Volksbegehrens werden plötzlich in Frage gestellt
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