VOGELSCHUTZ 1-20

38 VOGELSCHUTZ 1|20 „Stiften gehen“ ist „in“. Circa 22.000 rechtsfähige Stiftungen gibt es derzeit – Tendenz steigend. Die bürokratischen Hür- den zur Gründung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts sind hoch. Das Stiftungsstatut muss vie- len formellen Vorgaben gerecht werden, die staatliche Stif- tungsaufsicht muss die Stiftung genehmigen (dies setzt eine entsprechende Finanzausstattung der Stiftung von derzeit zumindest 100.000 Euro voraus), später muss die Stiftung un- ter persönlicher Haftung des Vorstandes verwaltet werden, die jährlichen Abschlüsse sind von einem Wirtschaftsprüfer zu testieren. In der Tat: Es wird einem nicht immer leicht ge- macht, Gutes zu tun. Das war bis jetzt die Regel – aber wo eine Regel ist, gibt es auch immer die „Ausnahme“, nämlich die Treuhandstiftung. Diese Form der Stiftung besitzt keine eigene rechtliche Selbst- ständigkeit, ist aber der rechtsfähigen Stiftung bezüglich der steuerlichen Vorteile gleichgestellt. Errichtet wird die Treu- handstiftung durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder. Der Stifter überträgt hierbei das von ihm vorgesehene Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es ge- trennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungs- bestimmungen der neuen Stiftung verwaltet. Die strengen Bestimmungen des Stiftungsrechts gelten für die Treuhandstiftung nicht. Und das Gute ist: Der Treuhänder wacht darüber, dass die notwendigen steuerlichen Bedin- gungen eingehalten werden und geht dem Stifter bei allen Verwaltungsaufgaben gegen eine geringe Kostenerstattung zur Hand. Diese Rechtsform der Treuhandstiftung ist daher in der Re- gel das richtige Instrument für den Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will. Die Stiftung Bayerisches Naturerbe betreut derzeit insgesamt zwölf Treuhandstiftungen als Treuhänder mit einem Stiftungsvermögen von ca. 1,7 Milli- onen Euro. All diese Stiftungen fördern nach ihrem Statut den Schutz der Umwelt und die Erhaltung unserer bayerischen Na- tur mit all ihren wildlebenden Arten und ihren Pflanzen. Beispielhaft seien aufgeführt die Seidl-Stiftung Hambach, die Stiftung Göpfert Garten und unsere Reisner Stiftung. Annemarie Seidl hat ihrer schon zu Lebzeiten gegrün- deten Stiftung nicht nur das Naturschutzgebiet Hambacher Grund übertragen, sondern nach ihrem Tod ein erhebliches Geldvermögen hinterlassen, mit dem sowohl der Naturschutz in der Region Coburg unterstützt wird als auch ein gewerb- liches Gebäude erworben werden konnte, in dem sich u. a. die Geschäftsstelle der Kreisgruppe befindet. Mit dem Göp- fert Garten, wovon auch schon ein Teil auf die Treuhänderin zum Eigentum übertragen ist, erhält Dr. Hans Göpfert in der Gemarkung Donaustauf mitten im bebauten Gebiet, idyllisch an einem Hang gelegen, einen Garten mit alten und selten gewordenen Apfelbäumen und Sträuchern; ein wichtiger und zum Träumen einladender Trittstein der Natur, inmitten un- serer versiegelten Umwelt. Die Greifvogelauffangstation in Regenstauf ist vielen bekannt; weniger bekannt ist, dass Frau Lydia Reisner persönlich und seit 2003 mit ihrer Stiftung diese Einrichtung des LBV nachhaltig finanziell unterstützt. Gutes tun ist also nicht zu schwer. Dankbar sind wir aber auch über eine Zustiftung in das Stammkapital unserer Stif- tung Bayerisches Naturerbe – oder auch eine Spende, die wir sofort in Projekte des LBV umsetzen können. „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ lehrt uns Gottfried Benn. Handeln wir also und „tun Gutes“.  FOTOS: FRANK DERER, KATRIN JUNGE Treuhandstiftungen Gerhard Koller Beauftragter der Stiftung Bayerisches Naturerbe Tel.: 09174-4775-7010 | E-Mail: gerhard.koller@lbv.de Kontakt S T I F T UNG DR. RÜDIGER DIETEL Vorsitzender der Stiftung Bayerisches Naturerbe Spendenkonto Stiftung Bayerisches Naturerbe Sparkasse Mittelfranken-Süd IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18 | BIC: BYLADEM1SRS Dr. Rüdiger Dietel Gerhard Koller

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