VOGELSCHUTZ 1-20

1|20 VOGELSCHUTZ 9 TROCKENE KIESPFÜTZE I FOTO: DR. EBERHARD PFEUFFER men in der offenen Agrarlandschaft konzentriert. Hier mussten wir in den vergangenen Jahrzehnten die größten Verluste an Biologischer Vielfalt hinnehmen. Aber keine Frage, der Schutz unserer Tiere, Pflanzen und Lebensräume muss auch im Wald, auf kommunalen Flächen sowie in Gär- ten stattfinden. Hinsichtlich kommunaler Flächen haben wir große Möglichkeiten bei der anstehenden Kommunalwahl in Bayern. Kommunalwahl in Bayern Am 15. März 2020 ist Kommunalwahl in Bay­ ern. Eine gute Gelegenheit, um Kandidatinnen und Kandidaten für die zahlreichen Ämter in Städten und Gemeinden darauf anzuspre- chen, wie ernst sie es mit dem Schutz der Biologischen Viel- falt meinen. Der LBV hat hierzu Forderungen formuliert. Sie finden diese auf S. 34/35 in diesem Heft und auf unserer Internetseite (www.lbv.de/wahl ). Bitte fragen Sie die Kan- didatinnen und Kandidaten in Ihrer Stadt oder Gemeinde, wie sie beispielsweise zu einem Verbot von Pestiziden auf kommunalen Flächen, zum teilweisen Nutzungsverzicht im Kommunalwald, zur Verpachtung kommunaler Flächen nur noch an Biobauern, zur Gewässerrenaturierung etc. stehen. Nutzen wir die Chance, etwas für die Natur vor unserer ei- genen Haustüre zu verändern! Bayerns! Dieser Erfolg hat ganz deutlich gezeigt, dass die Menschen in Bayern mehr Natur und Artenschutz wollen. In der Folge wurde nicht nur der im Volksbegehren vorgelegte Gesetzesentwurf vom Bayerischen Landtag unverändert angenommen, sondern durch ein Begleitgesetz und einen zusätzlichen Maßnahmenkatalog ein Gesamtpaket ge- schaffen, welches, ausreichend finanziert und konsequent umgesetzt, durchaus das Potenzial hat, den Rückgang der Biologischen Vielfalt in Bayern mittelfristig aufzuhalten. Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche wichtige Schritte eingeleitet, bei- spielsweise eine bessere personelle Ausstat- tung der Naturschutzbehörden, eine deut- liche Aufstockung des Naturschutzetats und die Unterschutzstellung von Wäldern entlang der Donau. Nagelprobe extensives Streuobst Zu einer ersten Nagelprobe kam es allerdings beim Schutz von extensiven Streuobstwiesen: Durch eine Verordnung der Staatsregierung wurde die Definition von „extensivem Streuobst“ derart verändert, dass gemäß einer vom LBV durchgeführten Kartierung so gut wie keine Streuobstwiese in Bayern unter gesetzlichen Schutz gestellt werden würde. Diese gezielte Aushebelung des durch das Volksbegehren garantierten Schutzes von extensivem Streuobst kann der LBV selbstverständlich nicht hinnehmen. Aus diesem Grund werden wir, auch wenn derartige Schritte viel Geld kosten, Klage einreichen. Anlässlich des ersten Jahrestages unseres Volksbegehrens haben wir einen von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen entwickelten Satz von Indikatoren vor- gestellt, anhand derer wir in den kommenden Jahren ob- jektiv messen können, ob unser Volksbegehren umgesetzt wird. Wenn dies der Fall ist, freuen wir uns und werden der Regierung dazu gratulieren. Eine Verwässerung oder ein Ignorieren des Volksbegehrens aber werden wir niemals hinnehmen. Über die Ergebnisse werden wir Sie regelmä- ßig informieren. Bei unserem Volksbegehren haben wir uns auf Maßnah- Folgen Sie mir auf Twitter unter @N_Schaeffer Dr. Norbert Schäffer Nagelprobe für das Volksbegehren

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=